MEGGLE-Gründerpreis, Euro

MEGGLE-Gründerpreis: 75.000 Euro für junge Unternehmen ausgeschrieben

16.05.2026 - 01:34:55 | boerse-global.de

Trotz Rekordinsolvenzen verzeichnet Deutschland einen Gründungsboom. Neue Förderprogramme und Preise sollen die Entwicklung stützen.

MEGGLE-Gründerpreis: 75.000 Euro für junge Unternehmen ausgeschrieben - Foto: über boerse-global.de
MEGGLE-Gründerpreis: 75.000 Euro für junge Unternehmen ausgeschrieben - Foto: über boerse-global.de

Knapp 690.000 Menschen haben sich 2025 in die Selbstständigkeit gewagt, 100.000 mehr als im Vorjahr. Besonders auffällig: 70 Prozent aller Neugründungen entstanden als Nebenprojekt. Um diese Entwicklung zu stützen, schnüren Bund und Länder ein immer dichteres Netz aus Förderprogrammen, Beratungsangeboten und Preisgeldern.

Ein Leuchtturm der regionalen Gründungsförderung ist der 12. MEGGLE-Gründerpreis. Die Ausschreibung für das mit insgesamt 75.000 Euro dotierte Preisgeld ist soeben gestartet. Bewerben können sich junge Unternehmen aus dem Südosten Oberbayerns. Seit der ersten Vergabe 2012 wurden bereits 33 Firmen ausgezeichnet. Ziel des Wettbewerbs: innovative Geschäftsmodelle aus der Region sichtbar machen und den Gründergeist vor Ort stärken.

Anzeige

Viele Gründer setzen beim Aufbau ihres Teams auf geringfügig Beschäftigte, um flexibel zu bleiben. Damit der Start rechtssicher gelingt, bietet dieser kostenlose Leitfaden eine fertige Mustervorlage, die auch die neue 603-Euro-Grenze berücksichtigt. Kostenlose Mustervorlage für Minijob-Verträge sichern

Regionale Schubkraft: Preise und Mietzuschüsse

In Nordrhein-Westfalen setzt die Stadt Essen auf ein anderes Instrument. Der Fonds Essen-Altenessen bezuschusst die Miete für Gründer und Selbstständige, die sich im gleichnamigen Stadtteil niederlassen wollen. Anträge sind noch bis Ende 2026 möglich.

Der Freistaat Bayern hat ebenfalls ein Zeichen gesetzt: Im vergangenen Jahr flossen über 700.000 Euro an Regionalförderung in die Region Chiemgau – für Renovierungen, Erweiterungen und Infrastrukturprojekte. Rund 60 Prozent der Anträge kamen aus dem Tourismussektor.

Kritische Fristen für Innovation und Infrastruktur

Im zweiten Quartal 2026 laufen mehrere wichtige Förderfenster für den Mittelstand aus. Ein Überblick über die aktuellen Programme:

  • Produktion und Maschinenbau: In Sachsen-Anhalt endete die Antragsfrist für einen 35-Prozent-Zuschuss (bis zu 300.000 Euro) für Investitionen in Maschinen und Anlagen bereits am 15. Mai.
  • Künstliche Intelligenz und Robotik: Hamburg fördert Projekte mit bis zu 60 Prozent der Kosten. Einzelvorhaben können bis zu 500.000 Euro erhalten, Kooperationsprojekte sogar bis zu zwei Millionen Euro. Projektskizzen müssen bis zum 30. Juni 2026 eingereicht werden, die finale Antragsfrist läuft bis zum 30. September.
  • Ladeinfrastruktur für E-Mobilität: Der Bund bezuschusst den Einbau von Ladestationen in Mehrfamilienhäusern. Seit dem 15. April können Anträge digital gestellt werden. Pro Stellplatz gibt es bis zu 1.300 Euro für die Vorverkabelung und bis zu 1.500 Euro inklusive Wallbox. Die Fristen variieren je nach Antragstellergruppe und enden am 15. Oktober sowie 10. November 2026.

Zusätzlich unterstützt der EU-SME-Fonds 2026 den Schutz geistigen Eigentums. Gefördert werden 90 Prozent der Kosten für sogenannte „IP-Scans" (bis zu 1.620 Euro) und 75 Prozent für Patentanmeldungen (bis zu 1.000 Euro). In Deutschland koordiniert das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) die Maßnahmen.

