Minijob-Reform: Rentenversicherung ab Juli rückgängig machen
04.06.2026 - 01:30:20 | boerse-global.deAb dem 1. Juli 2026 erhalten Minijobber in Deutschland eine einmalige Chance: Wer bisher auf die gesetzliche Rentenversicherung verzichtet hat, kann den Austritt rückgängig machen. Die Entscheidung ist allerdings endgültig.
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Flexiblere Beitragsoptionen für geringfügig Beschäftigte
Die Neuregelung betrifft alle Minijobber, die zuvor von der Rentenversicherungspflicht befreit waren. Sie können diese Befreiung nun widerrufen und damit wieder voll in das System einzahlen. Wichtig: Der Schritt ist unwiderruflich und gilt für alle Minijobs, die eine Person ausübt.
Die Minijob-Zentrale hat bereits aktualisierte Praxisleitfäden veröffentlicht. Arbeitgeberverbände passten schon im Mai 2026 ihre Personalfragebögen an. Der Beitragssatz liegt bei gewerblichen Minijobs bei 3,6 Prozent für den Arbeitnehmer, in privaten Haushalten bei 13,6 Prozent.
Neue Verdienstgrenzen durch steigenden Mindestlohn
Die monatlichen Minijob-Grenzen sind an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Seit dem 1. Januar 2026 liegt dieser bei 13,90 Euro pro Stunde, was eine Minijob-Grenze von 603 Euro monatlich ergibt. Verdienste zwischen 603,01 und 2.000 Euro gelten als „Midijob" – mit voller Sozialversicherung bei reduzierten Beiträgen.
Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro. Damit erhöht sich die Minijob-Schwelle automatisch auf 633 Euro monatlich, der Midijob beginnt dann bei 633,01 Euro.
Rentenbeiträge steigen langfristig deutlich
Die Renten steigen zwar zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent, doch die langfristigen Prognosen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) geben Anlass zur Sorge. Der aktuelle Beitragssatz von 18,6 Prozent bleibt 2026 stabil, soll aber 2028 auf 19,9 Prozent klettern. Für 2029 sind 20 Prozent prognostiziert, bis 2040 sogar 21,1 Prozent.
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Haupttreiber ist der demografische Wandel. 2025 standen 31,4 Millionen Beitragszahlern 17 Millionen Rentner gegenüber. Bis 2040 sinkt die Zahl der Beitragszahler auf 29,8 Millionen, während die Rentnerzahl auf 18,7 Millionen steigt. Der Bundeshaushalt steuert 2026 rund 97,6 Milliarden Euro bei – bis 2028 sollen es 110,6 Milliarden sein.
Arbeitsminister Bas hat vorgeschlagen, Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Eine Rentenkommission soll ihre Empfehlungen bis zum 30. Juni 2026 vorlegen.
Pflegereform und neue Transparenzregeln
Mit dem Pflege-Neuordnungsgesetz (PNOG) reagiert die Bundesregierung auf ein prognostiziertes Defizit von 7,5 Milliarden Euro in der Pflegekasse für 2027. Geplant sind höhere Beiträge für Arbeitgeber von Minijobbern sowie eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro monatlich.
Auch beim Thema Entgelttransparenz tut sich etwas: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss eigentlich bis zum 7. Juni 2026 umgesetzt sein, das nationale Gesetz wird aber erst Anfang 2027 erwartet. Ab dem 8. Juni 2026 könnten Gerichte jedoch bestehendes Recht richtlinienkonform auslegen – mit weitreichenden Folgen: Arbeitnehmer erhielten dann erweiterte Auskunftsrechte, und Arbeitgeber müssten Gehaltsspannen bereits vor Vorstellungsgesprächen offenlegen.
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