Nachhaltigkeitsberichterstattung: EU halbiert Datenpunkte um 60 Prozent
04.07.2026 - 05:30:11 | boerse-global.de
Die neuen Regeln sollen Unternehmen deutlich entlasten – mit einer Halbierung der geforderten Datenpunkte.
Weniger Bürokratie, gleiche Qualität
Der am 3. Juli verabschiedete Omnibus-I-Vereinfachungspaket bringt die größte Reform der europäischen Nachhaltigkeitsstandards seit ihrer Einführung. Die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte sinkt um über 60 Prozent, die Gesamtzahl aller Angaben sogar um mehr als 70 Prozent. Die Kommission verspricht Kostensenkungen von über 30 Prozent pro Unternehmen.
Die überarbeiteten ESRS decken weiterhin Umwelt, Soziales und Governance ab. Neu ist eine präzisere Wesentlichkeitsanalyse: Unternehmen können künftig Informationen weglassen, wenn sie für ihr Geschäft nicht relevant sind. Auch bei Treibhausgasemissionen gibt es mehr Flexibilität.
Drei Optionen für 2026
Die neuen Standards gelten regulär ab dem Geschäftsjahr 2027. Für das laufende Jahr bietet die Kommission drei Wahlmöglichkeiten: vollständige Anwendung der neuen Regeln, Beibehaltung der alten Standards oder einen Mix aus beiden.
Während die EU bei der Nachhaltigkeit entlastet, bleiben die Dokumentationspflichten im Datenschutz strikt und komplex. Diese kostenlose Excel-Vorlage hilft Ihnen, Ihr Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO in wenigen Stunden rechtssicher und zeitsparend zu erstellen. Kostenlose Muster-Vorlage und Schritt-für-Schritt-Anleitung jetzt gratis herunterladen
Der gemischte Ansatz erlaubt frühzeitige Erleichterungen. Dazu gehören ein Top-Down-Ansatz bei der Wesentlichkeitsprüfung, Vereinfachungen bei Akquisitionen sowie das Weglassen unwesentlicher Geschäftstätigkeiten. Die Rechtsakte liegen nun beim Europäischen Parlament und Rat – die Prüffrist beträgt zwei Monate, verlängerbar um weitere zwei.
Hilfe für kleine Unternehmen
Ein Kernstück der Reform ist der freiwillige Berichtsstandard für kleinere Firmen. Ein „Value-Chain-Cap“ begrenzt zudem, wie viele Informationen große Konzerne von ihren Zulieferern verlangen dürfen.
Neben neuen Berichtsstandards müssen Unternehmen auch beim Hinweisgeberschutzgesetz die aktuellen rechtlichen Anforderungen im Blick behalten. Ein kostenloser Praxisleitfaden beantwortet die wichtigsten Fragen und zeigt Ihnen mit einer konkreten Checkliste, wie Sie interne Meldestellen DSGVO-konform organisieren. Endlich Klarheit beim HinSchG: So setzen Sie das Gesetz sicher und DSGVO-konform um
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßte die Entwicklung. Der freiwillige Standard helfe Betrieben, die Flut individueller Nachhaltigkeitsanfragen zu bewältigen. Allerdings fordert der Verband eine breite Anerkennung im Geschäftsleben – besonders bei Banken.
Nächster Schritt: EU-Taxonomie
Parallel zu den ESRS-Änderungen haben die europäischen Aufsichtsbehörden ESMA, EBA und EIOPA Vorschläge zur Vereinfachung der EU-Taxonomie vorgelegt. Die ESMA will Betriebsausgaben-Kennzahlen künftig auf Forschung und Entwicklung beschränken, die EBA plant weniger Kennzahlen für Banken.
Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 12. August 2026. Bereits im März hatte sich der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss für solche Vereinfachungen ausgesprochen – mit dem Ziel von Rechtssicherheit und einmaliger Datenerfassung.
