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Münchner Wohnen: Mietenstopp für 71.000 Wohnungen soll 2027 enden

Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 21:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die städtische Gesellschaft will ab 2027 die Mieten anpassen; Stadtratszustimmung steht noch aus, Härtefälle sollen ausgenommen werden.
Moderne Wohnhausfassade in einer ruhigen Straße bei Sonnenuntergang. Illustration mit AI erstellt.

Die städtische Wohnungsgesellschaft Münchner Wohnen plant, ihren langjährigen Mietenstopp auslaufen zu lassen und die Mieten für ihre Bestände anzuheben.

Wie das Nachrichtenportal tz.de in einem Bericht vom 22. Oktober 2026 meldete, soll die Aufhebung der Deckelung zum 1. Januar 2027 erfolgen. Bevor die Pläne wirksam werden können, muss allerdings der Münchner Stadtrat dem Vorhaben offiziell zustimmen. Hintergrund für diesen Schritt ist der akute Sparzwang der Stadtverwaltung.

Jahrelange Deckelung für rund 71.000 Wohnungen

Seit dem Jahr 2019 waren die Mieten für rund 71.000 Wohnungen im Bestand der städtischen Gesellschaft eingefroren. Durch diese Maßnahme lagen die Mietpreise deutlich unter dem allgemeinen Marktniveau der bayerischen Landeshauptstadt. Für frei finanzierte Wohnungen zahlten Mieterinnen und Mieter im Schnitt 7,92 Euro pro Quadratmeter. Bei gefördertem Wohnraum belief sich der Durchschnittspreis auf 6,45 Euro pro Quadratmeter.

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Der Mietenstopp war ursprünglich nicht für eine so lange Dauer vorgesehen. Regulär wäre das Einfrieren der Preise bereits im Jahr 2024 ausgelaufen. Damals entschied sich die Stadt jedoch für eine Verlängerung der Maßnahme bis zum Ende des Jahres 2026, um die Mieter vor zusätzlichen Kostenbelastungen zu schützen.

Gesetzlicher Rahmen und geplante Härtefallregelungen

Für die bevorstehende Anpassung setzt der gesetzliche Rahmen klare Grenzen: Rechtlich möglich wäre eine Erhöhung bis zur Kappungsgrenze von 15 Prozent, wobei die Mietpreise den örtlichen Mietspiegel keinesfalls übersteigen dürfen. Den Berichten zufolge beabsichtigt die Münchner Wohnen jedoch, diese maximale Kappungsgrenze von 15 Prozent bei den anstehenden Anpassungen nicht vollständig auszuschöpfen.

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Darüber hinaus sollen soziale Belange berücksichtigt werden: Härtefälle sollen von den geplanten Mieterhöhungen verschont bleiben, um übermäßige Belastungen für finanziell besonders schwache Haushalte zu verhindern.

Mit dem anstehenden Beratungsprozess im Stadtrat wird sich zeigen, unter welchen konkreten Bedingungen und in welchem genauen Umfang die Mietanpassungen für die städtischen Bestände letztlich umgesetzt werden. Das Ziel der Stadt bleibt es, die eigenen Kassen durch das Auslaufen des Mietenstopps zu entlasten.

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