Meta-Klage: KI diskriminierte 26 Beschäftigte bei Massenentlassungen
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 01:30 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Sie werfen dem Tech-Riesen vor, künstliche Intelligenz systematisch gegen kranke und behinderte Beschäftigte eingesetzt zu haben. Es ist der erste Fall dieser Art gegen ein führendes US-Tech-Unternehmen.
Die Klage wurde Anfang der Woche beim Bundesgericht in Oakland eingereicht. 26 Meta-Beschäftigte gehen darin gegen ihren Arbeitgeber vor. Ihr Vorwurf: Der Konzern habe KI-Systeme genutzt, um Entlassungslisten zu erstellen – und dabei kranke, behinderte und in Elternzeit befindliche Mitarbeiter benachteiligt.
Wie Meta die KI einsetzte
Laut Klageschrift verwendete Meta mehrere Systeme zur Bewertung der Produktivität. Dazu zählen der interne KI-Assistent „Metamate“, sogenannte „Second-Brain-Agenten“ sowie Dashboards zur Auswertung von Token-Nutzung und Tastaturdaten.
Die Kläger behaupten: Diese Tools bewerteten die individuelle Produktivität, ohne Fehlzeiten durch Krankheit, Behinderung oder gesetzlich geschützte Auszeiten korrekt zu berücksichtigen. Die Folge: Mitarbeiter in Elternzeit oder mit körperlichen Einschränkungen wurden überproportional häufig für Kündigungen ausgewählt.
Ein besonders drastischer Fall: Einer Wissenschaftlerin wurde zwei Tage vor der Geburt ihres Kindes gekündigt.
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8.000 Jobs gestrichen – Kündigungen für Juli geplant
Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit einem massiven Stellenabbau. Im Mai 2026 leitete Meta eine Entlassungswelle ein, die rund 8.000 Arbeitsplätze betrifft – etwa zehn Prozent der gesamten Belegschaft. Die endgültige Beendigung der Arbeitsverhältnisse ist für den 22. Juli 2026 vorgesehen.
Die 26 anonym bleibenden Kläger werfen Meta Verstöße gegen mehrere Bundesgesetze vor:
- Americans with Disabilities Act (ADA)
- Family and Medical Leave Act (FMLA)
- Pregnancy Discrimination Act
Zudem machen sie Verstöße gegen kalifornisches Recht geltend. Sie fordern eine einstweilige Verfügung, um die für den 22. Juli geplanten Kündigungen zu stoppen. Erst nach einer unabhängigen Prüfung der eingesetzten Modelle soll es weitergehen. Außerdem verlangen sie die Sicherung aller relevanten Daten und KI-Modelle sowie individuelle Schiedsverfahren.
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Meta weist Vorwürfe zurück
Der Konzern bestreitet die Anschuldigungen. Alle Personalentscheidungen seien durch Menschen getroffen worden, nicht durch automatisierte Systeme. Algorithmen hätten nicht eigenständig über Kündigungslisten entschieden.
Juristen und Branchenbeobachter verfolgen das Verfahren mit Spannung. Es könnte Präzedenzfallcharakter haben: Inwieweit haften Unternehmen für die Ergebnisse ihrer algorithmischen Management-Tools?
Das Verfahren wird in Nordkalifornien geführt. Fachleute weisen darauf hin, dass ein solcher KI-Einsatz in der EU bereits als Hochrisiko-Anwendung gilt – geregelt durch die KI-Verordnung. In Deutschland wären zudem strenge Regeln zur Sozialauswahl und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu beachten.
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