Mütterrente, III

Mütterrente III: Zehn Millionen Rentner erhalten mehr ab 2027

12.06.2026 - 15:11:27 | boerse-global.de

Bundesrat stimmt Rentenerhöhung um 4,24 Prozent zu und beschließt die Mütterrente III ab 2027. Experten warnen vor steigenden Beitragssätzen.

Bundesrat beschließt Rentenerhöhung und Mütterrente III
Mütterrente - Eine Gruppe lächelnder Senioren, einige mit Enkelkindern, genießt einen sonnigen Tag in einem Park. 12.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Größere Debatten gab es nicht, die Zustimmung galt als sicher. Neben der kurzfristigen Anhebung der Bezüge steht vor allem die Einführung der Mütterrente III im Fokus. Sie soll ab Anfang 2027 die Rentenansprüche für Millionen von Versicherten verbessern.

Mehr Anerkennung für Erziehungszeiten

Die Neuregelung sieht vor: Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden künftig 36 statt der bisherigen 30 Monate an Kindererziehungszeit angerechnet. Pro Kind steigt der Rentenanspruch um einen halben Rentenpunkt. Das macht monatlich etwa 20,40 bis 21,26 Euro mehr pro Kind aus.

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Rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner sollen davon profitieren. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Die Auszahlung der erhöhten Beträge ist für Januar 2028 vorgesehen – inklusive rückwirkender Nachzahlung für das gesamte Jahr 2027. Die Einmalzahlung könnte sich auf rund 255 Euro pro Kind belaufen. Einen Antrag müssen Betroffene nicht stellen: Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nimmt die Anpassung automatisch vor.

Allgemeine Rentenerhöhung um 4,24 Prozent

Zusätzlich zur Mütterrente III hat die Länderkammer einer allgemeinen Rentenerhöhung zugestimmt. Sie tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft und betrifft rund 21 Millionen Rentner. Grundlage ist die positive Entwicklung der Bruttolöhne im vergangenen Jahr.

Konkret bedeutet das: Die Standardrente für einen Versicherten mit 45 Beitragsjahren steigt um 77,85 Euro auf monatlich 1.913,40 Euro brutto. Auch Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten werden angehoben. Der aktuelle Rentenwert klettert von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Für Vorschussrentner ist die Erhöhung bereits Ende Juni auf dem Konto.

Warnung vor steigenden Beitragssätzen

Trotz der Leistungsverbesserungen warnt die DRV vor wachsendem finanziellem Druck. Vorstand Alexander Gunkel verwies auf eine geplante Kürzung der Bundeszuschüsse um vier Milliarden Euro im Haushalt 2027. Ohne diese Kürzung wäre ein stabiler Beitragssatz bis 2027 möglich gewesen. Nun könnte er bereits im nächsten Jahr von 18,6 auf 18,8 Prozent steigen.

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Für 2028 wird ohnehin ein deutlicher Sprung auf 19,9 Prozent erwartet. Die Nachhaltigkeitsrücklage dürfte bis Ende 2027 weitgehend aufgebraucht sein. Grund ist der demografische Wandel: Kamen früher mehr Erwerbstätige auf einen Rentner, sinkt dieses Verhältnis bis 2037 voraussichtlich auf 1,9. Eine Rentenkommission soll bis zum 28. Juni 2026 weitere Reformvorschläge vorlegen.

Steuerliche Entlastungen für künftige Rentner

Neben den direkten Rentenzahlungen gibt es Anpassungen bei der Besteuerung. Seit 2023 sind Altersvorsorgeaufwendungen bereits vollständig steuerlich absetzbar. Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt zudem langsamer als ursprünglich geplant – nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr statt um einen vollen Prozentpunkt. Die volle Besteuerung der Renten wird damit erst 2058 erreicht. Von dieser verzögerten Übergangszeit profitieren besonders die Geburtsjahrgänge zwischen 1975 und 1980.

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