Mindestfahrpreise München: Uber und Bolt verlieren 44 Prozent Nachfrage
Veröffentlicht am: 10.08.2026 um 09:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Verwaltungsgericht München verhandelt drei Eilverfahren gegen die neuen Mindestfahrpreise für Mietwagen-Dienste wie Uber und Bolt. Die Preisuntergrenzen gelten seit dem 4. Juli in der bayerischen Landeshauptstadt.
Nachfrage-Einbruch bei Bolt
Die Auswirkungen auf die Branche sind deutlich spürbar. Bolt meldet einen Nachfrage-Rückgang von rund 44 Prozent – das entspricht etwa 40.000 Fahrten. Auch Freenow schlägt Alarm: Rund 50 Prozent der Fahrten unterschreiten demnach derzeit die geltenden Mindestpreise. Die neuen Vorgaben lassen sich offenbar nur schwer durchsetzen.
So unterscheiden sich die Tarife
Die Stadt reagiert damit auf den wachsenden Wettbewerbsdruck zwischen Taxigewerbe und Plattform-Anbietern. Die Mindesttarife für Mietwagen liegen knapp unter dem Taxiniveau:
- Taxi: 5,90 Euro Grundpreis, 2,70 Euro pro Kilometer
- Mietwagen: 5,13 Euro Grundpreis, 2,43 Euro pro Kilometer (erste sieben Kilometer), danach 2,25 Euro
Die Kläger sehen in der staatlichen Preisfestsetzung einen unzulässigen Eingriff in den Wettbewerb.
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Kontrollen offenbaren Branchenprobleme
Derweil rücken auch Verstöße gegen gesetzliche Standards in den Fokus. Der Zoll hat bei Kontrollen bereits Mindestlohn-Verstöße in der Personenbeförderung aufgedeckt. Personelle Engpässe erschweren die Überwachung jedoch – rund 2.500 Zoll-Stellen sind derzeit unbesetzt.
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Der Deutsche Gewerkschaftsbund beziffert den Gesamtschaden durch Mindestlohn-Betrug zwischen 2015 und 2024 auf bis zu 64 Milliarden Euro. Davon entfielen 35 Milliarden auf vorenthaltene Löhne, 22 Milliarden fehlten den Sozialkassen, sieben Milliarden dem Fiskus. Allein im laufenden Jahr zählten die Behörden rund 6.200 Ermittlungsverfahren und verhängten Bußgelder von 25,4 Millionen Euro.
