Margenbesteuerung, Gericht

Margenbesteuerung: Gericht widerspricht Finanzverwaltung bei Reiseveranstaltern

25.06.2026 - 01:13:36 | boerse-global.de

Mehrere Urteile zur Margenbesteuerung und zum Reisesicherungsfonds verunsichern die Branche. Auch die EU-Digitalisierungsinitiative ViDA rückt näher.

Steuerliche Neuerungen: Reisebranche vor Gerichtsurteilen und Reformen
Margenbesteuerung - Ein stilisierter Globus mit hervorgehobener Europakarte, umgeben von abstrakten Rechtsdokumenten und Währungssymbolen. 25.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Gleich mehrere Gerichtsurteile sorgen aktuell für Bewegung – und für Verunsicherung in der Branche.

Margenbesteuerung: Gericht widerspricht Finanzverwaltung

Das Finanzgericht Niedersachsen hat am 13. November 2025 ein Urteil gefällt, das die bisherige Praxis infrage stellt. Die Richter entschieden: Die Margenbesteuerung nach § 25 UStG gilt auch für Reiseveranstalter mit Sitz außerhalb der EU – selbst ohne feste Niederlassung im Gemeinschaftsgebiet.

Das ist eine klare Absage an die Finanzverwaltung. Deren Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) schließt Drittstaaten-Veranstalter bislang von der Regelung aus. Die Folge: Internationale Anbieter auf dem deutschen Markt müssen ihre Kalkulation womöglich komplett überdenken.

Reisesicherungsfonds: Dertour scheitert vor Gericht

Das Kammergericht Berlin wies eine Klage von Dertour ab. Der Reiseveranstalter wollte rund 1,27 Millionen Euro Beiträge zum Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) zurück. Vergeblich.

Die Richter bestätigten den Systemwechsel des Gesetzgebers von 2021. Entscheidend für die Beitragspflicht ist der Umsatz im Abrechnungszeitraum – nicht der Buchungszeitpunkt. Das bedeutet: Auch Altbuchungen vor dem 1. November 2021 können beitragspflichtig sein. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

In der Branche rumort es. Tui fordert angesichts von rund einer Milliarde Euro Kapital im DRSF drastische Reformen: Beiträge auf null senken, Sicherheitsleistungen reduzieren. Die FTI-Insolvenz 2024 zeigte immerhin, dass das System funktioniert.

EuGH: Ermäßigter Steuersatz nicht pauschal anwendbar

Der Europäische Gerichtshof machte klar: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent gilt nicht für alle Bestandteile einer Pauschalreise. Konkret bei „Urlaub auf dem Bauernhof“: Nur die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen ist begünstigt. Wellness oder Ponyreiten? 19 Prozent.

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Das betrifft nicht nur klassische Reiseveranstalter. Immer mehr landwirtschaftliche Betriebe setzen auf touristische Angebote – und müssen nun genau hinschauen.

Für pauschalierende Landwirte kommt ab dem 1. Juli 2026 eine weitere Änderung: Beim Verkauf von Anlagegütern wie Maschinen gilt dann der Regelsteuersatz von 19 Prozent. Der Vorsteuerabzug beim Kauf bleibt ausgeschlossen.

Digitalisierung: ViDA kommt – aber erst 2030

Die EU-Richtlinie „VAT in the Digital Age“ (ViDA) nimmt langsam Form an. Ab dem 1. Juli 2030 werden strukturierte elektronische Rechnungen und Echtzeit-Reporting für grenzüberschreitende Umsätze Pflicht.

Bis dahin bleibt Zeit – aber Unternehmen sollten sich jetzt schon vorbereiten. Wer Mitarbeitern mobiles Arbeiten im Ausland ermöglicht, muss weiterhin administrative Hürden nehmen. Schon für kurze Einsätze im EU-Ausland („Workation“) ist eine A1-Bescheinigung nötig. Ab 183 Tagen droht die Steuerpflicht im Zielland – und das Risiko einer Betriebsstätte, wenn ein fester Arbeitsplatz im Ausland besteht.

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Tanzschulen: Noch bis 2027 steuerfrei

Eine zeitlich befristete Regelung des Sächsischen Finanzministeriums sorgt für Entspannung: Bestimmte Tanzschulangebote wie das Welttanzprogramm bleiben unter spezifischen Bedingungen bis zum 31. Dezember 2027 steuerfrei. Ab dem 1. Januar 2028 ist grundsätzlich eine Einstufung als steuerpflichtiger Freizeitsport vorgesehen – es sei denn, künstlerische Ausnahmetatbestände greifen.

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