Minijob-Steuer, Pauschalabgabe

Minijob-Steuer: Pauschalabgabe steigt von 2 auf 5 Prozent

Veröffentlicht: 10.07.2026 um 09:40 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Ab 2027 drohen Unternehmen höhere Minijob-Abgaben, eine Rentenpflicht für Selbstständige und die digitale Entgeltakte. Die Reformen bedeuten tiefgreifende Änderungen in der Lohnabrechnung.

Lohnabrechnung 2027: Neue Pflichten für Unternehmen
Ein Nahaufnahme eines Taschenrechners und eines Stapels Euro-Banknoten auf einem modernen Schreibtisch, mit digitaler Lohnsoftware auf einem Laptop im Hintergrund. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ab 2027 kommen auf kleine und mittlere Unternehmen gleich mehrere Reformen zu – von der Digitalisierung der Entgeltunterlagen über höhere Abgaben für Minijobs bis zur Rentenversicherungspflicht für Selbstständige.

Digitale Zeiterfassung: Das ändert sich 2026

Noch dieses Jahr wird die verpflichtende digitale Zeiterfassung eingeführt. Arbeitgeber müssen Beginn, Ende, Dauer sowie Pausen und Überstunden minutengenau erfassen. Die Daten sind mindestens zwei Jahre zu speichern.

Ausnahmen gibt es nur für Geschäftsführer, leitende Angestellte und Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern. Sie dürfen weiterhin analog aufzeichnen.

Bei der Software-Auswahl dominieren Anbieter wie DATEV Lodas, Sage Lohn, Personio, Lexware oder Salfeld. Die Kosten liegen je nach Funktionsumfang zwischen vier und zwölf Euro pro Mitarbeiter und Monat. Experten raten zu einem klaren Implementierungsfahrplan und flexiblen Service-Modellen.

Minijobs werden teurer – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Ein zentraler Punkt der Reform ist die Neugestaltung geringfügiger Beschäftigung. Die Pauschalsteuer für Minijobs soll von zwei auf fünf Prozent steigen. Bei 603 Euro Verdienst bedeutet das eine monatliche Mehrbelastung von 18 Euro.

Noch gravierender: Die Alterssicherungskommission empfiehlt eine weitgehende Rentenversicherungspflicht für Minijobber. Bisher zahlen Arbeitgeber pauschale Abgaben von rund 31 Prozent. Künftig könnte ein regulärer Beitrag von 18,6 Prozent fällig werden – zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen.

Wirtschaftsverbände aus Gastronomie, Handel und Landwirtschaft warnen vor erheblichen Belastungen. Bundeskanzler Merz kündigte eine Entscheidung über die insgesamt 33 Empfehlungen der Rentenkommission für den kommenden Herbst an.

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Neue Rentenpflicht für Selbstständige ab 2027

Auch für neue Selbstständige ändert sich einiges. Ab dem 1. Januar 2027 tritt für diese Gruppe eine Rentenversicherungspflicht in Kraft. Der monatliche Regelbeitrag liegt bei rund 735 Euro. Existenzgründer sollen in den ersten drei Jahren voraussichtlich nur den halben Satz zahlen.

Digitale Entgeltakte: Frist läuft Ende des Jahres ab

Ein wichtiger Stichtag ist der 1. Januar 2027. Dann endet die Übergangsfrist für die papierlose Führung von Entgeltunterlagen. Arbeitgeber müssen Nachweise zur Versicherungspflicht, Krankenkassenbescheinigungen und Anträge auf Rentenversicherungsbefreiung elektronisch vorhalten.

Personalexperten empfehlen die frühzeitige Einführung von Dokumentenmanagement-Systemen. Parallel dazu wird die verpflichtende E-Rechnung im B2B-Sektor eingeführt. Bisher haben nur wenige Unternehmen funktionsfähige Lösungen. Wer die Umstellung verpasst, riskiert den Verlust des Vorsteuerabzugs oder Sanktionen.

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Steuerreform: Entlastung für die Mitte, höhere Sätze für Spitzenverdiener

Der Koalitionsausschuss hat Anfang Juli 2026 Eckpunkte für eine Einkommensteuerreform skizziert. Geplant sind:

  • Höhere steuerliche Freibeträge und mehr Kindergeld
  • Eine Abflachung der Progressionszone zur Entlastung mittlerer Einkommen
  • Ein neuer Reichensteuersatz von 47 Prozent ab 280.000 Euro Jahreseinkommen
  • Eine Reduzierung des Handwerkerbonus von 20 auf 15 Prozent (maximal 900 Euro)

Arbeitsrecht: Lockerungen bei Befristungen

Im Arbeitsrecht sind Erleichterungen bei der sachgrundlosen Befristung geplant. Künftig sollen Verträge bis zu 48 Monaten möglich sein – befristet bis Ende 2030. Hochverdiener oberhalb der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze könnten einfacher gegen Abfindung ausscheiden.

Die telefonische Krankschreibung soll entfallen. Arbeitgeber könnten dann bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung verlangen.

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