Minijob-Reform ab Juli: Rente mit 3,6% Eigenanteil möglich
16.06.2026 - 07:06:00 | boerse-global.de
Ab Juli greifen neue Regeln bei der Rentenversicherung, die Politik diskutiert höhere Abgaben für Arbeitgeber.
Die Entgeltgrenze für Minijobs ist bereits gestiegen. Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde liegt sie aktuell bei 603 Euro monatlich. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs.
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Neue Chance bei der Rentenversicherung
Ab dem 1. Juli 2026 dürfen Minijobber ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig rückgängig machen. Der Antrag geht schriftlich oder elektronisch an den Arbeitgeber. Die Aufhebung gilt ab dem Folgemonat – rückwirkend ist sie nicht möglich.
Wer sich für die Versicherungspflicht entscheidet, zahlt 3,6 Prozent Eigenanteil. Der Arbeitgeber übernimmt 15 Prozent. Der Vorteil: Die Beiträge werden auf die Wartezeiten für die gesetzliche Rente angerechnet. Zudem öffnet sich der Zugang zu Riester-Förderung, betrieblicher Altersvorsorge und Übergangsgeld bei Reha-Maßnahmen.
Konkret: Bei einem Verdienst von 603 Euro bringt jedes Beitragsjahr rund 5 Euro mehr Rente monatlich. Allerdings: Eine erneute Befreiung nach der Rückkehr in die Versicherungspflicht ist gesetzlich ausgeschlossen.
Streit um höhere Abgaben
Die Bundesregierung plant eine deutliche Anhebung der Arbeitgeber-Pauschalabgaben. Statt derzeit 31 Prozent sollen künftig über 39 Prozent fällig werden. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erwartet dadurch jährliche Mehreinnahmen von rund 3 Milliarden Euro.
Der Plan sieht vor: Der Krankenkassenbeitrag steigt auf 17,5 Prozent, ein neuer Pflegebeitrag von 3,6 Prozent kommt hinzu.
Die Wirtschaft schlägt Alarm. Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt vor einer massiven Verteuerung. Betroffen sind rund 6,8 Millionen Minijobber – allein 800.000 im Einzelhandel. Auch der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks befürchtet Personalabbau.
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Parallel fordert die SPD stärkere Tarifbindung im Niedriglohnsektor. 2025 verdienten rund 6,3 Millionen Beschäftigte unter der Niedriglohnschwelle von 14,32 Euro pro Stunde. Im Gastgewerbe lag dieser Anteil bei über 50 Prozent.
Ferienjobs: Strengere Regeln für Jugendliche
Mit den Sommerferien rücken die gesetzlichen Bestimmungen für Ferienjobs in den Fokus. Kinder unter 15 Jahren dürfen grundsätzlich nicht arbeiten. Für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren gilt: Maximal vier Wochen pro Kalenderjahr, täglich höchstens acht Stunden, wöchentlich maximal 40 Stunden.
Wichtig: Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben keinen gesetzlichen Anspruch auf den Mindestlohn. Für volljährige Studierende gilt die Mindestlohnpflicht dagegen uneingeschränkt.
Auch bei kurzfristigen Ferienjobs besteht Urlaubsanspruch. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall greift jedoch erst nach vierwöchiger ununterbrochener Beschäftigung.
In Sachsen-Anhalt gibt es eine Praktikumsprämie von bis zu 120 Euro pro Woche – für Praktika im Handwerk oder in landwirtschaftlichen Berufen.
Arbeitszeiterfassung wird Pflicht
Ein zentrales Thema bleibt die verpflichtende Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren – basierend auf Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts.
Ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht die elektronische Erfassung als Regelfall vor. Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sind Übergangsfristen von bis zu zwei Jahren geplant.
Streit um Höchstarbeitszeiten
In der Koalition wird über eine Flexibilisierung diskutiert. Unionsfraktionschef Jens Spahn drängt auf eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit. Die SPD will den Acht-Stunden-Tag als Standard erhalten.
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese stellte eine mögliche Einigung in Aussicht. Diskutiert wird ein Modell mit Arbeitstagen von bis zu 13 Stunden – solange die wöchentliche Gesamtarbeitszeit von 40 Stunden nicht überschritten wird.
Experten wie Dr. Elke Ahlers vom WSI warnen vor gesundheitlichen Risiken. Bereits jetzt arbeiten 43 Prozent der Beschäftigten regelmäßig länger als acht Stunden täglich. Eine Einigung könnte im Koalitionsausschuss am 1. Juli 2026 fallen.
