Mehrarbeit, LehrkrÀften

Mehrarbeit von LehrkrÀften: Urteil könnte 160.000 PÀdagogen betreffen

Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 16:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt ĂŒber MehrarbeitsansprĂŒche niedersĂ€chsischer LehrkrĂ€fte und mögliche Pflichten zur ArbeitszeitprĂŒfung.

Bundesverwaltungsgericht prĂŒft EntschĂ€digung fĂŒr LehrkrĂ€fte-Mehrarbeit
Ein leerer, modern gestalteter Schulflur mit schlichten SchließfĂ€chern in natĂŒrlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt die Revision des Landes Niedersachsen gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts LĂŒneburg zur Mehrarbeit von LehrkrĂ€ften. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die grundlegende Frage, welches Ausmaß an Mehrarbeit im schulischen Alltag rechtlich zulĂ€ssig ist und ob betroffenen PĂ€dagogen ein finanzieller EntschĂ€digungsanspruch zusteht.

Streit um EntschĂ€digungsanspruch und ArbeitszeitprĂŒfung

Ausgangspunkt des Revisionsverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht, fĂŒr das ein Verhandlungstermin um 11.30 Uhr angesetzt wurde, ist die Klage von Frank Post. Der pensionierte Grundschulrektor aus Niedersachsen hatte Überstunden im Umfang von 8 Std. 42 Min. pro Woche geltend gemacht.

Das Oberverwaltungsgericht LĂŒneburg hatte dem ehemaligen Schulleiter aus Hannover daraufhin eine EntschĂ€digung in Höhe von 31.435,59 Euro fĂŒr geleistete Mehrarbeit zugesprochen. Dabei erkannte die Vorinstanz eine Mehrarbeit von 5 Std. 42 Min. pro Woche als strukturell bedingt an.

Gegen diese Entscheidung legte das Land Niedersachsen Revision ein. Vor dem Bundesverwaltungsgericht ist nun strittig, ob der Dienstherr die beanstandete Mehrarbeit konkret angeordnet hat.

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Zudem befasst sich das Gericht mit der Frage, ob Niedersachsen die tatsĂ€chliche Arbeitszeit von LehrkrĂ€ften empirisch untersuchen muss, um unzulĂ€ssige Überstunden kĂŒnftig zu vermeiden. Nach EinschĂ€tzung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft könnte das anstehende Urteil richtungsweisend fĂŒr rund 160.000 LehrkrĂ€fte sein.

Wissenschaftliche Erhebungen belegen hohe Belastungen

Die Debatte ĂŒber die Belastung im Schuldienst wird durch mehrere Arbeitszeituntersuchungen untermauert. Im Rahmen einer Niedersachsen-Studie dokumentierten fast 2.900 LehrkrĂ€fte ihre Arbeitszeit ĂŒber ein gesamtes Schuljahr hinweg. Dabei ergab sich fĂŒr Grundschulen eine durchschnittliche Belastung von 46 Std. 38 Min. pro Schulwoche. Bei Grundschulleitungen wurde eine Mehrarbeit von durchschnittlich 5 Std. 20 Min. pro Woche erfasst.

ErgĂ€nzende Daten liefert eine Göttinger Studie. Bei 735 Hamburger Vollzeit-LehrkrĂ€ften stellte die Untersuchung fest, dass diese im Schnitt 75 Std. ĂŒber die regulĂ€re Jahresarbeitszeit hinaus arbeiteten. FĂŒr Gymnasiallehrer in Niedersachsen ermittelte die Göttinger Studie eine Arbeitsleistung von 1.899 Std. pro Jahr.

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Im Vergleich zu den 1.776 Std. fĂŒr regulĂ€re Beamte bedeutete dies eine Mehrbelastung von 123 Std. pro Jahr. Auf Gewerkschaftsseite stießen Initiativen zur Arbeitszeiterfassung auf breite Resonanz: Die GEW Baden-WĂŒrttemberg registrierte fĂŒr ihre LehrZeit-App nach wenigen Tagen rund 2.700 Anmeldungen.

Erste Reaktionen und Pilotprojekte in den LĂ€ndern

Angesichts der rechtlichen Debatten sowie frĂŒherer BeschlĂŒsse des EuropĂ€ischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts reagieren erste BundeslĂ€nder mit eigenen Maßnahmen. Bremen startet im Schuljahr 2026/2027 ein Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung an neun Schulen, bei dem die App „Untis Arbeitszeit“ eingesetzt wird.

An der Oberschule Lerchenstraße in Bremen liegt das regulĂ€re Vollzeit-Deputat bei 25-28 Unterrichtsstunden pro Woche. Wie hoch die tatsĂ€chliche Belastung in Phasen intensiver Organisation ausfallen kann, verdeutlicht der Bremer Lehrer Björn Wolf, der zu Beginn des Schuljahres von einer wöchentlichen Arbeitszeit von rund 50 Std. berichtet.

Die Entscheidung aus Leipzig dĂŒrfte den Druck auf die BundeslĂ€nder erhöhen, klare Vorgaben zur Erfassung und Begrenzung der schulischen Arbeitszeiten zu etablieren.

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