Minijob-Reform: Kommission will Sonderstatus für 7 Millionen abschaffen
Veröffentlicht am: 01.08.2026 um 13:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Alterssicherungskommission will den Sonderstatus von Minijobs weitgehend abschaffen. Betroffen wären Millionen Beschäftigte.
Der am 23. Juni vorgelegte Abschlussbericht der Kommission enthält 33 Empfehlungen zur Rentenreform. Kernpunkt: Minijobs sollen künftig voll sozialversicherungspflichtig werden. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht – das bisherige Opt-out – soll es nur noch für Schüler geben.
Die Bundesregierung hat eine komplette Abschaffung der Minijobs für Rentner nach Beratungen im Koalitionsausschuss zwar abgelehnt. Doch für andere Gruppen zeichnen sich deutliche Verschärfungen ab. Die Umsetzung ist für Anfang 2027 geplant, debattiert werden soll das Paket nach der parlamentarischen Sommerpause.
Mehr Schutz, höhere Kosten
Die Experten versprechen sich von der Reform besseren sozialen Schutz. Minijobber sollen künftig Anspruch auf Krankengeld, Reha-Leistungen und höhere Rentenanwartschaften haben. Das senkt das Risiko von Altersarmut – ein zentrales Ziel der Kommission.
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Doch der Preis ist hoch: Arbeitgeber zahlen bislang pauschal rund 30 Prozent Sozialabgaben, Arbeitnehmer nichts. Künftig würden auch für Minijobber reguläre Beiträge fällig. Ob das Nettoeinkommen sinkt, hängt von der Vertragsgestaltung ab.
Steuerpläne: Lohnsteuer steigt deutlich
Parallel plant die Koalition eine Einkommensteuerreform zum 1. Januar 2027. Die pauschale Lohnsteuer für Minijobs soll von 2 auf 5 Prozent steigen. Wer die Mehrkosten trägt, entscheidet sich in den Arbeitsverträgen.
Eingebettet ist das in ein Entlastungspaket über rund 10 Milliarden Euro jährlich. Der Grundfreibetrag soll von 12.348 Euro (2026) auf 12.900 Euro bis 2028 steigen, das Kindergeld von 259 auf 272 Euro. Gleichzeitig greift die Reichensteuer künftig früher: 45 Prozent ab 250.000 Euro, 47 Prozent ab 280.000 Euro Jahreseinkommen.
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Widerrufsoption für 7 Millionen Beschäftigte
Seit dem 1. Juli können aktive Minijobber ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig widerrufen. Der Antrag läuft über den Arbeitgeber und wirkt ab dem Folgemonat. Rückwirkend geht das nicht – und eine erneute Befreiung ist nach dem Widerruf ausgeschlossen.
Das betrifft rund 7 Millionen Menschen, 57 Prozent davon Frauen. Wer widerruft, sammelt Wartezeiten für die Altersrente, sichert sich Ansprüche auf Erwerbsminderungsrenten und erhält Zugang zu geförderter privater Altersvorsorge. Der aktuelle Rentenwert liegt seit dem 1. Juli bei 42,52 Euro.
Streit zwischen Verbänden und Gewerkschaften
Der Dehoga warnt vor erheblichen Belastungen für das Gastgewerbe. Steigende Abgaben könnten kleine Betriebe überfordern und Flexibilität kosten. Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf verteidigt das Modell mit Verweis auf Rentner, Studierende und die betriebliche Praxis – bei einer Arbeitslosenquote von 4,1 Prozent im Freistaat gegenüber 6,4 Prozent bundesweit.
Die Gewerkschaft NGG begrüßt die Pläne als Schritt gegen prekäre Beschäftigung. Kritiker befürchten jedoch: Sinkt das Nettoeinkommen, könnte Schwarzarbeit zunehmen. Die Diskussion verspricht also noch hitzig zu werden – besonders nach der Sommerpause.
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