Minijobs, Kommission

Minijobs: Kommission will Befreiung von Rentenversicherung abschaffen

Veröffentlicht am: 26.07.2026 um 23:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Alterssicherungskommission empfiehlt die Abschaffung der Opt-out-Regel für Minijobber. Millionen Beschäftigte wären von der Neuregelung betroffen.

Minijob-Reform 2026: Pflicht zur Rentenversicherung geplant
Ein Schreibtisch mit Taschenrechner und Finanzunterlagen als Symbol für die Rentenversicherung und Minijobs. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 einen Bericht vorgelegt, der weitreichende Änderungen für Minijobber vorschlägt. Kernpunkt: Die bisherige Befreiungsmöglichkeit von der Rentenversicherungspflicht soll abgeschafft werden. Künftig wären nur noch Schüler von der Versicherungspflicht ausgenommen.

Millionen Minijobber betroffen

Die Zahlen aus dem ersten Quartal 2026 zeigen die Tragweite: Von rund 6,8 Millionen Minijobbern nutzten 79,1 Prozent die Opt-out-Regel und zahlten keine eigenen Rentenbeiträge. Die meisten dieser Stellen gibt es im Handel (über eine Million) und im Gastgewerbe (rund 873.000).

Bundeskanzler Merz trat Ende Juni Befürchtungen einer vollständigen Abschaffung des Minijob-Modells entgegen. Eine solche Maßnahme sei nicht geplant.

Was die Reform finanziell bedeuten würde

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Ab Januar 2026 gilt bereits eine neue Minijob-Grenze von 603 Euro – für Arbeitgeber bedeutet dies, dass bestehende Verträge dringend auf den Prüfstand gehören. Sichern Sie sich diese kostenlose Mustervorlage, um Ihre geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sofort rechtssicher und aktuell zu gestalten. Arbeitsvertrag für Minijobber in wenigen Minuten fertig – kostenlos und rechtssicher

Wird die Empfehlung Gesetz, müssen Minijobber künftig einen Eigenanteil zahlen. Bei gewerblichen Minijobs liegt der Satz bei 3,6 Prozent, im privaten Bereich bei 13,6 Prozent. Bei der aktuellen Minijob-Grenze von 603 Euro monatlich wären das maximal 21,71 Euro Eigenbeitrag.

Die Rentensteigerung bleibt moderat: Ein Jahr Beitragszahlung bei 603 Euro Verdienst erhöht die spätere Rente um rund 5,68 Euro pro Jahr.

Besondere Regeln für Erwerbsminderungsrentner

Für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist die mögliche Versicherungspflicht rechtlich komplex. Pflichtbeiträge während des EM-Rentenbezugs erhöhen die laufende Leistung nicht direkt – das regelt § 75 SGB VI. Sie wirken erst auf die spätere Regelaltersrente.

Dennoch kann die Beitragszahlung Versicherungslücken schließen. Ein Urteil des Landessozialgerichts (AZ: L 11 R 471/23) betont: In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen belegt sein. Minijobs mit Aufstockung gelten hier als Instrument zur Sicherung des Versicherungsschutzes.

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Neben den rentenrechtlichen Änderungen müssen Unternehmen auch bei der Abrechnung von Minijobbern penibel auf die Einhaltung aller Vorschriften achten, um bei Prüfungen keine Nachzahlungen zu riskieren. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, worauf Arbeitgeber bei geringfügig Beschäftigten unbedingt achten müssen, um rechtssicher zu agieren. Minijobber legal und sicher abrechnen: So schützen Sie sich vor kostspieligen Nachforderungen

Hinzuverdienst und Arbeitserprobung

Unabhängig von der Reform-Diskussion gelten 2026 feste Hinzuverdienstgrenzen: Bei voller Erwerbsminderung sind 20.763,75 Euro pro Jahr erlaubt, bei teilweiser 41.527,50 Euro. Ein klassischer Minijob bleibt damit auch bei der für 2027 prognostizierten Grenze von 633 Euro monatlich anrechnungsfrei möglich.

Die Kommission schlägt zudem vor, die Arbeitserprobung von sechs auf zwölf Monate zu verlängern. Parallel wird eine Überarbeitung des Erwerbsminderungsbegriffs diskutiert, um die tatsächlichen Vermittlungschancen bei einem verbliebenen Leistungsvermögen von drei Stunden stärker zu berücksichtigen.

Bereits seit dem 1. Juli 2026 können Minijobber einmalig freiwillig in die Rentenversicherungspflicht zurückkehren – ein erster Schritt vor einer möglichen gesetzlichen Neuregelung.

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