Malta, Air

Malta Air am BER: Gericht zwingt Fluggesellschaft zu Betriebsrats-Zustimmung

27.06.2026 - 07:03:39 | boerse-global.de

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestÀtigt die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats der Ryanair-Tochter bei der Dienstplangestaltung am BER.

Malta Air verliert vor Gericht: Betriebsrat am BER gestÀrkt
Malta - Mitarbeiter einer Fluggesellschaft, darunter Piloten und Kabinenpersonal, diskutieren mit einem Vertreter des Betriebsrats in einem modernen Flughafenterminal. 27.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat der maltesischen Fluggesellschaft Malta Air untersagt, DienstplĂ€ne fĂŒr ihr Personal am BER ohne Zustimmung des Betriebsrats zu erstellen. Die Richter setzten damit die Rechte der Arbeitnehmervertretung auch gegenĂŒber internationalen Fluggesellschaften durch.

Gericht stoppt einseitige DienstplanÀnderungen

Der Entscheidung vom 15. April 2026 lag ein konkreter Konflikt zugrunde. Die Ryanair-Tochter hatte die DienstplĂ€ne ihrer Piloten geĂ€ndert – ohne das Einvernehmen mit dem Betriebsrat. Dieser war im Mai 2025 gewĂ€hlt worden und vertritt rund 50 Piloten sowie etwa 270 BeschĂ€ftigte des Kabinenpersonals am Standort Berlin Brandenburg.

Das Gericht erließ eine einstweilige VerfĂŒgung gegen die Fluggesellschaft. Ein Rechtsmittel wurde nicht zugelassen. Die Richter stellten klar: Der Betriebsrat darf seine Mitbestimmungsrechte bereits ausĂŒben, bevor eine endgĂŒltige Entscheidung ĂŒber die genaue Struktur der Organisationseinheit vorliegt.

BER als eigenstÀndiger Betriebsteil anerkannt

Ein zentraler Punkt im Rechtsstreit war die Frage, ob die Stationierung am BER ĂŒberhaupt als betriebsratsfĂ€hige Einheit gilt. Das Bundesarbeitsgericht hatte dies bereits am 13. Mai 2026 bestĂ€tigt: Der Standort BER ist ein selbststĂ€ndiger Betriebsteil.

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Diese Einordnung ist die Grundlage dafĂŒr, dass die Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz greifen. Das Landesarbeitsgericht betonte, der Betriebsrat könne die Rechte vorerst uneingeschrĂ€nkt wahrnehmen. So sollen die Interessen der Piloten und Flugbegleiter bei der Dienstplangestaltung geschĂŒtzt werden.

Signal fĂŒr die gesamte Branche

Der Fall zeigt: Auch auslĂ€ndische Fluggesellschaften mĂŒssen sich an deutsche Mitbestimmungsregeln halten, wenn sie Personal an deutschen Standorten stationieren. Die Wahl eines auslĂ€ndischen Unternehmenssitzes allein reicht nicht aus, um die Mitbestimmung zu umgehen – sofern eine organisatorische EigenstĂ€ndigkeit am deutschen Standort vorliegt.

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FĂŒr die BeschĂ€ftigten der Malta Air am BER bedeutet der Beschluss eine StĂ€rkung ihrer kollektiven Vertretung. Die Fluggesellschaft ist nun bei der Erstellung von DienstplĂ€nen auf die Zustimmung des Betriebsrats angewiesen. Betriebliche Belange und Arbeitnehmerinteressen mĂŒssen formal gegeneinander abgewogen werden. Die Gerichte haben damit klargestellt: Auch im internationalen Luftfahrt-Wettbewerb gelten die betriebsverfassungsrechtlichen Standards am Einsatzort der Mitarbeiter.

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