Mitversicherung: 2,46 Millionen Haushalten drohen neue KrankenkassenbeitrÀge
Veröffentlicht am: 01.11.2026 um 02:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Bundesregierung prĂŒft die schrittweise Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung fĂŒr Ehepartner in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Durch die geplanten Neuregelungen könnten auf Millionen betroffene Haushalte kĂŒnftig spĂŒrbare monatliche Zusatzbelastungen zukommen. Hintergrund der PlĂ€ne ist der wachsende finanzielle Konsolidierungsdruck in den Sozialkassen.
Gesetzliche Weichenstellungen fĂŒr Kranken- und Pflegekassen
Bereits am 29. Juli 2026 wurde das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkĂŒndet. Die Neuregelung sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2028 ein Beitragszuschlag fĂŒr familienversicherte Ehe- und Lebenspartner in Höhe von 2,5 Prozentpunkten auf die beitragspflichtigen Einnahmen erhoben wird.
Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro entspricht dies einer Mehrbelastung von 75 Euro pro Monat beziehungsweise 900 Euro im Jahr. Ziel des Gesetzes ist es, das Ausgabenwachstum zu bremsen, nachdem die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen im ersten Quartal 2026 um 7,7 Prozent gestiegen waren. FĂŒr das erste Halbjahr 2026 lag der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 3,13 Prozent, wĂ€hrend der ausgabendeckende Wert bei 2,9 Prozent lag.
ZusĂ€tzlich beschloss das Bundeskabinett am 30. September 2026 das Pflegeneuordnungsgesetz. Der vom Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann vorgelegte Entwurf sieht ab dem 1. Januar 2028 einen weiteren Beitragszuschlag von 0,52 Prozentpunkten fĂŒr beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner in der Pflegeversicherung vor.
Zusammen mit dem Krankenversicherungszuschlag steigt die zusÀtzliche Belastung damit auf bis zu 3,02 Prozentpunkte. Das Gesetz bedarf allerdings noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
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Ausnahmeregelungen und finanzielle Tragweite
Nach Angaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind rund 2,46 Millionen Haushalte von den BeitragszuschlÀgen betroffen. Um soziale HÀrten abzufedern, sind im Rahmen der Reformen Ausnahmen definiert worden.
Beim Zuschlag in der Pflegeversicherung greifen Befreiungen unter anderem, wenn ein Kind unter sieben Jahren im Haushalt lebt, bei Kindern mit Behinderung, bei hÀuslicher Pflege ab Pflegegrad 2 im Umfang von mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen sowie beim Erreichen der Regelaltersgrenze oder voller Erwerbsminderung. Kinder bleiben grundsÀtzlich weiterhin beitragsfrei mitversichert.
Die Bundesregierung beziffert die erwartete finanzielle Entlastung durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf 16,3 Milliarden Euro im Jahr 2027 und auf bis zu 38,1 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030. Neben den BeitragszuschlÀgen enthÀlt das Paket unter anderem ein Preismoratorium von 2027 bis 2030, einen Herstellerabschlag von 15,5 Prozent sowie eine Erhöhung der Zuzahlungen um 50 Prozent.
Positive Nebeneffekte werden auch auf dem Arbeitsmarkt erwartet: Eine ifo-Studie aus dem Jahr 2024 ermittelte bei der EinfĂŒhrung eines Mindestbeitrags BeschĂ€ftigungsgewinne im Umfang von 150.000 VollzeitĂ€quivalenten.
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Spardruck im Ressort von Bundesgesundheitsminister Linnemann
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann begrĂŒndete den Reformbedarf mit der schwierigen Finanzlage. In der Pflegeversicherung mĂŒssten rund zehn Prozent eingespart werden, da ohne GegenmaĂnahmen fĂŒr 2027 ein Defizit in Milliardenhöhe drohe.
Linnemann schloss LeistungskĂŒrzungen in der Pflege nicht aus, stellte jedoch klar, dass er fĂŒr 2027 keine weiteren Erhöhungen der Zuzahlungen plane. Einer verpflichtenden privaten Pflegezusatzversicherung erteilte er eine Absage; stattdessen sprach er sich fĂŒr eine steuerliche Förderung privater Vorsorge aus.
Auch bei den gesetzlichen Krankenkassen schloss der Gesundheitsminister eine weitere Sparrunde nicht aus. Linnemann verwies dabei auf die VorschlĂ€ge der Finanzkommission Gesundheit, die Ende Dezember vorgelegt werden sollen. Parteichef Merz unterstrich mit Blick auf die Beratungen, dass alle Leistungsbereiche einen Beitrag leisten mĂŒssten, wobei Entlastungen Vorrang vor Steuererhöhungen haben sollten.
