Nachhaltigkeitsberichterstattung, Standards

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Neue Standards für 1.200 Nicht-EU-Konzerne ab 2028

Veröffentlicht am: 31.07.2026 um 11:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

EFRAG legt Standardentwurf für Nachhaltigkeitsberichte von Nicht-EU-Firmen vor. Konsultation bis Oktober, Anwendung ab 2028 geplant.

EFRAG-Entwurf ESRS-40a: Neue Nachhaltigkeitsregeln für Nicht-EU-Konzerne ab 2028
Moderner Konferenzraum mit Laptop, auf dem Nachhaltigkeitsdaten visualisiert werden. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 23. Juli 2026 den Standardentwurf ESRS-40a zur öffentlichen Konsultation vorgelegt. Das Regelwerk konkretisiert die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Nicht-EU-Konzerne, die in der Europäischen Union signifikante Geschäftstätigkeiten ausüben. Die Konsultationsphase ist bis zum 31. Oktober 2026 angesetzt und erfolgt über einen Online-Fragebogen.

Fokus auf wesentliche Auswirkungen und reduzierte Berichtspflichten

Der vorgelegte Entwurf ESRS-40a basiert auf den bereits am 3. Juli 2026 überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Im Gegensatz zu den Anforderungen für EU-Unternehmen sieht dieser Entwurf jedoch Erleichterungen vor. So ist lediglich die Berichterstattung über die sogenannte Impact Materiality vorgesehen, also die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt. Die in anderen Standards geforderte doppelte Wesentlichkeit, die auch finanzielle Risiken und Chancen umfasst, findet keine Anwendung.

Unternehmen müssen demnach ausschließlich über ihre wesentlichen Auswirkungen berichten. Eine Pflicht zur Darstellung von Risiken, Chancen, der unternehmerischen Resilienz oder bestehender Abhängigkeiten sieht der Entwurf nicht vor. Für die Umsetzung schlägt die EFRAG zwei Modelle vor: den Global Approach und den Mixed Approach. Während der globale Ansatz eine umfassende Perspektive wählt, erlaubt der Mixed Approach eine Begrenzung auf EU-bezogene Auswirkungen, wobei das Thema Klima von dieser geografischen Beschränkung ausgenommen bleibt.

Erhebliche Reduktion der betroffenen Unternehmen durch Omnibus-Prozess

Die Reichweite der neuen Regelungen hat sich im Vorfeld deutlich verändert. Durch den sogenannten Omnibus-Prozess reduzierte sich die Zahl der betroffenen Nicht-EU-Unternehmen um etwa 88 Prozent. Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass rund 10.000 Firmen unter die Berichterstattung fallen könnten; aktuelle Schätzungen gehen nun von etwa 1.200 Unternehmen aus.

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In der Detailbetrachtung sind nach aktuellen Prognosen bis zu 800 Unternehmen unmittelbar betroffen. Den größten Anteil stellen Firmen aus den USA mit zirka 450 Einheiten, gefolgt vom Vereinigten Königreich mit rund 200 Unternehmen. Aus der Schweiz und Japan werden weitere 100 bis 150 Konzerne erwartet. Die Berichtspflicht greift für Konzerne, die EU-weit einen Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. Euro erzielen und über eine EU-Tochtergesellschaft oder eine Zweigniederlassung mit einem Umsatz von mehr als 200 Mio. Euro verfügen. Die formale Verantwortung für den Bericht liegt bei der jeweiligen EU-Einheit, wobei der Bericht die gesamte globale Gruppe abdecken muss.

Zeitplan bis zur verbindlichen Anwendung ab 2028

Nach Abschluss der Konsultationsphase im Oktober 2026 sieht der Zeitplan der EFRAG die technische Beratung der EU-Kommission für Januar 2027 vor. Zeitgleich wird mit der Veröffentlichung des finalen Standards gerechnet. Die EU-Kommission soll daraufhin bis Mitte 2027 einen entsprechenden delegierten Rechtsakt erlassen.

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Die verbindliche Berichtspflicht soll für Geschäftsjahre gelten, die ab dem 1. Januar 2028 beginnen. Die betroffenen Unternehmen müssen ihre Berichte jeweils innerhalb von 12 Monaten nach Ende des betreffenden Geschäftsjahres vorlegen. Für die Prüfung der Angaben ist eine begrenzte Sicherheit (Limited Assurance) vorgesehen.

Investoren warnen vor mangelnder Vergleichbarkeit und Greenwashing-Risiken

Trotz der angestrebten Transparenz äußern Investoren Bedenken hinsichtlich der praktischen Ausgestaltung des Entwurfs. Kritisiert wird insbesondere ein mögliches Greenwashing-Risiko sowie eine eingeschränkte Vergleichbarkeit der Daten. Finanzexperten wiesen darauf hin, dass die bereitgestellten Informationen für Regulierungsbehörden und Interessenvertreter zwar nützlich seien, für globale Investoren jedoch einen geringeren Mehrwert böten als ursprünglich erhofft. Die Beschränkung auf die Impact Materiality erschwere es, die langfristige finanzielle Stabilität der betroffenen Unternehmen im Kontext der Nachhaltigkeit zu bewerten.

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