Mindestlohn-Betrug, Milliarden

Mindestlohn-Betrug: 64 Milliarden Euro Schaden in zehn Jahren

Veröffentlicht am: 10.08.2026 um 10:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Gewerkschaftsbund beziffert Mindestlohn-SchÀden auf 64 Milliarden Euro. LohnausfÀlle, Sozialkassen und Steuern sind betroffen.

DGB-Studie: Mindestlohn-Umgehung verursacht 64 Mrd. Euro Schaden
Eine Waage auf einem Schreibtisch mit Euro-MĂŒnzen symbolisiert finanzielle Verluste durch Mindestlohn-VerstĂ¶ĂŸe. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat neue Berechnungen vorgelegt, wonach der deutschen Wirtschaft, den Sozialkassen und den Arbeitnehmern durch die Umgehung des gesetzlichen Mindestlohns massive finanzielle SchĂ€den entstehen. In der am 10. August 2026 veröffentlichten Analyse wird der Gesamtschaden fĂŒr den Zeitraum von 2015 bis 2024 auf 64 Milliarden Euro geschĂ€tzt.

Massive AusfÀlle bei Löhnen und Sozialversicherungen

Die Untersuchung des Gewerkschaftsbundes schlĂŒsselt das Volumen der entgangenen Zahlungen detailliert auf. Den grĂ¶ĂŸten Anteil am Gesamtschaden tragen demnach die BeschĂ€ftigten selbst: Laut DGB belaufen sich die entgangenen Löhne fĂŒr den Zeitraum von 2015 bis 2024 auf insgesamt 35 Milliarden Euro.

DarĂŒber hinaus belasten die Mindestlohn-VerstĂ¶ĂŸe das soziale Sicherungssystem und den Staatshaushalt erheblich. Der DGB beziffert den Schaden fĂŒr die Sozialkassen durch nicht abgefĂŒhrte BeitrĂ€ge auf 22 Milliarden Euro. FĂŒr den Fiskus ergĂ€be sich zudem ein Ausfall an Steuereinnahmen in Höhe von 7 Milliarden Euro.

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Millionen Arbeitnehmer von LohnlĂŒcken betroffen

Nach Angaben des Gewerkschaftsbundes handelt es sich bei der Unterschreitung der Lohnuntergrenze um ein strukturelles Problem, das jĂ€hrlich rund 2 Millionen BeschĂ€ftigte betrifft. Die Differenz zwischen dem gesetzlich zustehenden Gehalt und der tatsĂ€chlichen Auszahlung ist dabei signifikant. Der DGB stellte fest, dass den betroffenen Arbeitnehmern im Durchschnitt zwischen 1,70 Euro und 2,40 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde fehlten. Solche FehlbetrĂ€ge entstĂŒnden in der Praxis oft durch die Manipulation von Arbeitszeitaufzeichnungen oder unbezahlte Überstunden.

Ermittlungsverfahren und Bußgelder im Fokus

Trotz der hohen Schadenssummen zeigt die Bilanz der behördlichen Kontrollen ein gemischtes Bild. Der DGB verwies fĂŒr das Jahr 2024 auf insgesamt 6.200 eingeleitete Ermittlungsverfahren, die im direkten Zusammenhang mit VerstĂ¶ĂŸen gegen das Mindestlohn-Regelwerk standen. Die im selben Jahr verhĂ€ngten Bußgelder summierten sich auf 25,4 Millionen Euro. Kritiker weisen in diesem Kontext immer wieder darauf hin, dass die Höhe der Bußgelder oft nicht in einem angemessenen VerhĂ€ltnis zum wirtschaftlichen Vorteil stehe, den sich Arbeitgeber durch die Lohnunterschreitung verschafften.

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Zweifel der ArbeitgeberverbÀnde an der Datengrundlage

Die Reaktionen aus der Wirtschaft fallen erwartungsgemĂ€ĂŸ kritisch aus. Die Bundesvereinigung der Deutschen ArbeitgeberverbĂ€nde (BDA) Ă€ußerte Vorbehalte gegenĂŒber der Untersuchung des Gewerkschaftsbundes. Der Verband zweifelte öffentlich an der Berechnungsgrundlage, auf der die DGB-Studie basiert. Damit bleibt die methodische Herangehensweise der SchadensschĂ€tzung ein Streitpunkt zwischen den Tarifparteien. WĂ€hrend der DGB eine VerschĂ€rfung der Kontrollen und eine bessere personelle Ausstattung der zustĂ€ndigen Zollbehörden fordert, mahnen Arbeitgebervertreter zur Vorsicht bei der Interpretation der statistischen Hochrechnungen.

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