Lohntransparenz: Österreich verfehlt Frist – neue Arbeitgeber-Pflichten gelten sofort
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 14:42 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Juni 2026 in nationales Recht gegossen werden müssen. Österreich hat die Frist verstreichen lassen. Bei einer Pressekonferenz am 10. Juli 2026 in Wien klärten Arbeiterkammer (AK) und Gleichbehandlungsanwaltschaft über die Folgen auf.
Bestimmte Regelungen sind bereits direkt anwendbar. Das schafft neue Rechte für Arbeitnehmer – und Pflichten für Arbeitgeber.
Gender-Pay-Gap: Ă–sterreich liegt ĂĽber EU-Schnitt
Die Richtlinie soll das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen abbauen. In Österreich beträgt der Gender-Pay-Gap aktuell 17,6 Prozent. Zum Vergleich: Der EU-Durchschnitt liegt bei 11,1 Prozent.
Weil die nationale Umsetzung fehlt, rĂĽcken die unmittelbaren Wirkungen der EU-Vorgaben in den Fokus. Arbeitgeber mĂĽssen jetzt schon handeln.
Neue Pflichten im Bewerbungsprozess
Konkrete Anforderungen gelten bereits für Unternehmen. Sie müssen Bewerbern das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne nennen – und zwar vor dem Vorstellungsgespräch. Verboten ist dagegen die Frage nach dem bisherigen Gehalt.
Auch für bestehende Angestellte gibt es neue Ansprüche. Sie dürfen verlangen, wie die Gehälter festgelegt werden und wie hoch das durchschnittliche Einkommen der Vergleichsgruppe ist – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen innerhalb von zwei Monaten antworten. Zudem sind sie verpflichtet, ihre Belegschaft jährlich über dieses Auskunftsrecht zu informieren.
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Berichtspflichten ab 2027 – nach Unternehmensgröße gestaffelt
Die Richtlinie verlangt umfassende Berichte über das Lohngefälle. Die Fristen hängen von der Unternehmensgröße ab. Kleine Betriebe bleiben zunächst außen vor.
Für größere Organisationen gelten zeitnahe Termine:
- Ab 2027, jährlich: Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern
- Ab 2027, alle drei Jahre: Betriebe mit 150 bis 249 Mitarbeitern
- Ab 2031, alle drei Jahre: Betriebe mit 100 bis 149 Mitarbeitern
Zeigt ein Bericht ein geschlechtsspezifisches Gefälle von mehr als fünf Prozent, das nicht objektiv begründet werden kann, müssen Unternehmen eine gemeinsame Entgeltbewertung durchführen.
Wichtig: Der volle Schadenersatz bei Lohndiskriminierung ist erst nach der nationalen Umsetzung einklagbar. Darauf weisen Juristen hin.
AK und Gleichbehandlungsanwaltschaft fordern schnelle Gesetze
AK-Präsidentin Renate Anderl und Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, drängen auf eine rasche gesetzliche Verankerung. Nur so entstehe Rechtsklarheit für alle Seiten.
Arbeitgebervertreter warnen vor mehr Bürokratie. Die Arbeitnehmerseite sieht in der Transparenz ein zentrales Instrument für faire Löhne.
Weitere Reformen: Befristungen und Verbraucherschutz
Parallel zur Lohntransparenz-Debatte hat die Bundesregierung am 9. Juli 2026 ein Arbeitsmarktreform-Paket vorgestellt. Geplant ist unter anderem, die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen auf bis zu 48 Monate auszuweiten – befristet bis Ende 2030. Auch Änderungen bei Abfindungen für Hochverdiener und höhere steuerfreie Überstunden-Zuschläge sind Teil des Pakets.
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Im Verbraucherschutz verabschiedete der Nationalrat am 7. Juli 2026 ein neues Gesetz. Ab dem 1. Oktober 2026 müssen Unternehmen einen Widerrufsbutton für Online-Käufe bereitstellen. Die erweiterten Informationspflichten greifen bereits Ende September 2026.
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