Verurteilter Ex-Manager sagt im VW-Investorenprozess aus
12.05.2026 - 13:22:15 | dpa.de
Im milliardenschweren Investorenprozess zur VW-DieselaffĂ€re hat die Zeugenvernehmung des frĂŒheren Chefs der Motorentwicklung bei Audi und spĂ€teren Porsche-Vorstands Wolfgang Hatz begonnen. «Mir ist nicht bekannt, dass irgendein VW-Vorstand Kenntnis von dieser Funktion hatte», sagte der 67-JĂ€hrige vor dem Oberlandesgericht Braunschweig mit Blick auf die sogenannte Akustikfunktion.Â
Die Frage nach der Kenntnis ist in dem Zivilverfahren zentral, weil geklĂ€rt werden soll, ob VW die MĂ€rkte rechtzeitig ĂŒber die möglichen Auswirkungen der AffĂ€re um millionenfach manipulierte Dieselmotoren informierte. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Skandals Ende September 2015 war der Kurs der VW-Aktie eingebrochen - zeitweise verloren die Vorzugspapiere des Konzerns fast die HĂ€lfte ihres Werts.Â
FĂŒr die Verluste wollen Anleger bis heute entschĂ€digt werden. Den Streitwert beziffert das OLG Braunschweig derzeit mit rund 4,3 Milliarden Euro. Die Volkswagen AG und der VW-HauptaktionĂ€r Porsche SE weisen VorwĂŒrfe mit Blick auf mögliche Verletzungen der Informationspflichten zurĂŒck.Â
Hatz wurde wegen Betrugs verurteiltÂ
Mehrfach betonte der Zeuge Hatz vor dem Braunschweiger Zivilsenat, dass er sich nahezu 20 Jahre spĂ€ter nicht mehr konkret an einzelne Termine aus den Jahren 2007 und 2008 erinnern könne. Allgemein sagte er aber sinngemĂ€Ă: Wenn in Terminen ĂŒber illegale Vorrichtung gesprochen worden wĂ€re, wĂŒrde er sich erinnern und es hĂ€tte einen Aufschrei gegeben.Â
Hatz war 2023 vom Landgericht MĂŒnchen wegen Betrugs zu einer BewĂ€hrungsstrafe von zwei Jahren und zur Zahlung von 400.000 Euro verurteilt worden. Er hatte laut dem Urteil ab 2008 dafĂŒr gesorgt, dass Abschalteinrichtungen in die Abgassteuerungen eingebaut wurden. Damit hielten die Autos Grenzwerte auf dem PrĂŒfstand ein, auf der StraĂe aber nicht. Hatz hatte in dem Verfahren vor Gericht gestanden.Â
Die SchuldsprĂŒche gegen ihn, den ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler und einen Ingenieur waren damals die ersten strafrechtlichen Urteile in Deutschland zum 2015 aufgedeckten Diesel-Skandal. Nach der Revision sind die Urteile seit Ende 2025 rechtskrĂ€ftig.
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