Minijob-Reform: 6,8 Millionen Beschäftigte verlieren Beitragsfreiheit
28.06.2026 - 16:04:01 | boerse-global.de
Am 23. Juni übergab das Gremium 33 Empfehlungen zur Zukunft der Altersvorsorge. Der wohl umstrittenste Punkt: die faktische Abschaffung der Minijob-Regelung.
Künftig sollen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse weitgehend der vollen Sozialversicherungspflicht unterliegen. Bei Wirtschaftsverbänden und in der Politik sorgt das bereits für heftigen Widerstand.
Ende der Beitragsfreiheit für 6,8 Millionen Beschäftigte
Nach den Plänen von CDU und SPD sollen die bisherigen Vergünstigungen für Minijobs gestrichen werden. Betroffen wären rund 6,8 Millionen Beschäftigte. Nur Schüler dürften weiterhin von den Ausnahmen profitieren.
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Für alle anderen greift die Sozialversicherungspflicht bereits ab dem ersten Euro. Ein Beispiel: Bei einem Monatslohn von 603 Euro müssten Beschäftigte künftig mit rund 130 Euro Abzügen rechnen.
Die Neuregelung soll Anfang 2027 in Kraft treten. Einen Gesetzentwurf will die Koalition nach der Sommerpause vorlegen.
Gastronomie und Mittelstand laufen Sturm
Die Pläne lösen in mehreren Branchen Alarm aus. Der Dehoga warnt vor schwerwiegenden Folgen für die Gastronomie – immerhin sind dort rund 1,1 Millionen Minijobber beschäftigt. In Bayern bezeichnet der Verband die Pläne als „katastrophal".
Auch die Mittelstandsunion (MIT) schlägt Alarm. Der schleswig-holsteinische Vorsitzende Lange betonte am 26. Juni, die Abschaffung treffe Gastgewerbe, Tourismus und Einzelhandel massiv. Der Personalmangel würde sich weiter verschärfen. Sein Argument: Die meisten Minijobber haben bereits einen Hauptberuf oder befinden sich in Ausbildung.
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Widerspruch kommt auch aus der Politik. CSU-Chef Söder lehnt die Pläne ab. Und viele Rentner zeigen sich verärgert: Sie bessern ihre Bezüge mit Minijobs auf – die Neuregelung würde diese Tätigkeit finanziell deutlich unattraktiver machen.
Gewerkschaften und Wissenschaft sehen Chance gegen Altersarmut
Doch es gibt auch positive Stimmen. Die Gewerkschaften NGG und ver.di begrüßen den Vorstoß. ver.di-Chef Werneke fordert zudem eine dauerhafte Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent.
Die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer bezeichnet Minijobs als Sackgasse – besonders für Frauen, die dadurch ein hohes Risiko für Altersarmut tragen. Wer in die Sozialversicherung einbezogen werde, erwerbe eigene Rentenansprüche.
IW-Experte Pimpertz gibt allerdings zu bedenken: Armutsrisiken im Alter würden oft überschätzt, wenn privates Vorsorgevermögen unberücksichtigt bleibe.
Weitere Eckpunkte der Rentenreform
Die Vorschläge gehen weit über die Minijobs hinaus. Sie zielen auf eine langfristige Stabilisierung des gesamten Systems:
- Renteneintrittsalter: Ab 2032 soll es an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Alle zehn Jahre wäre eine Anhebung um sechs Monate geplant – bis 2041 könnte das Rentenalter auf 67,5 Jahre steigen.
- Rente mit 63: Die Kommission empfiehlt die Abschaffung. Das frühestmögliche Eintrittsalter soll von 63 auf 64 Jahre steigen.
- Kapitalrente: Ab 2028 ist eine kapitalgedeckte Zusatzrente mit einem paritätisch finanzierten Beitrag von 2 Prozent geplant. Eine Studie von IMK und WSI vom 27. Juni warnt jedoch vor Risiken für Wirtschaftsleistung und Arbeitsmarkt.
- Erweiterter Versichertenkreis: Künftig sollen auch Selbstständige, Beamte und Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Handwerkspräsident Dittrich mahnt angesichts steigender Belastungen tiefgreifende Reformen an. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) warnt dagegen vor negativen Folgen für Frauen, falls Zuverdienstmöglichkeiten unattraktiver werden.
Die politische Debatte über das Paket wird im Herbst richtig Fahrt aufnehmen.
