Maschinenverordnung 2023/ 1230: Neue Regeln ab Januar 2027
Veröffentlicht am: 16.08.2026 um 05:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mit dem näher rückenden Geltungsbeginn der EU-Maschinenverordnung 2023/1230 am 20. Januar 2027 intensivieren Unternehmen und Verbände ihre Vorbereitungen. Die neue Verordnung wird die bisherige Maschinenrichtlinie ablösen und bringt weitreichende Änderungen für Hersteller, Importeure und Händler mit sich.
Branchenexperten weisen darauf hin, dass trotz der neuen Rechtsgrundlage die bestehenden A-, B- und C-Normen auch während der Übergangsphase ihre Bedeutung für die Konformitätsbewertung behalten.
Schulungsangebote und Fachforen zur Implementierung
Um den Übergang in die neue Regulierung zu unterstützen, bieten Branchenorganisationen gezielte Weiterbildungen an. Der Verband Agoria führt im Oktober 2026 eine Schulung zu den Normen der Maschinenverordnung durch, die sich primär an Entwickler, Projektmanager und Einkäufer richtet. Im Fokus steht dabei das Verständnis der harmonisierten Normen unter dem neuen Rechtsrahmen.
Zudem veranstaltet das Konstruktionsleiter-Forum „SPOTLIGHT“ Ende Oktober 2026 ein Fachforum in Würzburg. Dort diskutieren Experten unter anderem von Dekra, Omron und dem Fraunhofer IEM über die praktischen Auswirkungen der Verordnung 2023/1230 sowie deren Schnittmengen mit dem Cyber Resilience Act (CRA).
Zu den Schwerpunkten gehören automatisierte Compliance-Prüfungen, die Risikobeurteilung nach aktuellen Standards wie der EN 50742 und die Einbindung von Cybersicherheitsaspekten in die Konstruktion.
Verschärfte Anforderungen durch den Cyber Resilience Act
Die regulatorische Landschaft für den Maschinenbau wird zusätzlich durch den Cyber Resilience Act 2024/2847 geprägt. Bereits ab dem 11. September 2026 treten erste Meldepflichten in Kraft, die Unternehmen zur Anzeige von Sicherheitsvorfällen innerhalb von 24 bis 72 Stunden verpflichten. Die vollständigen Produktpflichten werden ab Dezember 2027 bindend.
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Ein kritischer Punkt bei der Konformitätsbewertung ist laut aktuellen Einschätzungen die Verfügbarkeit harmonisierter Normen. Für Produkte der Klasse I nach Annex III des CRA ist eine Selbstbewertung (Modul A) derzeit nur möglich, wenn solche Normen existieren.
Da dies aktuell noch nicht der Fall ist, müssen betroffene Produkte der Anhänge III und IV vorerst durch eine benannte Stelle geprüft werden. Ausgenommen hiervon bleibt Open-Source-Software, sofern die technische Dokumentation veröffentlicht wurde.
Technische Standards und Energieeffizienz im Fokus
Für die operative Sicherheit und die Instandhaltung gewinnt der Standard IEC 62443 an Bedeutung. Er definiert Anforderungen an die Cybersicherheit in der Operational Technology (OT), wobei verschiedene Teile des Standards spezifische Bereiche wie die Entwicklung oder die Dienstleister-Sicherheit adressieren.
Ein Verstoß gegen diese Sicherheitsvorgaben kann zu erheblichen Bußgeldern und Haftungsrisiken führen. In diesem Kontext erhielt beispielsweise das Unternehmen Dahua im Juli 2026 eine Zertifizierung nach IEC 62443-4-1 für sichere Entwicklungsprozesse.
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Neben der Sicherheit rückt die Energieeffizienz stärker in den Fokus der Gesetzgebung. Die EU-Ökodesign-Verordnung 2019/1781 schreibt strengere Effizienzklassen für Elektromotoren vor. Der Einsatz von Motoren der Klassen IE4 oder IE5 kann signifikante Einsparungen ermöglichen.
Berechnungen für einen 15-kW-Motor bei einer Laufzeit von 4.000 Stunden pro Jahr zeigen eine mögliche Ersparnis von 3.336 Kilowattstunden, was beim aktuellen Kostenniveau eine Amortisation nach etwa einem Jahr und acht Monaten bedeuten kann.
Außenwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Während die EU ihre Standards harmonisiert, erschweren protektionistische Maßnahmen in anderen Märkten den globalen Handel. Die US-amerikanische FCC hat Mitte August 2026 die Zulassung neuer Modelle von mobilen Robotern und humanoiden Systemen bestimmter Hersteller blockiert. Für bereits zertifizierte Modelle besteht zwar Bestandsschutz, doch kritisiert der VDMA diesen Schritt als Hindernis für offene Märkte.
Als Orientierungshilfe für die CE-Kennzeichnung und Marktüberwachung innerhalb der EU wird weiterhin auf den „Blue Guide“ der EU-Kommission verwiesen, der in seiner Ausgabe von 2022 als wesentliches Dokument für die Auslegung der verschiedenen Richtlinien im Maschinenbau dient.
