Minijob-Reform: Ab Juli können Millionen rückwirkend in Rente einzahlen
09.06.2026 - 06:20:54 | boerse-global.de
Grund ist die Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde. Für 2027 ist bereits eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro angekündigt. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit liegt in diesem Segment bei rund 13,9 Stunden.
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Private Arbeitgeber profitieren weiterhin von günstigeren Beitragssätzen. Während im gewerblichen Bereich eine Anhebung des Krankenversicherungsbeitrags auf 17,5 Prozent geplant ist, zahlen Privathaushalte weiterhin nur 5 Prozent. Der Minijobber selbst trägt zur Rentenversicherung 13,6 Prozent – es sei denn, er hat sich befreien lassen.
Wahlrecht zur Rentenversicherung: Einmalige Chance ab Juli
Ab dem 1. Juli 2026 können Minijobber ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig machen. Der Antrag muss schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden und gilt nur für die Zukunft. Ein erneuter Wechsel zurück zur Befreiung ist danach dauerhaft ausgeschlossen.
Wer die vollen Beiträge von 18,6 Prozent zahlt, sammelt zusätzliche Rentenansprüche. Bei 603 Euro Verdienst steigt der Rentenanspruch um etwa 5 Euro pro Monat und Jahr. Zudem sichert man sich Zugang zur staatlich geförderten Altersvorsorge und zum Übergangsgeld.
Pflegereform: Neue Belastungen in Sicht
Der Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz sieht vor, auch Minijobber zur Kasse zu bitten. Künftig sollen auch für diese Beschäftigungsverhältnisse Pflegebeiträge fällig werden – das brächte Mehreinnahmen von rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Für 2027 ist zudem eine Anhebung des Beitrags für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte geplant.
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Gleichzeitig will Gesundheitsministerin Nina Warken bei der Rentenberechnung für pflegende Angehörige sparen. Die Berechnungsgrundlage soll ab 2027 um 30 Prozent sinken. Der jährliche Rentenanspruch pro Pflegejahr würde dann von rund 40 auf etwa 30 Euro fallen. Aus dem Arbeitsministerium regt sich Widerstand – das Gesetzgebungsverfahren stockt.
Steuervorteile und arbeitsrechtliche Pflichten
Private Arbeitgeber können 20 Prozent der Ausgaben für Haushaltshilfen steuerlich absetzen – maximal 4.000 Euro pro Jahr. Für Handwerkerleistungen sind zusätzlich 20 Prozent der Lohnkosten bis zu 1.200 Euro abziehbar.
Auch der Kündigungsschutz gilt für Minijobber. Das Bundesarbeitsgericht zählt bei der Betriebsgröße auch Leiharbeitnehmer mit, sofern sie einen dauerhaften Personalbedarf decken. Für Jugendliche unter 15 Jahren gelten strenge Regeln: Sie dürfen nur leichte Tätigkeiten für maximal zwei Stunden täglich ausüben. Ab 15 Jahren sind in den Ferien bis zu 40 Stunden pro Woche erlaubt.
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