FTI-Pleite: Bisher 125.000 AntrÀge auf EntschÀdigung
09.10.2024 - 18:17:44Nach der Pleite des Reiseveranstalters FTI hat der Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) bereits mehr als zehn Millionen Euro an EntschĂ€digungen ausgezahlt. Insgesamt sei bisher ein mittlerer zweistelliger Millionen-Euro-Betrag an betroffene Kunden erstattet werden, teilte der Fonds mit. Seit dem Start des Erstattungsprozesses vor zwei Monaten seien rund 125.000 AntrĂ€ge eingegangen. Der GroĂteil von ihnen sei bereits bearbeitet worden oder befindet sich in Bearbeitung.Â
Insgesamt habe der Fonds 180.000 Anspruchsberechtigte angeschrieben. Viele von Ihnen hĂ€tten bisher aber noch keinen Antrag gestellt. «Wir sehen, dass ein betrĂ€chtlicher Teil der kontaktierten Verbraucher mit der Bearbeitung ihres Erstattungsantrags entweder noch gar nicht begonnen hat oder zwar begonnen, aber nicht abgeschickt hat», sagte DRSF-GeschĂ€ftsfĂŒhrer Ali Arnaout laut Mitteilung. «Gleichzeitig gibt es bei den gestellten ErstattungsantrĂ€gen viele spezifische FĂ€lle, die einer KlĂ€rung oder RĂŒckfrage bedĂŒrfen.»
AntrÀge bald auch per Post möglich
AntrĂ€ge können bisher nur online gestellt werden. ZusĂ€tzlich will der Fonds demnĂ€chst auch AntrĂ€ge auf Papier annehmen. «Unsere Daten zeigen, wie schnell und effizient die Online-Antragsstellung fĂŒr die meisten Verbraucher funktioniert», sagte der zweite DRSF-GeschĂ€ftfĂŒhrer Stefan Mees. «Dennoch werden wir in KĂŒrze auch fĂŒr diejenigen eine Möglichkeit zur Antragsstellung schaffen, die einen postalischen Weg bevorzugen. Alle Anspruchsberechtigten werden ihre Erstattung erhalten - darauf können sie sich verlassen.»
215.000 Pauschalreise-Buchungen waren frĂŒheren Angaben zufolge von der FTI-Insolvenz betroffen. Der bisher drittgröĂte deutscher Veranstalter nach Tui und DER Touristik hatte Anfang Juni Insolvenz angemeldet und kurz danach alle bereits gebuchten Reisen storniert. Wer dafĂŒr Zahlungen geleistet hatte, kann seit dem 8. August die RĂŒckzahlung dieser Gelder beim Reisesicherungsfonds beantragen.
Ăber den Deutschen Reisesicherungsfonds sind bei Pauschalreisen bereits geleistete Zahlungen gegen eine Insolvenz des Veranstalters abgesichert. Der Schutz gilt nicht fĂŒr einzeln gebuchte Reisebausteine wie reine Hotelbuchungen. Auch fĂŒr einzeln gebuchte FlĂŒge oder Mietwagen gibt es keine Erstattung aus dem Fonds.


