Manager-Kündigungen, Warnsignale

Manager-Kündigungen: Vier Warnsignale für drohende Trennungen

Veröffentlicht am: 18.08.2026 um 21:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Beförderungen, Doppelspitzen, Projektleitungen und Auslandseinsätze können als Vorbereitung für kostengünstige Trennungen von Führungskräften dienen.

Handelsblatt: Vier Warnsignale für geplante Manager-Trennungen ohne Abfindung
Ein leerer Chefsessel in einem modernen Büro vor einer nächtlichen Skyline, symbolisierend die Unsicherheit von Führungskräften. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

In einem aktuellen Bericht thematisierte das Handelsblatt am 18. August 2026 Methoden, mit denen Arbeitgeber versuchen, hochrangige Führungskräfte ohne die Zahlung hoher Abfindungen aus dem Unternehmen zu drängen.

Experten haben in diesem Zusammenhang vier specificische Warnsignale identifiziert, die auf eine gezielte Vorbereitung einer Trennung hindeuten können. Da Abfindungen für Manager oft beträchtliche Summen erreichen, greifen Unternehmen demnach verstärkt auf taktische Umstrukturierungen zurück, um die rechtliche Ausgangslage zu ihren Gunsten zu verändern.

Verlust des Kündigungsschutzes durch Beförderung

Eines der deutlichsten Warnsignale ist laut Informationen vom 17. August 2026 die Beförderung zum Geschäftsführer. Was auf den ersten Blick wie ein Karriereschritt wirkt, birgt für die betroffene Führungskraft erhebliche rechtliche Risiken. Mit der Ernennung zum Organ einer Gesellschaft endet in der Regel der bisherige Status als Angestellter. Damit verliert der Manager gleichzeitig den Schutz durch das Kündigungsschutzgesetz.

Unternehmen nutzen diese rechtliche Gestaltung häufig, um eine spätere Trennung deutlich kostengünstiger und rechtlich unkomplizierter zu gestalten. Ohne den gesetzlichen Kündigungsschutz entfällt für den Arbeitgeber die Notwendigkeit, eine soziale Rechtfertigung für die Beendigung des Dienstverhältnisses vorzuweisen, was die Verhandlungsposition der Führungskraft bei Abfindungsgesprächen massiv schwächt.

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Schleichende Entmachtung durch neue Strukturen

Ein weiteres Indiz für eine drohende Trennung ist die Einsetzung einer neuen Doppelspitze. In solchen Fällen wird der bisherigen Führungskraft ein gleichgestellter Partner zur Seite gestellt. Dies führt in der Praxis oft zu einer schleichenden Entmachtung. Zuständigkeiten werden geteilt oder verschoben, wodurch der Einflussbereich des ursprünglichen Managers systematisch beschnitten wird.

Ähnliche Taktiken zeigen sich bei der Übertragung einer speziellen Projektleitung. Während dies offiziell als Vertrauensbeweis oder wichtige Sonderaufgabe deklariert wird, besteht hierbei die Gefahr einer faktischen Degradierung.

Die Führungskraft wird aus dem operativen Tagesgeschäft und den zentralen Entscheidungsstrukturen entfernt. Sobald das Projekt endet oder an Bedeutung verliert, fehlt oft die Grundlage für eine Weiterbeschäftigung in der ursprünglichen Position.

Auslandseinsätze als Trennungsvorbereitung

Besondere Vorsicht ist laut den Berichten geboten, wenn Führungskräften ab Mitte 50 ein Auslandseinsatz angeboten wird. In dieser Altersgruppe dient eine Versetzung ins Ausland oft dazu, den Manager von der Zentrale und seinem internen Netzwerk zu isolieren. Diese geografische Distanz erleichtert es dem Unternehmen, die Position im Stammhaus dauerhaft neu zu besetzen und die Rückkehr der Führungskraft nach Abschluss des Auslandsprojekts zu erschweren. Oftmals wird so der Druck erhöht, das Unternehmen am Ende des Auslandseinsatzes gegen eine geringe Entschädigung zu verlassen.

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Handlungsempfehlungen für betroffene Manager

Um diesen Taktiken entgegenzuwirken, raten Fachleute zu einer proaktiven Absicherung. Der Jurist Christoph Abeln und Nils Schmidt vom Verband Die Führungskräfte (DFK) empfehlen Managern, bei strukturellen Veränderungen auf vertraglichen Sicherheiten zu bestehen.

Ein wesentliches Instrument sei die Vereinbarung von Rückkehrklauseln, insbesondere bei Beförderungen in die Geschäftsführung oder bei Auslandseinsätzen. Solche Klauseln sollen sicherstellen, dass im Falle einer Abberufung als Organ das ursprüngliche Arbeitsverhältnis mit allen damit verbundenen Schutzrechten wieder auflebt.

Zudem wird betroffenen Führungskräften geraten, sämtliche Veränderungen ihrer Aufgabenbereiche und relevante Gespräche mit der Unternehmensleitung sorgfältig zu dokumentieren, um im Falle eines Rechtsstreits über eine potenzielle Benachteiligung oder Degradierung aussagekräftige Belege vorweisen zu können.

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