Minijob-Steuer, Pauschalabgabe

Minijob-Steuer: Pauschalabgabe steigt auf 5 Prozent für 6,8 Millionen

04.07.2026 - 17:43:06 | boerse-global.de

Die Ampelkoalition erhöht die Pauschalabgabe für geringfügige Beschäftigung drastisch. Arbeitgeber warnen vor sinkenden Nettolöhnen für Millionen Minijobber.

Koalition beschließt: Minijob-Steuer steigt auf 5 Prozent
Minijob-Steuer - Ein Taschenrechner zeigt Zahlen, im Hintergrund verschwommen Euro-Münzen und Geldscheine. Symbolisiert Kosten und Steuern bei Minijobs. 04.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Im Zentrum steht eine deutliche Anhebung der Pauschalsteuer für geringfügig Beschäftigte.

Die Koalition will damit Steuereinnahmen erhöhen und Anreize für sozialversicherungspflichtige Arbeit schaffen. Wirtschaftsverbände warnen dagegen vor steigenden Kosten für Arbeitgeber und Nettoverlusten für die rund 6,8 Millionen Minijobber in Deutschland.

Steuerlast steigt um das Zweieinhalbfache

In den Verhandlungen am 1. und 2. Juli einigten sich die Spitzen der Regierungsparteien auf ein 34 Punkte umfassendes Reformpaket. Die Pauschalsteuer für Minijobs steigt von bisher 2 Prozent auf künftig 5 Prozent.

Die Folgen sind konkret: Bei der aktuellen Verdienstgrenze von 603 Euro pro Monat erhöht sich die Steuerlast von 12,06 Euro auf 30,15 Euro. Da Arbeitgeber diese Steuer gesetzlich auf die Arbeitnehmer abwälzen können, droht vielen Minijobbern ein sinkender Nettolohn.

Experten rechnen vor: Im schlimmsten Fall – bei vollständiger Weitergabe der Steuer plus verpflichtender Rentenversicherung – könnten monatlich bis zu 52 Euro netto verloren gehen. Um das alte Nettoniveau zu halten, müsste der Bruttolohn um rund 27 Prozent auf 766 Euro steigen.

Branchen wie die Gastronomie und Landwirtschaft kritisieren die Verteuerung scharf. Die Bundesagentur für Arbeit sieht dagegen in der bisherigen Regelung eher einen Anreiz, der den Übergang in sozialversicherungspflichtige Jobs bremst.

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Eine endgültige Entscheidung zum rentenpolitischen Umgang mit Minijobs fiel im Koalitionsausschuss noch nicht. Die Rentenkommission hatte zuvor empfohlen, den Sonderstatus weitgehend abzuschaffen und Minijobs grundsätzlich voll in die gesetzliche Rentenversicherung zu integrieren – Ausnahmen nur für Schüler.

Aktuell nutzen rund 79,1 Prozent der Minijobber die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Unionsvertreter betonten, eine komplette Abschaffung der Minijobs sei nicht geplant.

Eine Entscheidung über die weiteren Empfehlungen soll im Herbst unter Federführung des Arbeitsministeriums fallen. Ziel ist es, das gesamte Rentenreformpaket bis Ende 2026 zu verabschieden. Seit dem 1. Juli ist zudem eine einmalige Rückkehr in die gesetzliche Rentenversicherung für Betroffene möglich.

Das steckt noch im Reformpaket

Der Koalitionsbeschluss vom 2. Juli enthält zahlreiche weitere Änderungen im Arbeits- und Steuerrecht. Die meisten sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Steuerliche Entlastungen: Das Paket sieht Entlastungen von jährlich 10 Milliarden Euro vor. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld sollen steigen, die kalte Progression wird abgemildert.

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Reichensteuer: Für Spitzeneinkommen steigt der Steuersatz auf 45 Prozent ab 250.000 Euro Jahreseinkommen und auf 47 Prozent ab 280.000 Euro.

Krankschreibung: Die telefonische Krankschreibung aus der Pandemiezeit wird abgeschafft. Arbeitnehmer müssen künftig ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen.

Befristungen: Die Möglichkeiten zur sachgrundlosen Befristung werden ausgeweitet. Künftig sind Befristungen bis zu 48 Monaten bei bis zu sechs Verlängerungen zulässig – vorerst befristet bis Ende 2030.

Kündigungsschutz: Für Spitzenverdiener mit einem monatlichen Einkommen ab rund 15.000 Euro wird der Kündigungsschutz gelockert und durch eine Abfindungslösung ersetzt.

Zudem plant die Regierung Bürokratieabbau durch die Aufhebung pauschaler Berichtspflichten und die Digitalisierung im Arbeitsrecht. So entfällt etwa die Schriftform bei Befristungen zum Jahreswechsel 2027. Steuerliche Anreize sollen künftig schnellere Jobwechsel fördern.

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