KHZG, Folgen

KHZG und die Folgen: IT-Experte Frank Becker verrĂ€t, was KrankenhĂ€user jetzt wissen mĂŒssen

21.06.2024 - 09:44:08

Muntelier - Die Frist des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) wurde verlĂ€ngert, wodurch KrankenhĂ€user nun die Möglichkeit haben, verstĂ€rkt in die Digitalisierung zu investieren und von den bereitgestellten Förderungen zu profitieren. IT-Experte Frank Becker von Becker Project Consulting begleitet seit Jahren die IT-AufrĂŒstung medizinischer Einrichtungen. Erfahren Sie hier, wie es um die aktuelle Umsetzung des KHZG steht und welche Konsequenzen KrankenhĂ€usern drohen, die nicht rechtzeitig auf die gesetzlichen Anforderungen reagieren.

Viele KrankenhĂ€user und Unikliniken sind von den digitalen Entwicklungen in der Medizinbranche abgehĂ€ngt worden. Die wenigsten verfĂŒgen ĂŒber ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen in der IT, die Anforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden. Aus diesem Grund wurde von CDU-Politiker Jens Spahn das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ins Leben gerufen: Mit Bundesmitteln in Höhe von drei Milliarden Euro und LĂ€ndermitteln in Höhe von 1,3 Milliarden Euro sollen deutsche KrankenhĂ€user dabei unterstĂŒtzt werden, ihre Digitalisierung voranzutreiben. Im Fokus stehen die digitale Infrastruktur, die IT-Sicherheit, die Telemedizin, die Schaffung von Patientenportale und die digitale Dokumentation - eine große Bandbreite an Fördermöglichkeiten, die viele KrankenhĂ€user bereits fĂŒr sich beanspruchen. "Bis zur dafĂŒr vorgesehenen Frist im Jahr 2022 wurden bereits mehr als 6.070 FörderantrĂ€ge gestellt - umgesetzt wird jetzt jedoch nur noch das, was bereits beantragt wurde", verrĂ€t Frank Becker, GeschĂ€ftsfĂŒhrer von Becker Project Consulting.

"Eigentlich hatte das Bundesamt fĂŒr Sozialwesen (BaS) das Jahr 2024 als Zeitpunkt festgelegt, in dem alle Musskriterien zur Digitalisierung umgesetzt werden mussten. Durch eine aktuelle Anpassung ist es nun jedoch so, dass im Jahr 2024 lediglich die Beauftragung der Digitalisierungsmaßnahmen erfolgen muss", erklĂ€rt der IT-Experte weiter. "Bis Ende 2026 mĂŒssen die Maßnahmen dann nach und nach umgesetzt worden sein, bis dann 2027 eine Umsetzung zu 100 Prozent gefordert wird", erklĂ€rt der Unternehmer. FĂŒr die Kunden von Becker Project Consulting ist dieser gesetzlich geregelte Zeitplan kein Problem: Durch die UnterstĂŒtzung von Frank Becker und seinem Team gelingt es ihnen, ihre IT-Prozesse zeitnah zukunftsfĂ€hig zu gestalten. Schließlich ĂŒbernimmt das Team das IT-Projektmanagement fĂŒr KrankenhĂ€user, Kliniken und große Arztpraxen. Von der Auswahl der Software bis zur Implementierung in den Betriebsalltag - mit der UnterstĂŒtzung von Becker Project Consulting kann die EffektivitĂ€t des Betriebs deutlich maximiert werden.

Schwierigkeiten bei der Umsetzung des KHZG

Doch wie konnte es ĂŒberhaupt zu einer solchen FristverlĂ€ngerung kommen? Frank Becker erklĂ€rt, dass strukturelle Schwierigkeiten maßgeblich dafĂŒr verantwortlich waren. "Die BundeslĂ€nder konnten die Vielzahl an FörderantrĂ€gen teilweise erst im vierten Quartal 2023 abschließend bearbeiten und die letzten Förderbescheide versenden", erlĂ€utert er dazu. "Es war also abzusehen, dass bis 2024 nicht alle Maßnahmen umgesetzt werden können." ZusĂ€tzlich waren die KrankenhĂ€user aufgrund der Vergaberegeln gezwungen, den langen und aufwendigen Weg der öffentlichen Vergabeverfahren zu gehen. "Neben diesen aufwendigen Prozessen kam es auch noch zu einer Überforderung der IT-Dienstleister, da plötzlich sehr viele KrankenhĂ€user ihre Prozesse digitalisieren wollten", fĂŒgt der Unternehmer hinzu.

