Mindestlohn-Betrug: 64 Milliarden Euro Schaden in zehn Jahren
Veröffentlicht am: 10.08.2026 um 10:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat neue Berechnungen vorgelegt, wonach der deutschen Wirtschaft, den Sozialkassen und den Arbeitnehmern durch die Umgehung des gesetzlichen Mindestlohns massive finanzielle SchĂ€den entstehen. In der am 10. August 2026 veröffentlichten Analyse wird der Gesamtschaden fĂŒr den Zeitraum von 2015 bis 2024 auf 64 Milliarden Euro geschĂ€tzt.
Massive AusfÀlle bei Löhnen und Sozialversicherungen
Die Untersuchung des Gewerkschaftsbundes schlĂŒsselt das Volumen der entgangenen Zahlungen detailliert auf. Den gröĂten Anteil am Gesamtschaden tragen demnach die BeschĂ€ftigten selbst: Laut DGB belaufen sich die entgangenen Löhne fĂŒr den Zeitraum von 2015 bis 2024 auf insgesamt 35 Milliarden Euro.
DarĂŒber hinaus belasten die Mindestlohn-VerstöĂe das soziale Sicherungssystem und den Staatshaushalt erheblich. Der DGB beziffert den Schaden fĂŒr die Sozialkassen durch nicht abgefĂŒhrte BeitrĂ€ge auf 22 Milliarden Euro. FĂŒr den Fiskus ergĂ€be sich zudem ein Ausfall an Steuereinnahmen in Höhe von 7 Milliarden Euro.
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Millionen Arbeitnehmer von LohnlĂŒcken betroffen
Nach Angaben des Gewerkschaftsbundes handelt es sich bei der Unterschreitung der Lohnuntergrenze um ein strukturelles Problem, das jĂ€hrlich rund 2 Millionen BeschĂ€ftigte betrifft. Die Differenz zwischen dem gesetzlich zustehenden Gehalt und der tatsĂ€chlichen Auszahlung ist dabei signifikant. Der DGB stellte fest, dass den betroffenen Arbeitnehmern im Durchschnitt zwischen 1,70 Euro und 2,40 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde fehlten. Solche FehlbetrĂ€ge entstĂŒnden in der Praxis oft durch die Manipulation von Arbeitszeitaufzeichnungen oder unbezahlte Ăberstunden.
Ermittlungsverfahren und BuĂgelder im Fokus
Trotz der hohen Schadenssummen zeigt die Bilanz der behördlichen Kontrollen ein gemischtes Bild. Der DGB verwies fĂŒr das Jahr 2024 auf insgesamt 6.200 eingeleitete Ermittlungsverfahren, die im direkten Zusammenhang mit VerstöĂen gegen das Mindestlohn-Regelwerk standen. Die im selben Jahr verhĂ€ngten BuĂgelder summierten sich auf 25,4 Millionen Euro. Kritiker weisen in diesem Kontext immer wieder darauf hin, dass die Höhe der BuĂgelder oft nicht in einem angemessenen VerhĂ€ltnis zum wirtschaftlichen Vorteil stehe, den sich Arbeitgeber durch die Lohnunterschreitung verschafften.
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Zweifel der ArbeitgeberverbÀnde an der Datengrundlage
Die Reaktionen aus der Wirtschaft fallen erwartungsgemÀà kritisch aus. Die Bundesvereinigung der Deutschen ArbeitgeberverbĂ€nde (BDA) Ă€uĂerte Vorbehalte gegenĂŒber der Untersuchung des Gewerkschaftsbundes. Der Verband zweifelte öffentlich an der Berechnungsgrundlage, auf der die DGB-Studie basiert. Damit bleibt die methodische Herangehensweise der SchadensschĂ€tzung ein Streitpunkt zwischen den Tarifparteien. WĂ€hrend der DGB eine VerschĂ€rfung der Kontrollen und eine bessere personelle Ausstattung der zustĂ€ndigen Zollbehörden fordert, mahnen Arbeitgebervertreter zur Vorsicht bei der Interpretation der statistischen Hochrechnungen.
