Minijobs, Rentenbefreiung

Minijobs: Rentenbefreiung ab Juli erstmals widerrufbar

18.06.2026 - 02:01:53 | boerse-global.de

Ab Juli können Minijobber die Rentenversicherungspflicht wĂ€hlen. Das Jahressteuergesetz 2026 bringt zudem Änderungen bei ZuschlĂ€gen und TĂ€tigkeitsstĂ€tten.

Minijob-Reform 2026: Neue Regeln fĂŒr Renten und Steuern
Minijobs - Ein Schreibtisch mit Finanzdokumenten, Taschenrechner, Stift und Laptop, der Finanzdiagramme anzeigt, in warmem Licht. 18.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Besonders fĂŒr Geringverdiener und Arbeitgeber bringt das zweite Halbjahr 2026 neue Regeln.

Neues Recht fĂŒr Minijobber: Widerruf der Rentenbefreiung möglich

Die Verdienstgrenze fĂŒr Minijobs liegt seit Jahresbeginn bei 603 Euro monatlich – zuvor waren es 556 Euro. Ab dem 1. Juli 2026 kommt eine zentrale Neuerung: Minijobber können ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig widerrufen.

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Der Widerruf muss schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber beantragt werden. Er gilt ab dem Folgemonat, eine rĂŒckwirkende Aufhebung ist nicht möglich. Wer den Schritt geht, zahlt im gewerblichen Bereich 3,6 Prozent Eigenanteil, der Arbeitgeber weiterhin 15 Prozent Pauschalbeitrag. In privaten Haushalten liegt der Eigenanteil bei 13,6 Prozent.

Die volle Versicherungspflicht bringt Vorteile: Zugang zur Riester-Förderung, AnsprĂŒche auf betriebliche Altersvorsorge und die Anrechnung von Pflichtbeitragszeiten fĂŒr die Rente. Wer mehrere Minijobs hat, kann die Befreiung nur einheitlich aufheben. Eine erneute Befreiung ist spĂ€ter ausgeschlossen.

Jahressteuergesetz 2026: Das ist geplant

Ende Mai veröffentlichte das Finanzministerium den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026. Die wichtigsten Punkte fĂŒr die Personalabrechnung:

Steuerfreie ZuschlĂ€ge fĂŒr Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sollen ab 2027 nur noch auf den Grundlohn ohne weitere steuerfreie BezĂŒge gewĂ€hrt werden. Der Gesetzgeber reagiert damit auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs.

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Der Zeitraum fĂŒr die Festlegung der ersten TĂ€tigkeitsstĂ€tte sinkt von 48 auf 24 Monate. Die Finanzbehörden erhalten zudem erweiterte Datenzugriffsrechte auf elektronische Buchhaltungssysteme. Ab 2028 sollen Korrekturen von Lohnsteuerbescheinigungen bis Ende Februar des Folgejahres möglich sein. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein.

Krankenkassen in der Krise: Höhere BeitrÀge drohen

Die gesetzliche Krankenversicherung steckt in finanziellen Schwierigkeiten. Im ersten Quartal 2026 stiegen die Ausgaben um acht Prozent. Klinikkosten legten um 9,4 Prozent zu, Arzneimittel um 6,4 Prozent. FĂŒr 2027 prognostizieren Experten eine FinanzlĂŒcke von rund 18,8 Milliarden Euro.

Gesundheitsministerin Warken will den durchschnittlichen Zusatzbeitrag stabil bei 2,9 Prozent halten – dafĂŒr mĂŒssten die Kassen sparen. Arbeitgebern drohen zusĂ€tzliche Belastungen durch eine geplante Pflegereform. Diskutiert wird ein neuer Pflegeversicherungsbeitrag fĂŒr Minijobber von 3,6 Prozent. Der Arbeitgeber-Beitragssatz zur Krankenversicherung fĂŒr Minijobber könnte von 13 auf 17,5 Prozent steigen. WirtschaftsverbĂ€nde protestieren.

Eine weitere Neuerung betrifft die Teilrente: Wer mehr als zwei Drittel der Vollrente bezieht, soll kĂŒnftig keinen Anspruch auf Krankengeld mehr haben.

Österreich zieht nach: Neue Meldepflichten ab 2026

Auch im Nachbarland gibt es Änderungen. Seit Januar mĂŒssen Arbeitgeber bei der Sozialversicherungsanmeldung die vereinbarte Wochenarbeitszeit melden. Das Antrittsalter fĂŒr die Korridorpension steigt auf 63 Jahre bei 42 Versicherungsjahren. Ab Juni wird die EU-Lohntransparenz-Richtlinie wirksam.

Am 10. Juni legte die österreichische Regierung den Entwurf fĂŒr das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 vor. Vorgesehen sind unter anderem eine Körperschaftsteuer von 24 Prozent fĂŒr Gewinnanteile ĂŒber einer Million Euro sowie Änderungen bei der Immobilienertragsteuer. Ab 2027 soll ein Sachbezug fĂŒr die private Nutzung von Elektro-Dienstwagen eingefĂŒhrt werden.

Digitalisierung beim Vorsteuer-VergĂŒtungsverfahren

Seit dem 1. Januar 2026 mĂŒssen Rechnungen und Einfuhrbelege digital ĂŒber das Portal des Bundeszentralamts fĂŒr Steuern hochgeladen werden. Das Bundesfinanzministerium prĂ€zisierte die Regeln in einem Schreiben vom 2. Juni. Der Schwellenwert fĂŒr Kleinbetragsrechnungen ohne Nachweispflicht liegt bei 250 Euro. Die Regelungen gelten fĂŒr alle VergĂŒtungsantrĂ€ge nach dem Jahreswechsel.

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