Lohntransparenz-Frist verstreicht: Koalition blockiert EU-Richtlinie
06.06.2026 - 15:20:27 | boerse-global.de
Gleichzeitig lÀuft ihr die Zeit davon: Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verstreicht ungenutzt.
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Mehr Zeit fĂŒr Diskriminierungsopfer
Anfang Mai verabschiedete das Bundeskabinett eine AGG-Novelle mit weitreichenden Neuerungen. Betroffene von Benachteiligungen haben kĂŒnftig vier statt zwei Monate Zeit, um AnsprĂŒche geltend zu machen.
Das Diskriminierungsverbot aufgrund des Geschlechts wird auf sĂ€mtliche GeschĂ€fte ausgeweitet â Folge der EU-Unisex-Richtlinie. Der Schutz vor sexueller BelĂ€stigung gilt nicht mehr nur am Arbeitsplatz, sondern auch in anderen Lebensbereichen.
Die sogenannte Kirchenklausel passt die Regierung an höchstrichterliche Vorgaben an. Zudem ersetzt der Begriff âLebensalterâ das Merkmal âAlterâ. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erhĂ€lt ein Beistandsrecht und eine eigene Schlichtungsstelle.
Koalitionsstreit blockiert Lohn-Transparenz
WĂ€hrend die AGG-Reform voranschreitet, hakt es bei der Lohngerechtigkeit gewaltig. Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU 2023/970) endet am 7. Juni 2026 â ohne nationales Gesetz.
Der Grund: Die Koalition zerstritten sich ĂŒber die Ausgestaltung. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hĂ€lt die EU-Vorgaben fĂŒr zu bĂŒrokratisch und fordert Nachverhandlungen. âWir brauchen eine Umsetzung, die Unternehmen nicht ĂŒbermĂ€Ăig belastetâ, so Prien.
Die SPD wirft dem Koalitionspartner Blockadehaltung vor. Experten rechnen frĂŒhestens Anfang 2027 mit einem nationalen Gesetz.
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Direkte Folgen fĂŒr Arbeitgeber
Die Verzögerung hat juristische Konsequenzen. Ab dem 8. Juni 2026 sind öffentliche Arbeitgeber direkt an die EU-Richtlinie gebunden. Private Unternehmen mĂŒssen damit rechnen, dass Gerichte bestehende Gesetze wie das AGG richtlinienkonform auslegen.
Die Richtlinie sieht vor: Arbeitgeber ab 100 BeschÀftigten werden berichtspflichtig. Bei nachgewiesener Diskriminierung tritt eine Beweislastumkehr zugunsten der Arbeitnehmer ein.
BAG-Urteil senkt KlagehĂŒrden
Schon vor der vollstĂ€ndigen Umsetzung verschĂ€rfte die Rechtsprechung die Lage fĂŒr Unternehmen. Das Bundesarbeitsgericht entschied im Oktober 2025: Bereits der Vergleich mit einem einzigen, besser bezahlten mĂ€nnlichen Kollegen kann einen Diskriminierungsverdacht begrĂŒnden.
Die Folge: Immer mehr Anfragen nach Gehaltsdaten. Unternehmen mĂŒssen ihre VergĂŒtungsstrukturen anhand objektiver Kriterien wie Kompetenz und Verantwortung rechtfertigen. Bei festgestellter Diskriminierung droht ein rĂŒckwirkender Ausgleich fĂŒr mindestens drei Jahre.
Ein Urteil des VGH Baden-WĂŒrttemberg vom MĂ€rz 2026 zeigt aber auch Grenzen auf. Eine höhere Besoldung eines Nachfolgers ist kein automatisches Diskriminierungs-Indiz â sofern sachliche GrĂŒnde wie die Entwicklung der Einwohnerzahl dokumentiert sind.
Gender Pay Gap bleibt hartnÀckig
Der Hintergrund der Reformen: Das LohngefÀlle zwischen den Geschlechtern besteht weiter. 2025 lag der unbereinigte Gender Pay Gap bei rund 16 Prozent. Der bereinigte Wert, der strukturelle Unterschiede herausrechnet, blieb bei etwa 6 Prozent stabil.
VerbĂ€nde wie der VdK kritisieren die Verzögerungen scharf. Sie fordern schnelle individuelle AuskunftsansprĂŒche und wirksame Sanktionen â damit aus der EU-Vorgabe endlich RealitĂ€t wird.
