Minijob-Reform, Arbeitgeber

Minijob-Reform: Arbeitgeber warnen vor Abschaffung des Sonderstatus

Veröffentlicht am: 01.08.2026 um 05:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Arbeitgeberverbände kritisieren geplante Minijob-Abschaffung als Branchenrisiko. Koalition will Modell für Rentner erhalten, prüft aber höhere Pauschalsteuer.

Minijob-Reform: Arbeitgeber warnen vor Abschaffung und neuen Steuerplänen
Ein leerer Gastronomiebereich symbolisiert die wirtschaftliche Unsicherheit durch geplante Reformen der Minijobs. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Diskussion um die Zukunft der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland hat sich verschärft. Ende Juli äußerten Arbeitgeberverbände deutliche Warnungen vor den Konsequenzen geplanter Rentenkommissionsentscheidungen für bestehende Minijob-Arbeitszeitmodelle. Im Zentrum der Kritik steht die Empfehlung einer Fachkommission, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus dieser Beschäftigungsverhältnisse weitgehend aufzulösen.

Massive Kritik aus Handel und Gastgewerbe

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Saarland kritisierte die geplante Abschaffung der Minijobs als erhebliche Belastung für zentrale Wirtschaftszweige. Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Thomé wies darauf hin, dass insbesondere der Handel, das Gastgewerbe und verschiedene Dienstleistungsbereiche auf die Flexibilität dieses Modells angewiesen seien. Angesichts einer sinkenden Zahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse und einer Arbeitslosenzahl von über 40.000 im Saarland im Juli 2026 forderte die Kammer stattdessen Entlastungen und einen konsequenten Abbau bürokratischer Hürden.

Auch Branchenverbände wie der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) reagierten mit deutlicher Ablehnung. Dort wurde die empfohlene Abschaffung der Minijobs als katastrophal für die Branche eingestuft. Ähnlich positionierte sich die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die sich gegen die Pläne zur Beendigung des Sonderstatus aussprach. Im bayerischen Landkreis Kitzingen thematisierten zudem Vertreter der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) gemeinsam mit dem Dehoga die möglichen Folgen der Reformpläne.

Empfehlungen der Alterssicherungskommission

Hintergrund der Unruhe ist der Abschlussbericht der Alterssicherungskommission, der am 23.06.2026 an Kanzler Merz und Arbeitsministerin Bas übergeben wurde. Das Dokument enthält insgesamt 33 Empfehlungen zur Reform des Rentensystems. Eine der zentralen Forderungen sieht vor, den Sonderstatus der Minijobs vollständig abzuschaffen und diese stattdessen in die reguläre Sozialversicherungspflicht einzubeziehen. Eine Ausnahme soll nach den Vorstellungen der Kommission lediglich für Schüler bestehen bleiben.

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Die Kommission begründet diesen Schritt mit der Notwendigkeit, die Basis der Sozialversicherung zu stärken. Die Bundesregierung plant derzeit, wesentliche Teile der Kommissionsvorschläge ab dem Jahr 2027 umzusetzen. Eine erste Beratung im Bundestag ist für den Zeitraum nach der Sommerpause 2026 vorgesehen.

Aktueller Kurs der Politik und des Koalitionsausschusses

Trotz der weitreichenden Empfehlungen der Kommission zeichnen sich in der praktischen Umsetzung Differenzen ab. Der Koalitionsausschuss beschloss zuletzt, den Minijob entgegen der Kommissionsforderung nicht gänzlich abzuschaffen. Insbesondere für Rentner soll das Modell erhalten bleiben, wobei eine monatliche Verdienstgrenze von 603 Euro gilt.

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Gleichzeitig werden jedoch finanzielle Anpassungen geprüft. So plant der Koalitionsausschuss eine Anhebung der pauschalen Lohnsteuer für Minijobs von derzeit 2 Prozent auf künftig 5 Prozent. Ein finaler Beschluss zu dieser Steuererhöhung steht allerdings noch aus. Bereits seit Juli 2026 gibt es zudem eine Neuerung für befreite Minijobber, die nun unter bestimmten Voraussetzungen wieder in die Rentenversicherungspflicht zurückkehren können.

Die Wirtschaft drängt angesichts dieser volatilen Lage auf Planungssicherheit. Die Verbände fordern die Politik auf, die Bedeutung flexibler Beschäftigungsformen für die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes nicht durch zusätzliche finanzielle und administrative Lasten zu gefährden.

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