Mindesturlaub, SPD

Mindesturlaub: SPD fordert Erhöhung auf 21 Tage fĂŒr Millionen

Veröffentlicht am: 23.06.2026 um 13:32 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Nur 44 Prozent der BeschÀftigten erhalten Urlaubsgeld. TarifvertrÀge erhöhen die Quote auf 73 Prozent. Gerichte stÀrken zudem Arbeitnehmerrechte bei Urlaubsplanung.

Urlaubsgeld in Deutschland: Tarifbindung entscheidet ĂŒber Extra-Zahlung
Eine Hand hĂ€lt einen Euroschein vor einem Kalenderblatt, das einen Feiertag markiert, mit unscharfen BĂŒroangestellten im Hintergrund. Illustration mit AI erstellt.

Das zeigt eine aktuelle Befragung des Portals Lohnspiegel.de unter mehr als 50.000 BeschĂ€ftigten, die zwischen Mai 2025 und Mai 2026 durchgefĂŒhrt wurde. Entscheidend ist dabei die Tarifbindung.

Tarifvertrag macht den Unterschied

In Unternehmen mit Tarifvertrag liegt die EmpfĂ€ngerquote bei 73 Prozent. In Betrieben ohne Tarifbindung sinkt sie auf 35 Prozent. Die allgemeine Tarifbindung liegt laut Institut fĂŒr Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) derzeit bei etwa 49 Prozent.

Die Höhe der Zahlungen variiert stark. In der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern gibt es teils BetrÀge ab 186 Euro. BeschÀftigte in der Holz- und Kunststoffindustrie in Westfalen-Lippe erhalten bis zu 2.904 Euro. In der Eisen- und Stahlindustrie in Nordrhein-Westfalen sind es inklusive Weihnachtsgeld bis zu 3.363 Euro. Im öffentlichen Dienst gibt es seit 2005 keine separate Urlaubsgeldzahlung mehr.

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Gerichte stÀrken Arbeitnehmerrechte

Auch formale Regelungen zur Urlaubsgestaltung beschĂ€ftigen die Arbeitsgerichte. Das Landesarbeitsgericht ThĂŒringen entschied am 2. MĂ€rz 2026 (Az. 4 Ta 15/26): Betriebliche Regelungen, die zusammenhĂ€ngenden Urlaub pauschal auf maximal zwei Wochen begrenzen, sind unwirksam. Arbeitgeber mĂŒssen auch lĂ€ngere Urlaubsphasen von drei Wochen genehmigen – es sei denn, dringende betriebliche oder persönliche GrĂŒnde stehen dagegen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) prĂ€zisierte zudem die Pflichten wĂ€hrend der Abwesenheit. In einem Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 2 AZR 55/25) stellte es fest: Arbeitgeber mĂŒssen bei einer geplanten VerdachtskĂŒndigung auch wĂ€hrend des Urlaubs versuchen, den Mitarbeiter zu kontaktieren. Ein absolutes Kontaktverbot besteht nicht. Bleibt der Arbeitgeber untĂ€tig, riskiert er das Verstreichen der zweiwöchigen Ausschlussfrist.

Bereits am 15. Juli 2025 (Az. 9 AZR 198/24) hatte das BAG bestĂ€tigt: UrlaubsansprĂŒche bei Langzeiterkrankungen verfallen erst 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres.

Politik debattiert ĂŒber mehr Urlaub

Die Rahmenbedingungen fĂŒr Erholungszeiten stehen auch im Fokus der Bundespolitik. Ende Juni 2026 wurde ein Vorschlag der SPD-Spitze bekannt: Der gesetzliche Mindesturlaub soll von 20 auf 21 Tage pro Jahr steigen. Das wĂŒrde schĂ€tzungsweise vier Millionen BeschĂ€ftigte betreffen.

Gewerkschaften erzielten bereits punktuelle Erfolge. Im öffentlichen Dienst steigt der Urlaubsanspruch nach Verhandlungen von ver.di ab 2027 von 30 auf 31 Tage. Vertreter der Wirtschaft warnen dagegen vor zusÀtzlichen Belastungen.

Eine Studie des ÖGB vom 22. Juni 2026 zeigt zudem: 45 Prozent der BeschĂ€ftigten checken auch im Urlaub berufliche Nachrichten. Arbeitsrechtler betonen: Urlaub dient der Erholung und ist keine Bereitschaftszeit – sofern keine explizite Rufbereitschaft vereinbart wurde.

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Neue Kostenrisiken fĂŒr Arbeitgeber

Der EuropĂ€ische Gerichtshof (EuGH) urteilte im Oktober 2025 (Az. C-110/24): Vom Arbeitgeber organisierte Sammelfahrten zum Einsatzort sind vollwertige Arbeitszeit. Das wird relevant, wenn unbezahlte Fahrtzeiten den effektiven Stundenlohn unter den Mindestlohn drĂŒcken. Dieser steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. NachzahlungsansprĂŒche können rĂŒckwirkend fĂŒr bis zu drei Jahre geltend gemacht werden.

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