Beratung und rechtliche Rahmenbedingungen

Neben direkten Finanzspritzen bleibt die Beratung ein zentraler Pfeiler der Gründungsförderung. Die IHK Bodensee-Oberschwaben lädt für den 22. Mai 2026 zu einem Gründungsberatungstag nach Friedrichshafen ein. Dort gibt es Orientierung zu Businessplänen und Rechtsformen.

Die Wahl der Rechtsform bietet weiterhin Spielraum: Die klassische GmbH erfordert 25.000 Euro Stammkapital und notarielle Beurkundung. Die UG (Unternehmergesellschaft) ist bereits ab einem Euro Gründungskapital möglich – allerdings müssen Gewinne teilweise zurückgelegt werden, bis die 25.000-Euro-Marke erreicht ist. Wer es einfacher mag, greift zum Einzelunternehmen oder zur GbR – beide sind schnell gegründet, haften aber persönlich.

Auch die Betriebskosten haben sich verändert. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit Jahresbeginn bei 13,90 Euro pro Stunde. Wer Selbstständigkeit mit einem Minijob kombiniert, darf maximal 603 Euro im Monat (7.236 Euro im Jahr) verdienen. Der Midijob-Bereich liegt zwischen 603 und 2.000 Euro. Die Kleinunternehmerregelung wurde zum 1. Januar 2025 angepasst: Wer im Vorjahr nicht mehr als 25.000 Euro Umsatz erzielte und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt, ist von der Umsatzsteuer befreit.

Anzeige

Die korrekte Handhabung der Umsatzsteuer und die Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung sind für den finanziellen Erfolg entscheidend. Dieser kostenlose PDF-Ratgeber bewahrt Sie vor teuren Fehlern bei der Voranmeldung und zeigt Ihnen, wie der Vorsteuerabzug wirklich funktioniert. Kostenlosen Umsatzsteuer-Ratgeber jetzt anfordern

Marktdruck und Digitalisierungspflicht

Die verstärkte Gründungsförderung kommt nicht von ungefähr. 2025 verzeichnete Deutschland 24.064 Unternehmensinsolvenzen – der höchste Stand seit 2014. Die Folge: ein wachsender Fokus auf „Restart"-Finanzierungen. Der Mikrokreditfonds Deutschland vergibt bis zu 25.000 Euro für den zweiten Versuch, das KfW-StartGeld stellt bis zu 200.000 Euro pro Partner zur Verfügung.

Die Digitalisierung wird zudem zur Pflicht. Seit Januar 2025 gilt die Pflicht zur Annahme elektronischer Rechnungen. Ab dem 1. Januar 2027 müssen B2B-Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 800.000 Euro E-Rechnungen in Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD ausstellen. Kleinere Firmen und Kleinunternehmer haben bis 2028 Zeit. Wer die Fristen verpasst, riskiert Bußgelder von bis zu 250.000 Euro.

Ausblick: Green Tech und Sozialversicherungsreform

Der „Green Startup Report 2026" sieht die Green-Tech-Branche als Schlüsselsektor für die deutsche Wirtschaft. Programme wie der SET Hub des Bundeswirtschaftsministeriums fördern Startups mit Fokus auf dezentrale Energiesysteme und CO?-Speicherung. Zu den Beispielen zählen die Münchner Firmen SPiNE und InPlanet sowie encentive aus Neumünster, das KI für das Energiemanagement einsetzt.

Gleichzeitig sorgt ein Gesetzesvorhaben für Unruhe in der Gründerszene. Das Bundesarbeitsministerium hat im März einen Entwurf für eine „neue Selbstständigkeit" vorgelegt. Vorgesehen ist ein Wahlmodell mit Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung – im Gegenzug für mehr Rechtssicherheit beim Status. Verbände wie der VGSD kritisieren die Pläne scharf: Sie befürchten hohe Kosten und eine faktische Zwangsmitgliedschaft, die die Flexibilität der Selbstständigen untergräbt. Die Betatte wird den Sommer über weitergehen. Gründer sollten daher nicht nur die neuen Fördertöpfe, sondern auch die sich abzeichnenden sozialrechtlichen Änderungen im Blick behalten.

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - <b>trading-notes</b> lesen ist besser!
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
Für. Immer. Kostenlos.
de | wirtschaft | 69346228 |