Nachrichtendienstrecht, Schutz

Nachrichtendienstrecht: Ärztekammer fordert Schutz für Arzt-Patienten-Geheimnis

Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 19:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Landesärztekammer Hessen kritisiert die geplante Reform des Nachrichtendienstrechts und fordert den gleichen Schutz für Arzt-Patienten-Kommunikation wie für Anwaltskontakte.

Hessens Ärzte warnen vor Lücken im Patientenschutz bei Nachrichtendienstreform
Ein Stethoskop und medizinische Unterlagen auf einem Schreibtisch in einer Arztpraxis als Symbol für ärztliche Schweigepflicht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Landesärztekammer Hessen hat am 30. Juli 2026 dringende Nachbesserungen am aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern (BMI) zur Reform des Nachrichtendienstrechts angemahnt. Die standesrechtliche Vertretung der hessischen Mediziner sieht das bewährte Arzt-Patienten-Geheimnis durch die geplanten Neuregelungen gefährdet und fordert einen wirksamen Schutz vor unzulässigen Zugriffen durch staatliche Stellen.

Kritik an Ungleichbehandlung von Berufsgeheimnisträgern

Ein zentraler Kritikpunkt der Landesärztekammer Hessen betrifft die Ausgestaltung des Schutzes für verschiedene Berufsgruppen im vorliegenden Gesetzentwurf. Die Kammer bemängelt, dass das BMI in seinem Entwurf zwar einen Schutz für Kontakte zu Rechtsanwälten vorsieht, derartige Schutzmechanismen für den Austausch zwischen Ärzten und ihren Patienten jedoch fehlen. Dies würde bedeuten, dass nachrichtendienstliche Zugriffe auf medizinische Kommunikationsdaten weiterhin möglich blieben, während juristische Korrespondenz hiervon ausgenommen ist.

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Nach Ansicht der hessischen Ärzteschaft führt diese Differenzierung zu einer empfindlichen Lücke im Vertrauensverhältnis zwischen medizinischem Personal und Patienten. Die Kammer drängt darauf, dass die Vertraulichkeit ärztlicher Gespräche und Behandlungsdaten denselben Stellenwert erhalten müsse wie die Kommunikation in der Rechtsberatung. Ohne eine entsprechende Korrektur bestehe die Gefahr, dass sensible Gesundheitsdaten zum Ziel nachrichtendienstlicher Ermittlungen werden könnten.

Präsident Pinkowski spricht von Missachtung der Ärzteschaft

Der Präsident der Landesärztekammer Hessen, Dr. Edgar Pinkowski, äußerte sich deutlich zur aktuellen Fassung des Referentenentwurfs. Er bezeichnete die fehlende Berücksichtigung der Ärzte im Kreis der besonders geschützten Kontakte als eine Missachtung der Ärzteschaft. Die Rolle der Mediziner als Vertrauenspersonen und die damit verbundene Schweigepflicht seien ein hohes Gut, das durch die geplante Reform des Nachrichtendienstrechts nicht untergraben werden dürfe.

Pinkowski betonte, dass die geplante gesetzliche Grundlage in ihrer jetzigen Form die spezifischen Anforderungen des medizinischen Datenschutzes und der professionellen Verschwiegenheit nicht ausreichend würdige. Die Standesvertretung sieht hierin ein politisches Signal, das die Bedeutung des ärztlichen Berufsgeheimnisses im Vergleich zu anderen geschützten Berufsgruppen unzulässig abwerte.

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Schulterschluss mit der Bundesärztekammer

Mit ihrer Initiative vom 30. Juli 2026 stellt sich die Landesärztekammer Hessen ausdrücklich hinter die Position der Bundesärztekammer (BÄK). Diese hatte bereits am 27. Juli 2026 eine umfassende Stellungnahme zu dem Vorhaben des Bundesinnenministeriums abgegeben. Die hessische Kammer schließt sich diesen Forderungen vollumfänglich an und verstärkt damit den Druck auf die Bundesregierung, den Gesetzentwurf noch vor dem Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zu überarbeiten.

Die Kernforderung beider Organisationen lautet, Ärzte in den Kreis der absolut geschützten Berufsgeheimnisträger aufzunehmen. Nur durch eine solche Einstufung könne sichergestellt werden, dass die Kommunikation zwischen Arzt und Patient sowie die dazugehörigen Dokumentationen grundsätzlich vor dem Zugriff durch Nachrichtendienste geschützt sind. Für die Branche der Gesundheitsdienstleister und für die Compliance-Abteilungen medizinischer Einrichtungen stellt die aktuelle Bedarfe eine zentrale Weichenstellung für den künftigen Schutz sensibler Patientendaten dar.

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