Nachhaltigkeitsberichterstattung: EU senkt Datenpunkte um über 70 Prozent
06.07.2026 - 20:54:13 | boerse-global.de
Mit den neuen vereinfachten Standards ESRS 2.0 und einem freiwilligen Standard für kleinere Firmen reagiert Brüssel auf die anhaltende Kritik an der Bürokratieflut durch die CSRD-Richtlinie.
Datenpunkte um über 70 Prozent reduziert
Die Neuregelung bringt eine massive Entlastung. Die verpflichtenden Datenpunkte sinken um mehr als 60 Prozent, die Gesamtzahl aller Angaben sogar um über 70 Prozent. Ziel: die administrativen Kosten für Unternehmen um mehr als 30 Prozent senken. Die Grundsystematik der CSRD – insbesondere die doppelte Wesentlichkeit – bleibt aber erhalten.
Unternehmen können die vereinfachten Regeln bereits freiwillig für das laufende Geschäftsjahr 2026 anwenden. Ab dem 1. Januar 2027 wird die Anwendung für berichtspflichtige Organisationen verbindlich. Derzeit läuft noch die Widerspruchsfrist für das EU-Parlament und den Rat.
Neuer Standard für den Mittelstand
Flankierend zu den ESRS 2.0 hat die Kommission am 3. Juli einen Voluntary Standard verabschiedet. Er richtet sich an kleinere und mittlere Unternehmen, die rechtlich nicht unter die CSRD fallen, aber zunehmend von Geschäftskunden zur Lieferung von Nachhaltigkeitsdaten aufgefordert werden. Der Standard schafft einen einheitlichen Rahmen und definiert eine Obergrenze für Datenabfragen in der Wertschöpfungskette.
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Die Notwendigkeit präziser Datenerfassung zeigt sich in aktuellen Analysen: Bereits 75 Prozent der Unternehmen weisen Scope-3-Emissionen aus – also indirekte Treibhausgase aus der vor- und nachgelagerten Lieferkette.
Verschärfte Anforderungen durch EUDR
Während die Berichterstattung einfacher wird, nehmen die operativen Compliance-Pflichten zu. Für große und mittlere Unternehmen läuft die Frist zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung am 30. Dezember 2026 ab. Kleinstunternehmen haben bis zum 30. Juni 2027 Zeit. Viele Betriebe setzen daher auf spezialisierte Software mit Risiko-Monitoring, Geodaten-Analyse und automatisierten Lieferantenbewertungen.
Seit dem 1. Juli gilt zudem eine Neuregelung im europäischen Zollrecht. Die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro für Onlinehandel aus Drittstaaten wurde abgeschafft. Stattdessen wird nun eine pauschale Abgabe von 3 Euro je Warenkategorie für Sendungen unter diesem Wert erhoben. Die Einfuhrumsatzsteuer bleibt unberührt. Die Maßnahme soll fairen Wettbewerb sichern und die Produktsicherheit erhöhen.
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Rohstoffmärkte im Fokus
Besonderes Augenmerk liegt auf dem Agrarsektor. Viele in der EU verbotene Pestizide werden weiterhin in Drittstaaten exportiert und gelangen über Importe zurück auf den europäischen Markt. Besonders Kaffee steht im Fokus – allein in Deutschland werden täglich rund 80 Millionen Tassen konsumiert. Die EU-Kommission hat für den Herbst einen Gesetzentwurf angekündigt, um diese Lücke in der Lieferketten-Compliance zu schließen.
Technologische Innovationen sollen die Umsetzung erleichtern. In der Industrie wird verstärkt an digitalen Produktpässen gearbeitet. Für Batterien ist eine Testumgebung bereits seit Ende Juni online; ab Februar 2027 wird der digitale Batteriepass verpflichtend. Unternehmen setzen zudem verstärkt auf KI-gestützte Governance-Modelle, um die Transformation zur Kreislaufwirtschaft effizient abzubilden.
