MietSofort: Verbraucherzentrale Berlin warnt vor Zahlungsforderung über 79 Euro
Veröffentlicht am: 31.10.2026 um 11:03 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Verbraucherzentrale Berlin warnt Wohnungssuchende vor einer Kostenfalle im Internet. Auf der Plattform MietSofort droht Nutzern nach der Registrierung eine überraschende Zahlungsaufforderung in Höhe von 79 Euro, wie aus einem Bericht vom 31. Oktober 2026 hervorgeht.
Wer sich auf MietSofort registriert, erhält demnach kurze Zeit später eine Zahlungsaufforderung über 79 Euro, die innerhalb von 5 Tagen überwiesen werden soll. Dabei bietet die Website nach Erkenntnissen der Verbraucherschützer gar keine eigenen Wohnungsangebote an.
Stattdessen greife der Dienst auf Inserate anderer Plattformen zurück, unter anderem auf Anzeigen von ImmoScout24. Der anfallende Betrag wird für Interessenten nur schwer ersichtlich ausgewiesen, da der Preis lediglich unauffällig im Fließtext auf der Website platziert ist.
Rechtliche Zweifel an den Zahlungsforderungen
Hinter der Plattform steht die Betreibergesellschaft Subscription Cancel LTD mit Sitz im bulgarischen Varna. Laut eigener Aussage des Unternehmens handele es sich bei dem geforderten Betrag um eine einmalige Zahlung und nicht um ein wiederkehrendes Abonnement.
Die Verbraucherzentrale Berlin bezweifelt jedoch die rechtliche Gültigkeit der Zahlungsansprüche. Der zentrale Bestellbutton auf der Internetseite sei lediglich mit der Formulierung „Zugang freischalten“ versehen worden, anstatt eindeutig auf eine Zahlungsverpflichtung hinzuweisen – etwa durch den rechtlich geforderten Hinweis „zahlungspflichtig bestellen“.
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Durch diese Gestaltung erfülle der Betreiber die strengen Vorgaben der sogenannten Button-Lösung nach Paragraf 312j des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht, womit erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der gestellten Forderungen begründet seien.
Handlungsempfehlungen für betroffene Wohnungssuchende
Verbraucherschützer raten Betroffenen dazu, die Forderung nicht ohne Weiteres zu begleichen. Betroffene sollten dem zustande gekommenen Vertrag ausdrücklich widersprechen, die Forderung bestreiten und den Vorgang vorsorglich widerrufen. Hierbei gilt das reguläre 14-tägige Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge.
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Zudem wird Betroffenen empfohlen, sämtliche Unterlagen, Buchungsbestätigungen und den Schriftverkehr sorgfältig zu sichern. Falls der Portalbetreiber die Forderung nicht fallen lässt und stattdessen einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt, müssen Betroffene zügig reagieren: In diesem Fall sollte innerhalb von 2 Wochen Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden, um einen vollstreckbaren Vollstreckungsbescheid abzuwenden.
