Minijobs: Arbeitgeber zahlen ab 2027 doppelte GKV-BeitrÀge
Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 00:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Koalition plant weitreichende Ănderungen bei geringfĂŒgiger BeschĂ€ftigung. Millionen Minijobber und ihre Arbeitgeber sind betroffen.
Höhere Abgaben fĂŒr Unternehmen
Die monatliche Verdienstgrenze liegt seit Januar bei 603 Euro. Doch die Kosten fĂŒr Arbeitgeber steigen krĂ€ftig. Der Pauschalsteuersatz soll von 2 auf 5 Prozent klettern. Noch hĂ€rter trifft es die Krankenversicherung: Ab Januar 2027 zahlen Unternehmen statt 13 nun 17,5 Prozent pauschalen GKV-Beitrag.
Das beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz koppelt den Satz an den allgemeinen Beitrag. Ziel: Die Kassenfinanzen konsolidieren.
RentenbeitrÀge: Opt-out vor dem Aus?
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung zeichnet sich ein Systemwechsel ab. Aktuell zahlen Arbeitgeber 15 Prozent pauschal, Arbeitnehmer 3,6 Prozent â sofern sie nicht optieren. Die RealitĂ€t: Nur 20,9 Prozent der rund 6,8 Millionen Minijobber zahlen ĂŒberhaupt RentenbeitrĂ€ge (Daten Q1 2026).
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Die Rentenkommission empfiehlt, das Opt-out-Verfahren abzuschaffen. Nur SchĂŒler sollen ausgenommen bleiben. Das wĂŒrde den Sonderstatus der Minijobs in der Rente weitgehend beenden.
Wirtschaft warnt vor Belastungen
Bundeskanzler Merz stellt klar: Eine komplette Abschaffung der Minijobs ist nicht geplant. Ăkonomen wie vom DIW befĂŒrworten die Reform â sie erwarten stĂ€rkere Anreize fĂŒr regulĂ€re Jobs.
Ganz anders die WirtschaftsverbĂ€nde. Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert gemeinsam mit anderen Branchen den Erhalt des Modells. Auch DEHOGA-PrĂ€sident Zöllick und ArbeitgeberprĂ€sident Dulger kritisieren die PlĂ€ne scharf. Besonders betroffen: Handel (ĂŒber eine Million BeschĂ€ftigte), Gastgewerbe und Dienstleistungssektor.
Neben den steigenden Kosten mĂŒssen Arbeitgeber auch rechtlich auf der sicheren Seite stehen, um BuĂgelder bei der Einstellung von Aushilfen zu verhindern. Mit dieser kostenlosen Mustervorlage erstellen Sie in wenigen Minuten einen rechtssicheren Arbeitsvertrag fĂŒr Ihre Minijobber. Kostenlose Mustervorlage jetzt herunterladen
UnterstĂŒtzung kommt aus Bayern. Markus Söder und Christoph PloĂ betonen die Bedeutung der Minijobs fĂŒr die FlexibilitĂ€t des Arbeitsmarktes.
Teil eines groĂen Reformpakets
Die Minijob-PlĂ€ne sind nur ein Teil des Pakets âAufschwung und BeschĂ€ftigungâ. Seit Anfang Juli liegen 34 EinzelmaĂnahmen zur Arbeitsrechts-Modernisierung vor.
Die sachgrundlose Befristung soll kĂŒnftig bis zu 48 Monate möglich sein â mit bis zu sechs VerlĂ€ngerungen. Die Regelung gilt bis Ende 2030. Ab 2027 entfĂ€llt zudem das Schriftformerfordernis bei Befristungen.
FĂŒr Top-Verdiener gibt es eine Neuerung: Arbeitnehmer mit ĂŒber 177.450 Euro Jahresgehalt erhalten einen Auflösungsanspruch. Gleichzeitig wurden die Regeln zur Krankschreibung verschĂ€rft â die telefonische Krankschreibung ist Geschichte, der Ă€rztliche Nachweis ab dem ersten Tag Pflicht. Ab 2027 soll zudem eine TeilarbeitsunfĂ€higkeit mit Teilkrankengeld eingefĂŒhrt werden.
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