"Unser Team ist selbstverstĂ€ndlich bestens auf die hohe Auftragslage vorbereitet", versichert Frank Becker. "DarĂŒber hinaus unterstĂŒtzen wir unsere Kunden bei der Umsetzung der Anforderungen des Fördertatbestands 2, der vielen KrankenhĂ€usern Schwierigkeiten bereitet." Dieser Fördertatbestand, festgelegt durch das KHZG, umfasst mehrere FunktionalitĂ€ten, die bisher nur wenige Softwarehersteller anbieten. "Es ist noch weitere Entwicklungsarbeit seitens der Hersteller erforderlich, um diesen Vorgaben gerecht zu werden", erlĂ€utert der Experte.

Digitale Optimierung fĂŒr eine erfolgreiche Zukunft

Die EffektivitĂ€t des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) lĂ€sst sich derzeit nur schwer beurteilen. Allerdings finden bereits zum zweiten Mal Messungen des sogenannten Digitalradars statt - ein Messinstrument, das von einem Konsortium im Auftrag des Bundesamts fĂŒr Soziale Sicherung entwickelt wurde. "Ob tatsĂ€chlich eine signifikante Verbesserung der Digitalisierungssituation in den KrankenhĂ€usern vorliegt, kann aufgrund der noch nicht vollstĂ€ndig umgesetzten Maßnahmen wahrscheinlich noch nicht abschließend beurteilt werden", erklĂ€rt Frank Becker. "Es steht jedoch fest, dass durch das KHZG massiv in die Digitalisierung investiert wurde und ein jahrelanger Investitionsstau im Gesundheitswesen angegangen werden konnte - ein Erfolg, der sich bereits jetzt im Betriebsalltag bemerkbar macht."

Trotz bereits umgesetzter Maßnahmen mĂŒssen KrankenhĂ€user auch in Zukunft den Digitalisierungsgedanken weiterverfolgen. "Digitalisierung ist keine lĂ€stige Pflicht, sondern wird die Branche langfristig begleiten und optimieren", betont Frank Becker. "Das KHZG hat den Startschuss gegeben - fĂŒr die Umsetzung in den Jahren nach 2027 sind die KrankenhĂ€user nun selbst verantwortlich." Ein wichtiger Aspekt, den es zu berĂŒcksichtigen gilt, sind die Folgekosten, die mit den neuen Investitionen einhergehen. "Digitalisierung fĂŒhrt zu Optimierungen, bringt aber auch Wartungskosten mit sich", erlĂ€utert der Experte. "Vielen KrankenhĂ€usern ist nicht bewusst, dass ĂŒblicherweise Wartungskosten in Höhe von 20 Prozent anfallen, die im Rahmen des KHZG nur fĂŒr die ersten 36 Monate förderfĂ€hig sind. Danach mĂŒssen die KrankenhĂ€user alle Kosten selbst tragen." Viele KrankenhĂ€user haben bereits hohe einstellige MillionenbetrĂ€ge investiert, was die zuvor erwĂ€hnten Wartungskosten nach sich zieht. Diese Kosten werden ab 2026 nicht mehr durch Fördermittel abgedeckt. Zudem steht die nĂ€chste Herausforderung bereits bevor: Mit NIS2, das ab Oktober 2024 fĂŒr alle KrankenhĂ€user verpflichtend ist, muss weiter massiv in die Digitalisierung investiert werden - diesmal jedoch ohne zusĂ€tzliche Fördermittel.

Sie möchten als Krankenhaus von den VorzĂŒgen der Digitalisierung profitieren und zugleich die Förderung des KHZGs fĂŒr sich nutzen? Dann melden Sie sich jetzt bei Frank Becker und vereinbaren Sie ein kostenloses BeratungsgesprĂ€ch!

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