MedienInvestVG: Streamingdienste sollen 8 Prozent des Umsatzes investieren
Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 22:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Deutsche Bundestag hat am 24. September 2026 in erster Lesung über das Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz (MedienInvestVG) beraten. Der Gesetzentwurf sieht vor, Streamingdienste sowie Fernseh- und Video-on-Demand-Anbieter gesetzlich dazu zu verpflichten, einen festen Anteil ihrer Erlöse in deutsche und europäische Produktionen zu reinvestieren. Damit soll der Produktionsstandort gestärkt und das Angebot an heimischen Inhalten ausgebaut werden.
Feste Quoten für Video-on-Demand-Anbieter
Nach den Plänen des Gesetzentwurfs sollen Streamingdienste sowie private und öffentlich-rechtliche Sender mit eigenen Video-on-Demand-Angeboten grundsätzlich 8 % ihres jährlichen Nettoumsatzes in entsprechende Produktionen investieren.
Für die betroffenen Unternehmen enthält das Vorhaben zudem ein Anreizmodell: Sofern Anbieter eine freiwillige Investitionszusage von mindestens 12 % abgeben, sollen im Gegenzug bestimmte gesetzliche Vorgaben entfallen können.
Unterstützung aus Politik und Bundesregierung
Medienstaatsminister Wolfram Weimer rechnet infolge der Neuregelung mit spürbaren Impulsen für die Branche. Er erwartet durch das Gesetz deutlich mehr deutsche Filme und Serien. Eine konkrete Summe für das erwartete zusätzliche Investitionsvolumen nannte der Staatsminister jedoch nicht. Weimer bezeichnete den vorgelegten Entwurf als einen klugen Kompromiss und stufte die vorgesehene Basisquote im europäischen Vergleich als sehr moderat ein.
Der Bundestag hat am 24. September in erster Lesung über das MedienInvestVG beraten: Streamingdienste und VoD-Anbieter sollen künftig grundsätzlich 8 % ihres jährlichen Nettoumsatzes in deutsche und europäische Produktionen reinvestieren. Wer die Auswirkungen auf Budgetplanung und Rechtevergabe jetzt einordnen will, findet in diesem kostenlosen Report die entscheidenden Compliance-Hebel. Jetzt kostenlosen Compliance-Report anfordern
Auch aus den Reihen der Koalition erhält das MedienInvestVG Rückhalt. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßte den Gesetzentwurf ausdrücklich, verzichtete in ihrer Stellungnahme jedoch auf die Nennung konkreter Quoten.
Kritik von Netflix an Auflagen zur Rechtevergabe
Widerstand gegen die geplanten Verpflichtungen regt sich hingegen bei internationalen Plattformen. Der Streamingdienst Netflix kritisierte die vorgesehene Investitionspflicht. Das Unternehmen warnte insbesondere davor, dass Vorgaben zur Aufteilung von Rechten die Realisierung großer Projekte erschweren könnten. Als Begründung führte Netflix an, dass der Konzern bei solchen Großproduktionen das volle finanzielle Risiko trage.
Bestehende Förderstrukturen und Rahmenbedingungen
Die geplante Verpflichtung ergänzt die bestehenden staatlichen und beitragsfinanzierten Mittel für den deutschen Film- und Fernsehmarkt. Die Bundesregierung stellt für die Jahre 2025 und 2026 insgesamt mehr als 530 Mio. Euro für die kulturelle und wirtschaftliche Filmförderung bereit.
Netflix warnt, dass Vorgaben zur Aufteilung von Rechten große Projekte erschweren könnten — bei Produktionen, deren volles finanzielles Risiko der Konzern selbst trägt. Wer als Medienanwalt oder Anbieter Rechteteilung und Investitionszusage jetzt vertraglich absichern will, braucht einen klaren Fahrplan. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie Rechtevergabe und 12-Prozent-Opt-in zusammenbringen. Leitfaden Rechtevergabe jetzt sichern
Auf Seiten der öffentlich-rechtlichen Sender trägt unter anderem das ZDF zur inländischen Produktion bei: Das Unternehmen stellt nach vorliegenden Berichten jährlich 110 bis 140 Filme aus Mitteln der Rundfunkbeiträge her.
