Minijob-Reform ab Juli: Sieben Millionen können in Rente einzahlen
20.06.2026 - 14:14:08 | boerse-global.de
Der deutsche Einzelhandel steht unter Druck: Während Warnstreiks für höhere Löhne sorgen, lockt der Markt mit Hunderttausenden Minijobs. Und zum 1. Juli kommen wichtige gesetzliche Änderungen.
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Warnstreiks in mehreren Bundesländern
Mitte Juni legten Beschäftigte im Einzel- und Großhandel die Arbeit nieder. In Berlin und Brandenburg rief ver.di für den 19. Juni zu Warnstreiks auf – betroffen waren unter anderem Unternehmen im Berliner Stadtgebiet. Eine zentrale Kundgebung fand am Vormittag am Wittenbergplatz statt.
Auch in Niedersachsen gab es Proteste. Bei Ikea in Oldenburg lief der Verkaufsbetrieb mit veränderten Öffnungszeiten weiter.
Was die Gewerkschaft fordert
ver.di verlangt für die Beschäftigten im Einzelhandel 7 Prozent mehr Gehalt – mindestens jedoch ein Plus von 222 bis 225 Euro monatlich. Ein Kernpunkt der Verhandlungen: ein Mindeststundenlohn von 14,90 Euro sowie höhere Ausbildungsvergütungen.
Die Arbeitgeberseite bot zuletzt Steigerungen von 2 Prozent für Ende 2026 und weitere 1,5 Prozent für Herbst 2027 an. Für die Gewerkschaft ist das unzureichend.
Hunderttausende offene Minijobs
Trotz der Tarifkonflikte bleibt die Nachfrage nach Aushilfskräften hoch. Allein in Düsseldorf waren zum 20. Juni rund 560 Stellen für Aushilfen im Einzelhandel ausgeschrieben – bei Unternehmen wie Peek & Cloppenburg oder REWE.
Bundesweit verzeichnete die Bundesagentur für Arbeit über 577.000 offene Stellen im Minijob-Sektor. Das Spektrum reicht von der Warenverräumung bei Lidl über Kassenpersonal bis zu Logistikaufgaben. Auch in Bamberg, Würzburg oder Jena gibt es jeweils mehrere Hundert verfügbare Nebenjobs – vor allem in Reinigung, Verkauf und Zustellung.
Neue Regeln für Minijobber ab Juli
Für die rund sieben Millionen Minijobber in Deutschland ändert sich zum 1. Juli einiges. Wer sich bisher von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann diese Entscheidung einmalig rückgängig machen.
Der Eigenbeitrag liegt bei 3,6 Prozent des Lohns. Bei der Verdienstgrenze von 603 Euro sind das etwa 21,70 Euro im Monat. Dafür erwerben Minijobber wieder Ansprüche auf Erwerbsminderungsrenten, medizinische Rehabilitation und erfüllen Wartezeiten für die Altersrente schneller. Der Antrag muss schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden.
Gleichzeitig steigt der Einkommensfreibetrag bei der Witwenrente auf netto 1.122,53 Euro. Allerdings gibt es eine Verschärfung: Rentenzuschläge aus Erwerbsminderungsrenten werden ab Juli erstmals vollständig auf die Witwenrente angerechnet – das kann in bestimmten Fällen zu Kürzungen führen.
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Steigende Kosten für Arbeitgeber ab 2027
Die langfristige Attraktivität von Minijobs steht vor weiteren Herausforderungen. Prognosen zufolge könnten die Pauschalabgaben für Arbeitgeber ab 2027 von derzeit rund 31 Prozent auf über 38 Prozent steigen. Das würde die Lohnnebenkosten für Unternehmen spürbar erhöhen.
Zudem wird für den 23. Juni der Bericht einer Rentenkommission erwartet. Sie will insgesamt 30 Empfehlungen zur Stabilisierung des Systems vorlegen. Diskutiert wird dabei auch eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters für bestimmte Berufsgruppen.
