Nachhaltigkeitsberichterstattung: EU kürzt Anforderungen um über 70%
30.06.2026 - 22:15:40 | boerse-global.de
Über 70 Prozent der geforderten Angaben fallen weg. Besonders der Mittelstand soll entlastet werden.
Weniger Bürokratie, gleiche Prinzipien
Die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) reduzieren die Anzahl verpflichtender Datenpunkte um mehr als 60 Prozent. Die Gesamtzahl der geforderten Angaben sinkt sogar um über 70 Prozent. Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit bleibt aber erhalten: Unternehmen müssen weiterhin über Umwelt- und Gesellschaftsauswirkungen berichten – und über finanzielle Risiken durch Nachhaltigkeitsthemen.
Die Anpassungen folgen auf eine Konsultationsphase, die Anfang Juni endete. Nach der formalen Prüfung durch Parlament und Rat soll das Regelwerk im Laufe des Sommers in Kraft treten.
Klarheit für die erste Welle
Für Unternehmen der sogenannten Wave 1 gibt es eine wichtige Klarstellung: Für die Berichtsjahre 2025 und 2026 sind über den ersten ESRS-Bericht hinaus keine zusätzlichen Angaben verpflichtend. Das gibt Planungssicherheit für die betroffenen Firmen.
Neue Schwellenwerte entlasten den Mittelstand
Parallel zur inhaltlichen Verschlankung steigen die finanziellen Schwellenwerte für die CSRD-Berichtspflicht. Die Grenze liegt nun bei mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro.
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Noch wichtiger: Die EU führt eine neue Kategorie für den Mittelstand ein – die Small Mid-Caps (SMC). Sie umfasst Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von bis zu 200 Millionen Euro. Für sie gelten spezifische Erleichterungen, etwa bei Dokumentationspflichten im Datenschutz, sofern nur geringe Risiken bestehen.
Finanzsektor zieht nach
Die Anpassungen wirken sich auch auf Banken aus. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlichte Ende Juni den endgültigen Entwurf für technische Durchführungsstandards zur Offenlegung von ESG-Risiken. Sie sollen die Transparenz über ESG-Beteiligungen und Schattenbankengeschäfte erhöhen.
Für die Prüfung der Berichte stellte das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) ergänzende Leitfäden zum Standard ISSA 5000 bereit. Sie behandeln die Anwendung der Wesentlichkeit bei Nachhaltigkeitsprüfungen.
Trotz Erleichterungen: Die Belastung bleibt hoch
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Eine aktuelle Umfrage des Genoverbands unter 277 Bankvorständen zeigt: Knapp die Hälfte der Firmenkunden ist mit der Erhebung und Bereitstellung der erforderlichen Nachhaltigkeitsdaten überfordert. Branchenvertreter fordern daher einen weiteren Bürokratieabbau und mehr Marktorientierung.
In der Bauwirtschaft verlangen Verbände den Anschluss an den freiwilligen VSME-Standard. Die Mitgliedstaaten haben nun bis zu 15 Monate Zeit, die neuen Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Für technische Anpassungen im Zuge der Digitalisierung („Digital by Default“) sind 24 Monate vorgesehen.
