Immobilien

Kurzzeitmieten und Möblierungen: Hubig will Regeln verschÀrfen

Veröffentlicht am: 24.01.2026 um 12:50 Uhr | dts-nachrichtenagentur.de

Mit einer GesetzesĂ€nderung will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) fĂŒr mehr Fairness und Transparenz auf dem Mietmarkt sorgen und die Regeln fĂŒr KurzzeitmietvertrĂ€ge und möblierte Wohnungen verschĂ€rfen."Bezahlbares Wohnen ist eine Grundvoraussetzung dafĂŒr, dass das Leben insgesamt bezahlbar bleibt", sagte Hubig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Graffiti mit Schriftzug Mieten runter (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur
Graffiti mit Schriftzug "Mieten runter" (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur
"Noch nie in den letzten Jahrzehnten war es so schwer, in Ballungszentren eine bezahlbare Wohnung zu finden. Immer mehr Wohnungen werden nur noch befristet oder möbliert vermietet. Bislang fehlen dafĂŒr faire und transparente Vorgaben."

Konkret plant das Bundesjustizministerium, dass Vermieter den Zuschlag fĂŒr Möbel in einem MietverhĂ€ltnis "gesondert ausweisen" mĂŒssen. Der Zuschlag muss sich demnach "am Zeitwert der Möbel orientieren und angemessen sein", heißt es aus dem Ministerium. FĂŒr voll möblierte Wohnungen soll eine Pauschale von fĂŒnf Prozent der Nettokaltmiete angesetzt werden können.

FĂŒr KurzzeitmietvertrĂ€ge will das Ministerium im Gesetz zudem eine Höchstgrenze von einmalig maximal sechs Monaten festlegen. Der Abschluss eines Kurzzeitmietvertrags soll zudem nur möglich sein, wenn "ein besonderer Anlass fĂŒr die Kurzzeitvermietung beim Mieter vorliegt". Das kann etwa ein befristeter Arbeitsauftrag in einer anderen Stadt sein, oder ein Praktikum, etwa im Rahmen eines Studiums oder einer Arbeitsstelle.

"Mein Ziel - und zugleich unsere Verabredung im Koalitionsvertrag - ist, den Schutz der Mieterinnen und Mieter zu verbessern", hob Hubig hervor. Noch in diesem Jahr sollen die GesetzesÀnderungen nach Wunsch der SPD-Politikerin in Kraft treten.

Der Deutsche Mieterbund e.V. berichtet gegenĂŒber den Funke-Zeitungen, dass "immer hĂ€ufiger" KurzzeitmietvertrĂ€ge unrechtmĂ€ĂŸig abgeschlossen oder möblierte Wohnungen "ĂŒberteuert" angeboten wĂŒrden. "Bei Kurzzeitmieten gilt weder Mietpreisbremse noch KĂŒndigungsschutz noch Regeln fĂŒr die Erhöhung der Miete. Bei diesem Modell sind die Mieter mehr oder weniger vogelfrei", sagte Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Am Ende aber brauche es eine Mieten- und Wohnungsbaupolitik, "die endlich entschiedene Entspannung am Mietmarkt möglich macht", hob Hartmann hervor. "Sonst bleibt die totale Marktmacht beim Vermieter."

Der Mietwohnungsmarkt in Deutschland ist vor allem in den Metropolen und Ballungszentren noch immer sehr angespannt. Laut einer Analyse des Kiel Instituts fĂŒr Weltwirtschaft (IfW) stiegen die Angebotsmieten im vierten Quartal 2025 um 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Rechtsunsicherheiten bei der Kurzzeitvermietung und bei der Vermietung von möbliertem Wohnraum wĂŒrden dazu beitragen, dass die Mietpreisbremse umgangen werden könne, wie das Justizministerium festhĂ€lt.

de | wirtschaft | 68515213 |