Lohntransparenz: Österreich muss bis 7. Juni EU-Richtlinie umsetzen
26.05.2026 - 17:30:19 | boerse-global.deArbeitsministerin Korinna Schumann setzt den Sozialpartnern eine letzte Frist: Bis Anfang Juni muss eine Einigung zur Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie her.
Bei einem Spitzentreffen am heutigen Dienstag traf sich die Ministerin mit Vertretern der Wirtschaftskammer (WKÖ), der Arbeiterkammer (AK) und des Gewerkschaftsbundes (ÖGB). Das Treffen wurde als konstruktiv beschrieben, doch ein Durchbruch blieb aus. Schumann machte deutlich: Kommt bis nächste Woche kein gemeinsamer Vorschlag, legt ihr Ministerium einen eigenen Gesetzesentwurf vor.
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Der Zeitdruck ist enorm. Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht endet am 7. Juni 2026. Österreich drohen sonst Vertragsverletzungsverfahren und Strafzahlungen aus Brüssel.
Zwei Jahre Stillstand
Die Verhandlungen zur Lohntransparenz ziehen sich bereits zweieinhalb Jahre hin. Beim gestrigen Gipfel saßen Wolfgang Katzian (ÖGB), Martha Schultz (WKÖ) und Renate Anderl (AK) am Tisch. Alle Seiten bescheinigten dem Treffen eine professionelle Atmosphäre – an den grundlegenden Differenzen änderte das nichts.
Schumann betonte die Dringlichkeit: „Wenn die Sozialpartner bis nächste Woche kein Ergebnis vorlegen, wird die Regierung die Führung übernehmen." Die Ministerin will den Entwurf noch vor Ablauf der EU-Frist in die politische Koordinierung geben.
Österreich ist kein Einzelfall. Von den 27 EU-Mitgliedsstaaten haben bisher nur fünf die notwendigen nationalen Gesetze verabschiedet.
Was die Richtlinie fordert
Die EU-Transparenzrichtlinie verfolgt ein klares Ziel: den Gender-Pay-Gap schließen und gleichen Lohn für gleiche Arbeit durchsetzen. Kernforderungen:
- Auskunftsrecht: Arbeitnehmer können die durchschnittlichen Gehälter von Kollegen in vergleichbaren Positionen erfragen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht.
- Berichtspflicht: Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern müssen regelmäßig Einkommensberichte vorlegen.
- Fünf-Prozent-Schwelle: Liegt die Lohnlücke über fünf Prozent und ist nicht objektiv begründbar, müssen Arbeitgeber gemeinsam mit Betriebsräten gegensteuern.
Die WKÖ warnt vor übermäßiger Bürokratie. Martha Schultz befürchtet besonders für mittelständische Unternehmen kurz über der 100-Mitarbeiter-Grenze hohe administrative Kosten. Die Gewerkschaften pochen dagegen auf klare Sanktionen bei Verstößen. Renate Anderl: „Nur mit echter Transparenz lassen sich strukturelle Lohndiskriminierungen beseitigen."
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Parallelen aus Deutschland
Die Debatte um Lohntransparenz wird auch in Deutschland geführt. Das Bundesverfassungsgericht stellte im Dezember 2024 klar: Verstößt eine Tarifnorm gegen den Gleichheitsgrundsatz, sind primär die Tarifpartner für die Korrektur zuständig. Gerichte dürfen nur auf Willkür prüfen.
Anders sieht es bei Verstößen gegen EU-Recht aus. Das Bundesarbeitsgericht entschied im November 2025, dass bei Diskriminierung von Teilzeitkräften nur eine „Anpassung nach oben" zulässig ist – Teilzeitbeschäftigte müssen auf Vollzeitniveau angehoben werden.
Parallel zur Transparenzdebatte entbrannte in Deutschland eine Diskussion um die Arbeitszeitflexibilisierung. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft, sprach sich Mitte Mai für die Abschaffung des Acht-Stunden-Tages zugunsten eines Wochenmodells aus. Arbeitsministerin Bärbel Bas lehnte dies mit Verweis auf den Koalitionsvertrag ab.
Ausblick: Entscheidung in den nächsten Tagen
Die österreichische Regierung steht vor einem Drahtseilakt: Sie muss EU-Vorgaben erfüllen, ohne die heimische Wirtschaft zu überfordern. Die WKÖ drängt auf eine Verlängerung der Umsetzungsfrist – doch Schumanns Ultimatum signalisiert: Die Zeit der Verhandlungen ist abgelaufen.
Die neuen Transparenzregeln werden die Personalabteilungen vieler Unternehmen grundlegend verändern. Sie müssen nicht nur Datensysteme für Einkommensberichte aufbauen, sondern sich auch auf mögliche Klagen einstellen, wenn ihre Gehaltsstrukturen ungerechtfertigte Unterschiede aufweisen.
Scheitern die Sozialpartner, wird der Gesetzesentwurf des Arbeitsministeriums den Weg vorgeben. Andere EU-Staaten, die ebenfalls mit der Umsetzung kämpfen, werden genau beobachten, welchen Weg Österreich einschlägt. Die kommenden Tage werden zeigen, ob ein Kompromiss möglich ist – oder ob die Regierung allein entscheidet.
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