Minijob-Reform: Rentenversicherungs-Befreiung soll wegfallen
Veröffentlicht am: 27.07.2026 um 14:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Alterssicherungskommission hat Empfehlungen vorgelegt, die das Ende der Minijobs in ihrer heutigen Form bedeuten könnten. Besonders Rentner und Erwerbsminderungsrentner wären betroffen.
Im Zentrum der Diskussion steht die sogenannte Empfehlung 26. Sie sieht eine weitgehende Abschaffung des bisherigen Sonderstatus von Minijobs vor. Für die Betroffenen hätte das direkte finanzielle Auswirkungen auf das verfügbare Nettoeinkommen.
Ende der Rentenversicherungs-Befreiung
Die Kommission schlägt vor, die bisherige Möglichkeit zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (Opt-out) zu streichen. Einzige Ausnahme: Schüler. Alle anderen Minijobber müssten künftig verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlen.
Die Tragweite dieser Änderung zeigen aktuelle Zahlen: Im ersten Quartal 2026 nutzten 79,1 Prozent der rund 6,8 Millionen Minijobber die Befreiungsmöglichkeit. Nur 20,9 Prozent zahlten aktiv Beiträge. Besonders betroffen wären der Handel mit über einer Million Minijobbern und das Gastgewerbe mit rund 873.000 Beschäftigten.
Wenig Rente für hohe Abzüge
Bei einem monatlichen Verdienst an der aktuellen Minijob-Grenze von 603 Euro würde der Eigenanteil zur Rentenversicherung 21,71 Euro betragen. Dem steht ein berechnetes Rentenplus von gerade einmal 5,68 Euro pro Jahr gegenüber.
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Für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) bedeutet das eine zusätzliche Belastung. Die Hinzuverdienstgrenzen bleiben zwar gewahrt – sie liegen bei 20.763,75 Euro für die volle und bei 41.527,50 Euro für die teilweise EM-Rente. Ein Minijob mit 603 Euro monatlich bewegt sich deutlich innerhalb dieser Grenzen. Die Pflichtbeiträge schmälern aber das verfügbare Einkommen.
Politischer Streit um die Reformpläne
Kanzler Merz stellte klar, dass eine komplette Abschaffung der Minijobs nicht geplant sei. Er signalisierte jedoch, die Vorschläge der Kommission zusammen mit Bundestagspräsidentin Bas umsetzen zu wollen.
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger warnt dagegen vor einer Fehlentwicklung. Minijobs verdrängten keine regulären Stellen, sondern seien ein wichtiges Instrument gegen Schwarzarbeit. Zudem verwies er auf eine mögliche jährliche Mehrbelastung der Wirtschaft von über 40 Milliarden Euro durch das Gesamtpaket. Dazu gehört ab 2028 auch eine Kapitalrente mit einem Zusatzbeitrag von zwei Prozent. Ziel der Reform: das Rentenniveau bis 2040 über 48 Prozent zu halten.
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Steuerfalle für Rentner mit Nebenverdienst
Neben den Sozialabgaben rückt auch die steuerliche Belastung von Rentnern mit Nebenverdienst in den Fokus. Eine Auswertung von Steuerbescheiden aus dem Jahr 2025 zeigt: Rund 41 Prozent der Rentner mussten Steuern nachzahlen. Die durchschnittliche Nachzahlung lag bei 1.326 Euro.
Grund sind regelmäßige Rentenanpassungen – zuletzt um 4,24 Prozent zum 1. Juli – bei gleichzeitig stagnierenden Freibeträgen. Da etwa 48,5 Prozent der Rentner über zusätzliche Einkünfte verfügen, fordert der Bund der Steuerzahler eine Reform der Rentenbesteuerung. Ziel: eine schleichende Mehrbelastung durch die kalte Progression verhindern.
Auch das Mietrecht setzt Grenzen für alternative Einkommensquellen im Alter. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2026 stellt klar: Eine gewinnorientierte Untervermietung von Wohnraum ist nicht ohne Weiteres erlaubt. Ein berechtigtes Interesse liegt zwar vor, wenn die Untervermietung zur Kosten-deckung bei veränderten Lebensumständen wie dem Renteneintritt dient. Eine gezielte Gewinnerzielung kann jedoch arbeits- oder mietrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung nach sich ziehen.
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