Minijob-Reform: Kommission empfiehlt Ende des Sonderstatus für Beschäftigte
Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 23:21 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 insgesamt 33 Empfehlungen für eine umfassende Rentenreform vorgelegt. Im Zentrum der Diskussion steht insbesondere die Empfehlung Nummer 26. Diese sieht vor, den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs vollständig zu beenden.
Zugleich soll die Möglichkeit entfallen, sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Eine Ausnahme sieht das Gremium lediglich für Schülerinnen und Schüler vor.
Die Bundesregierung bestätigte am 16. September 2026 in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD, die Empfehlungen der Kommission als geschlossenes Gesamtpaket umsetzen zu wollen. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung ist derzeit allerdings noch offen. Angaben der Bundesregierung zufolge gingen Ende 2025 rund 3,6 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zusätzlich mindestens einer geringfügigen Beschäftigung nach.
Politischer Zeitplan und interne Differenzen
Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte am 13. Oktober 2026 beim Deutschen Arbeitgebertag an, dass der entsprechende Gesetzentwurf noch im laufenden Jahr 2026 vom Bundeskabinett beschlossen werden solle. Die parlamentarische Verabschiedung im Bundestag sei für das erste Quartal 2027 avisiert, sodass das Gesetzespaket im Laufe des Jahres 2027 in Kraft treten könne.
Aus den Reihen der Regierungskoalition regt sich jedoch Widerstand. CSU-Chef Markus Söder stellte die Pläne zur Abschaffung des Minijob-Sonderstatus am 11. Oktober 2026 in der Fernsehsendung „Caren Miosga“ öffentlich infrage. Diese Haltung bekräftigte er am 24. Oktober 2026 auf dem CSU-Parteitag.
In einem Auftritt beim Sender Phoenix bestritt Söder zudem, dass eine entsprechende Abschaffung in den Vorschlägen der Rentenkommission enthalten sei. Demgegenüber führt Empfehlung 26 auf den Seiten des Bundesarbeitsministeriums ausdrücklich das Ende der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Sonderbehandlung sowie die Streichung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf.
Geltende Grenzwerte und geplante Abgabenänderungen
Angesichts der Verunsicherung stellte die Minijob-Zentrale klar, dass die vorgelegten Kommissionsvorschläge keine unmittelbaren Gesetzesänderungen darstellen und die bisherigen Vorschriften unverändert fortgelten. Es gebe bislang keinen verbindlichen Termin für einen Wegfall des Sonderstatus.
Im Jahr 2026 liegt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs im Durchschnitt bei 603 Euro. Nach geltender Rechtslage klettert diese Grenze zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro, während der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro auf 14,60 Euro angehoben wird. Der Übergangsbereich für Midijobs erstreckt sich 2026 auf monatliche Entgelte von 603,01 bis 2.000 Euro.
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Gegenwärtig beträgt der eigene Rentenbeitrag für Beschäftigte im gewerblichen Bereich regulär 3,6 Prozent und in Privathaushalten 13,6 Prozent, sofern keine Befreiung vorliegt. Gewerbliche Arbeitgeber entrichten gemäß Drucksache 21/7990 pauschal 28 Prozent an Beiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung.
Unabhängig von der Rentenreform stehen bereits weitere administrative Anpassungen fest:
* Zum 1. Januar 2027 tritt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft, wodurch der Pauschalbetrag zur Krankenversicherung für gewerbliche Minijobber von 13 auf 17,5 Prozent angehoben wird.
* Der Koalitionsausschuss verständigte sich zudem auf eine Erhöhung der Pauschalsteuer bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent; die Beratung im Bundestag steht hierzu noch aus.
* Ab dem Jahr 2028 ist darüber hinaus ein Arbeitgeberbeitrag zur Pflegeversicherung von 3,6 Prozent vorgesehen.
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Reaktionen aus Wirtschaft und Verbänden
In den Bundesländern löst die De-batte erhebliche Besorgnis aus. Allein in Baden-Württemberg gibt es über eine Million Minijobber. Beispielrechnungen aus der dortigen Praxis verdeutlichen die finanziellen Dimensionen: Ein Betrieb kalkuliert bei voller Umsetzung der Pläne mit jährlichen Mehrkosten von rund 840 Euro je Minijobber.
Ein Gastronomiebetrieb mit bis zu 40 Aushilfskräften veranschlagt 200 bis 300 Euro an Mehrkosten pro Aushilfe. Bei einer hypothetischen Umwandlung in eine reguläre Teilzeitbeschäftigung verblieben Arbeitnehmern von 620 Euro Verdienst rechnerisch rund 300 Euro.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband äußerte sich kritisch zu den Belastungsplänen. Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke begrüßte zwar, dass Minijobs grundsätzlich für alle Beschäftigtengruppen erhalten bleiben sollen, bemängelte jedoch den Anstieg der Pauschalsteuer von zwei auf fünf Prozent als gezielte Verteuerung.
Zudem sei unklar, inwieweit zusätzliche Sozialabgaben die geringfügige Beschäftigung künftig beschweren werden. Dehoga-Präsident Guido Zöllick bezeichnete den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform und die geplante Steueranhebung als verfehltes Signal.
Da jeder zweite Branchenbeschäftigte auf Minijobbasis tätig sei, forderte er den Bundestag auf, den Entwurf nachzubessern und weitere Abgabenlasten zu verhindern.
Auch Vertreter der Zivilgesellschaft melden Korrekturbedarf an. Laut einem Bericht vom 29. Oktober 2026 forderte die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner in einer Stellungnahme konkrete Modellrechnungen zu sämtlichen 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Für den Fall einer Aufhebung des Minijob-Sonderstatus verlangte sie einen verlässlichen Bestandsschutz für bereits beschäftigte Personen im Rentenalter.
