Minijob-Urlaub, Arbeitgeber

Minijob-Urlaub: So berechnen Arbeitgeber korrekt für 6,8 Millionen

Veröffentlicht am: 25.07.2026 um 18:07 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Minijob-Zentrale präzisiert die Urlaubsberechnung für 6,8 Millionen Beschäftigte. Parallel wird über eine Reform der Rentenversicherung diskutiert.

Minijob-Urlaub 2026: Neue Berechnung und Reformpläne
Schreibtisch mit Taschenrechner und Kalender zur Veranschaulichung der Urlaubsplanung für Minijobber. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Rund 6,8 Millionen Minijobber in Deutschland müssen sich auf Änderungen einstellen. Die Minijob-Zentrale hat die Urlaubsberechnung präzisiert, während die Politik über eine Reform der Rentenversicherungspflicht diskutiert.

So berechnet sich der Urlaubsanspruch

Viele Arbeitgeber sind unsicher, wie viele Urlaubstage Minijobbern zustehen. Die Minijob-Zentrale stellte Mitte Juli klar: Geringfügig Beschäftigte haben den gleichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub wie Vollzeitkräfte. Grundlage ist der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche.

Die konkrete Zahl der Urlaubstage errechnet sich aus dem Verhältnis der tatsächlichen Arbeitstage zur betriebsüblichen Arbeitswoche. Die Formel: wöchentliche Arbeitstage mal 24 geteilt durch sechs. Wer zwei Tage pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf acht Urlaubstage. Bei einer 5-Tage-Woche sind es 20 Tage.

Arbeitnehmer mit unregelmäßigen Arbeitszeiten müssen das Jahrespensum ins Verhältnis zu den Jahresarbeitstagen setzen. Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet.

Fallstricke für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht warnt vor eigenmächtigem Urlaubsantritt: Das kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Arbeitgeber müssen bei der Genehmigung soziale Gesichtspunkte berücksichtigen. Bereits gewährter Urlaub lässt sich nur in existenzbedrohenden Notlagen des Betriebs widerrufen.

Zudem gilt eine aktive Hinweispflicht: Resturlaub verfällt nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig informiert hat. Eine Übertragung ins Folgejahr ist bis zum 31. März möglich.

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Rentenversicherung: Kommission fordert Ende der Befreiung

Parallel zur Urlaubsregelung sorgt ein Vorschlag der Alterssicherungskommission für Diskussionen. Das sogenannte Opt-out-Verfahren soll abgeschafft werden. Bisher können sich Minijobber von ihrem Eigenanteil an der Rentenversicherung befreien lassen – 79,1 Prozent der Betroffenen nutzen diese Option.

Die Kommission empfiehlt den Wegfall dieser Ausnahme, um die Altersvorsorge zu stärken. Nur Schüler sollen weiter befreit bleiben. Aktuell zahlen gewerbliche Minijobber 3,6 Prozent Eigenanteil, in Privathaushalten sind es 13,6 Prozent. Bei einem Verdienst von 603 Euro monatlich wären das 21,71 Euro Beitrag – und eine jährliche Rentenanwartschaft von rund 5,68 Euro.

Die Reaktionen sind gespalten. Thüringens Landespolitik begrüßt den Vorschlag als Mittel gegen Altersarmut. Wirtschaftsverbände wie DEHOGA und BDA warnen vor steigenden Kosten und Schwarzarbeit. Bundeskanzler Merz stellte klar: Eine vollständige Abschaffung des Minijob-Modells ist nicht geplant.

Seit dem 1. Juli 2026 haben bisher befreite Beschäftigte eine einmalige Rückkehrmöglichkeit in die Rentenversicherungspflicht.

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Da sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Verdienstgrenzen für Minijobs laufend ändern, müssen bestehende Verträge regelmäßig überprüft werden. Sichern Sie sich diesen kostenlosen Experten-Report, um über die neuesten Pflichten für Arbeitgeber informiert zu bleiben. Ab Januar 2026 gilt eine neue Minijob-Grenze – sind Ihre Verträge noch aktuell?

Weitere Änderungen durch Koalitionspaket und EuGH

Ein im Juli vorgestelltes Koalitionspaket bringt zusätzliche Reformen: Lockerung der Befristungsregeln, mögliche Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag und gestärkte Mitbestimmungsrechte beim Einsatz künstlicher Intelligenz.

Auch ein EuGH-Urteil aus dem Herbst 2025 wirkt nach. Fahrzeiten im Firmenwagen zu wechselnden Einsatzorten gelten als Arbeitszeit – wenn der Arbeitgeber Treffpunkt und Fahrzeug vorgibt. Das betrifft vor allem Minijobber im Baugewerbe, in der Landschaftsgärtnerei und in der mobilen Pflege. Für sie kann sich ein monatlicher Mehrverdienst von bis zu 400 Euro ergeben.

Apropos Urlaub: Die Deutschen verteilen ihre freien Tage zunehmend übers Jahr. 2025 lag der Urlaubsspitze nicht im August, sondern im Dezember. Bis Juni 2026 wurden im Median bereits zehn Urlaubstage genommen.

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