Meta-Urteil: Plattform haftet für betrügerische Werbung und Fake-Profile
Veröffentlicht am: 19.09.2026 um 17:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine weitreichende Entscheidung zur Verantwortlichkeit sozialer Netzwerke getroffen. Nach einem Urteil vom 16. September 2026 haftet der US-Konzern Meta für betrügerische Werbeanzeigen und gefälschte Profile, die über seine Algorithmen ausgespielt werden – und zwar auch dann, wenn das Unternehmen keine vorherige Kenntnis von den Inhalten hatte (Az. 2-06 O 234/25).
Das Gericht stellte fest, dass das Haftungsprivileg nach Artikel 6 Absatz 1 des Digital Services Act (DSA) in diesem Fall nicht greift. Da Meta die Ausspielung der Werbeformate über Algorithmen aktiv steuert und kontrolliert, verliert die Plattform nach Auffassung der Zivilkammer ihren Status als rein passiver Vermittler. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; eine Berufung steht Meta offen.
Monatelange Untätigkeit trotz Hunderter Beschwerden
Geklagt hatte das Finanzportal Finanzfluss. Betrüger hatten das Logo sowie den Namen der Plattform und Bild sowie Namen des Mitgründers Thomas Kehl missbräuchlich für gefälschte Kampagnen verwendet. Finanzfluss dokumentierte seit 2024 über 1.000 Anzeigen und mehr als 300 Fake-Konten auf den Plattformen des Konzerns. Allein im August 2024 wurden fast 260 Verstöße gemeldet.
Die Löschungen durch Meta erfolgten nach Angaben des Klägers teils mit erheblicher Verzögerung. Reaktionszeiten von 14, 20 oder bis zu 62 Tagen bewertete das Landgericht als deutlich zu langsam. Zwei Entfernungen nach 14 beziehungsweise 20 Tagen stuften die Richter ausdrücklich als unzureichend ein.
Das Gericht verurteilte Meta dazu, die beanstandete Veröffentlichung künftig zu unterlassen und Schäden aus künftigen, sinngleichen gefälschten Anzeigen zu ersetzen. Zudem muss der Konzern Auskunft über konkrete Abrufzahlen und die damit erzielten Werbeeinnahmen erteilen. Bei Zuwiderhandlungen droht für jeden Einzelfall ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
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Signalwirkung für algorithmisch gesteuerte Netzwerke
In seiner Urteilsbegründung übertrug das Landgericht Frankfurt am Main die bisherige Linie des Europäischen Gerichtshofs zu algorithmisch gesteuerten Plattformen (Urteile vom 16. Juni 2026, Az. C-188/24 und C-190/24) auf ein soziales Netzwerk.
Dienste mit rein chronologischer Darstellung wie Mastodon oder klassische Diskussionsforen bleiben demgegenüber weiterhin von dieser Form der Haftung freigestellt. Welche konkreten Auswirkungen die Frankfurter Entscheidung auf andere Betreiber wie X, YouTube, Google oder TikTok haben wird, gilt in juristischen Kreisen derzeit noch als unklar.
Bereits im März 2026 hatte das Berufungsgericht Warschau ein ähnlich gelagertes Urteil gegen den Plattformbetreiber erlassen. Polen forderte die EU-Kommission im August 2026 zudem auf, ein Bußgeld in Höhe von 250 Millionen Euro gegen Meta zu verhängen.
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Milliardengeschäft mit manipulierten Inhalten
Meta hielt im Verfahren entgegen, im Vorjahr weltweit 159 Millionen betrügerische Werbeanzeigen eigenständig entfernt zu haben. Nach Angaben des Unternehmens seien 92 Prozent dieser Fälle bereits vor einer Meldung durch Dritte gelöscht worden.
Berichten von Reuters aus dem November 2025 zufolge bezifferte Meta die eigenen Umsätze aus betrügerischen Anzeigen sowie verbotenen Produktplatzierungen für das Jahr 2024 auf rund 16 Milliarden US-Dollar.
Dieser Wert entsprach damals rund 10 Prozent der gesamten Konzernerlöse jenes Jahres. Sollte das Frankfurter Urteil in höheren Instanzen Bestand haben, könnte dies die automatisierte Anzeigenvermarktung großer Technologieplattformen grundlegend verändern.
Mehr zum Thema bei Golem.de: „Urteil: Meta haftet für Fake-Werbung auf Facebook und Instagram“
