Lohntransparenz, Deutschland

Lohntransparenz: Deutschland verstößt seit 8. Juni gegen EU-Recht

08.06.2026 - 01:39:22 | boerse-global.de

Die Bundesregierung hat die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Lohngleichheit verzögert. Neue Regeln für Gehaltsangaben und Auskunftsrechte stehen bevor.

Deutschland verpasst Frist: EU-Entgelttransparenz kommt später
Lohntransparenz - Eine Gruppe von Menschen in einem modernen Büro, die gemeinsam Daten analysieren und diskutieren, was Gleichbehandlung symbolisiert. 08.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 8. Juni 2026 verstößt Deutschland gegen EU-Recht. Die Bundesregierung hat die Umsetzungsfrist für die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verstreichen lassen. Dabei geht es um die Bekämpfung von Lohndiskriminierung – ein Thema, das besonders die Zeitarbeitsbranche betrifft.

Verzögerung bis Anfang 2027

Die Frist endete am 7. Juni 2026. Ein deutsches Gesetz wird frühestens Anfang 2027 erwartet. Familienministerin Karin Prien kündigte an, dass die Umsetzung mit möglichst wenig Bürokratie erfolgen soll. Die EU-Kommission kann nun ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

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Der Gender Pay Gap in Deutschland liegt bei 15,6 Prozent (Stand 2024). Der EU-Durchschnitt beträgt 11,1 Prozent. Sozialverbände warnen vor den Folgen ungleicher Bezahlung – etwa der erhöhten Gefahr von Altersarmut bei Frauen.

Neue Regeln für Gehaltstransparenz

Die künftigen Regelungen bringen einschneidende Änderungen. Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten müssen regelmäßig über ihre Entgeltstrukturen berichten. Beschäftigte erhalten ein Auskunftsrecht über die Durchschnittsgehälter von Kollegen mit gleichwertiger Tätigkeit.

Auch bei Bewerbungsverfahren ändert sich einiges: Arbeitgeber müssen künftig in Stellenanzeigen Gehaltsspannen angeben. Die Frage nach dem bisherigen Gehalt wird verboten. Das soll verhindern, dass Unterbezahlung aus früheren Jobs in neue Anstellungen übernommen wird. Personalexperten raten Bewerbern, solche Fragen künftig selbstbewusst zu umgehen.

Zeitarbeit und Rechtsprechung

In der Zeitarbeit sorgen Tarifverträge für faire Bezahlung. Der Tarifvertrag Zeitarbeit DGB/DVP definiert klare Löhne. Mitarbeiter profitieren von Branchenzuschlägen, Schichtzulagen sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Branchenkenner betonen: Die Vergütung in der Zeitarbeit kann mit Festanstellungen mithalten oder sie sogar übersteigen.

Das Bundesarbeitsgericht stärkte die Lohngleichheit durch zwei Urteile. 2023 entschied es: Verhandlungsgeschick allein rechtfertigt keine Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen. 2025 bestätigte das Gericht zudem: Ein Vergleich mit dem bestverdienenden männlichen Kollegen kann ausreichen, um einen Diskriminierungsverdacht zu begründen.

Geteiltes Echo in der Wirtschaft

Die Umsetzung der Richtlinie stößt auf gemischte Reaktionen. Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaften begrüßen den Schritt. Wirtschaftsverbände warnen vor zunehmender Bürokratie. Umfragen zeigen: 62 Prozent der Unternehmen erwarten kritische Reaktionen ihrer Belegschaft, sobald die Gehaltstransparenz vollständig umgesetzt wird.

Auch Österreich verpasste die Umsetzungsfrist. Dort gibt es politische Auseinandersetzungen über den Umfang der Berichtspflichten. Diskutiert wird unter anderem, die Lohntransparenz bereits für Betriebe ab 35 Mitarbeitenden verpflichtend einzuführen.

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