Minijob-Reform: Rentenkommission empfiehlt Abschaffung für Millionen
Veröffentlicht am: 18.07.2026 um 14:10 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Eine Rentenkommission empfiehlt, die geringfügige Beschäftigung für die meisten Bevölkerungsgruppen abzuschaffen. Nur für Schüler soll es eine Ausnahme geben: Sie dürfen weiterhin beitragsfrei jobben. Ziel der Reform ist es, Erwerbsanreize zu erhöhen und die soziale Absicherung zu stärken.
Höhere Kosten für Arbeitgeber
Parallel dazu plant die Bundesgesundheitsministerin eine Anhebung der Arbeitgeberbeiträge für Minijobs. Der Satz soll von derzeit 31 Prozent auf 39 Prozent steigen. Aktuell sind bundesweit rund 6,5 Millionen Menschen in Minijobs beschäftigt. Besonders betroffen wären der Handel und das Gastgewerbe. Dort ist laut Branchenverbänden etwa jeder zweite Beschäftigte auf Minijob-Basis angestellt.
Was für Schüler und Ferienjobber gilt
Für Schüler, die in den Sommermonaten im Verkauf oder in der Logistik arbeiten, gelten klare gesetzliche Vorgaben. Ferienjobs sind bis zu drei Monaten oder 70 Arbeitstagen pro Kalenderjahr sozialversicherungsfrei. Bei dauerhafter Beschäftigung liegt die Verdienstgrenze bei 603 Euro monatlich. Dann besteht eine Rentenversicherungspflicht – Schüler können sich davon aber befreien lassen.
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Das Jugendarbeitsschutzgesetz setzt enge Grenzen: 13- bis 14-Jährige dürfen nur leichte Tätigkeiten wie Botengänge oder Nachhilfe ausüben – maximal zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr. Für 15- bis 17-Jährige sind vier Wochen Ferienarbeit pro Jahr erlaubt. Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten, bei einer Wochenhöchstgrenze von 40 Stunden. Ruhepausen sind Pflicht: 30 Minuten bei vierhalb bis sechs Stunden Arbeit, 60 Minuten bei mehr als sechs Stunden.
Einzelhandel als Jobmotor
Der Einzelhandel ist einer der größten Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte. Filialisten wie Lidl, ALDI Süd, dm, Rossmann und C&A suchen kontinuierlich Schüler und Studenten. Die Jobs reichen von der Warenverräumung über die Kassenarbeit bis zur Samstagsaushilfe.
In Gardelegen eröffnet Ende Juli ein neuer Edeka-Markt mit 63 Mitarbeitern – fast eine Verdopplung der bisherigen Belegschaft. Im Landkreis Landsberg hilft der „Ausbildungskompass“ bei der Suche nach Nachwuchskräften und bündelt hunderte Praktika und Ferienjobs.
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Urlaubsanspruch und Gehalt
Auch Minijobber haben gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub. Bei einer 6-Tage-Woche sind es mindestens 24 Werktage. Bei unregelmäßigen Arbeitstagen wird der Anspruch anhand einer Formel berechnet.
Die Bezahlung variiert stark. Einfache Aushilfstätigkeiten im Verkauf werden oft auf Basis der Minijob-Grenze entlohnt. Spezialisierte Rollen wie Kommissionierer oder Promoter bringen teils höhere Stundenlöhne. In Österreich zahlen Drogeriemärkte Ferialmitarbeitern brutto über 2.300 Euro bei einer 20-Stunden-Woche. Auszubildende im deutschen Lebensmitteleinzelhandel verdienen je nach Lehrjahr zwischen 1.250 und 1.500 Euro monatlich.
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