Minijob-Pauschalsteuer: Satz steigt auf 5 Prozent für 6,8 Millionen
05.07.2026 - 13:15:48 | boerse-global.de
Der Satz steigt von zwei auf fünf Prozent. Betroffen sind rund 6,8 Millionen Beschäftigte in Deutschland. Arbeitgeber können die Mehrkosten auf die Arbeitnehmer abwälzen – vielen Geringverdienern drohen direkte Lohneinbußen.
Was die Reform für Minijobber bedeutet
Bei einem Verdienst an der aktuellen Grenze von 603 Euro steigen die Abgaben von 12,06 auf 30,15 Euro. Gibt der Arbeitgeber die Kosten vollständig weiter, sinkt das Nettoeinkommen entsprechend.
Doch damit nicht genug: Die Rentenkommission empfahl bereits am 23. Juni 2026 eine verpflichtende Rentenversicherung für alle Minijobber. Sollte ein Eigenanteil von 3,6 Prozent fällig werden, kämen weitere 22 Euro an Abzügen hinzu. In der Summe könnten Minijobber monatlich bis zu 52 Euro verlieren. Um das aktuelle Nettoniveau zu halten, müsste der Bruttolohn auf rund 766 Euro steigen – ein Plus von 27 Prozent.
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Streit um soziale Absicherung
Ein weiterer Knackpunkt: Die Krankenversicherungspauschale für Arbeitgeber steigt von 13 auf 17,5 Prozent. Trotz höherer Beiträge sollen Minijobber weiterhin keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Kritiker weisen darauf hin, dass im Beitragssatz 0,6 Prozentpunkte für das Krankengeld enthalten sind – die Versicherten zahlen also ohne Gegenleistung.
Innerhalb der Koalition gibt es unterschiedliche Positionen zur Zukunft der Minijobs. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder lehnt eine Abschaffung ab. Friedrich Merz sprach sich am 2. Juli in einer ZDF-Talkshow für eine stärkere Differenzierung aus: zwischen Schülern, Studenten und Rentnern einerseits – und Personen, die mehrere Minijobs als Vollzeiterersatz nutzen, andererseits.
Frauen besonders betroffen
Hintergrund der Reform ist unter anderem die Bekämpfung von Altersarmut. Daten aus dem Jahr 2024 zeigen eine deutliche Rentenlücke: Frauen erhielten im Schnitt 961 Euro Rente, Männer 1.372 Euro. 30 Prozent der Frauen hatten weniger als 600 Euro.
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Minijobs sind stark weiblich geprägt: Im Gewerbe stellen Frauen 55,9 Prozent der geringfügig Beschäftigten, in Privathaushalten sogar 86,9 Prozent. Bisher ließen sich 79 Prozent von ihnen von der Rentenversicherungspflicht befreien. Seit dem 1. Juli 2026 können Minijobber einen einmal erklärten Verzicht einmalig widerrufen.
Die Bundesregierung will die Maßnahmen in ein Rentenreformpaket integrieren, das bis Ende 2026 verabschiedet werden soll. Wirtschaftsverbände, besonders aus dem Gastgewerbe, warnen vor den Folgen. Sie befürchten einen massiven Verlust an Arbeitsplätzen in Branchen, die stark auf Minijobber angewiesen sind.
