Netzanschlusspaket, Regeln

Netzanschlusspaket: Neue Regeln fĂŒr Wind- und Solarprojekte ab 2027

Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 01:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Regierungsentwurf begrenzt Einspeisung und EntschÀdigungen in Engpassregionen. VerbÀnde warnen vor höheren Finanzierungskosten und Rechtsrisiken.

Netzanschlusspaket: Neue Regeln fĂŒr Wind- und Solarprojekte
Eine Windkraftanlage in einem weiten Getreidefeld unter blauem Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Regierungsentwurf zum Netzanschlusspaket beschlossen. Das Gesetzesvorhaben, das Bundestag und Bundesrat zur Beratung vorliegt, sieht grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen fĂŒr kĂŒnftige Wind- und Solarprojekte vor.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verfolgt mit dem Paket das Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Erweiterung der Stromnetze zeitlich besser aufeinander abzustimmen. Nach vorangegangener Kritik an den im Februar 2026 publik gewordenen PlÀnen modifizierte die Regierung den Entwurf vor dem Beschluss Ende Juli 2026 an mehreren Stellen.

Neue Vorgaben fĂŒr kapazitĂ€tslimitierte Gebiete

Die Neuregelungen betreffen ausschließlich Photovoltaik-FreiflĂ€chenanlagen sowie Windenergie an Land. Dem Entwurf zufolge erhalten Verteilnetzbetreiber die Befugnis, ĂŒberlastete Regionen fĂŒr einen Zeitraum von bis zu 6 Jahren als kapazitĂ€tslimitierte Netzgebiete auszuweisen.

Voraussetzung hierfĂŒr ist, dass die Wirkleistung des Vorjahres um mehr als 5 Prozent reduziert wurde. In frĂŒheren EntwĂŒrfen waren eine Schwelle von mehr als 3 Prozent und ein Zeitraum von 10 Jahren vorgesehen.

Zudem regelt der Entwurf den Umfang möglicher EinschrÀnkungen. Der Verzicht auf EntschÀdigungen bei Abregelungen wird auf maximal 20 Prozent der jÀhrlichen Stromerzeugung begrenzt; in ausgewiesenen Windvorranggebieten liegt die Obergrenze bei 18 Prozent.

Eine VerlĂ€ngerung ist um bis zu 18 Monate möglich, sodass die maximale Belastungsdauer bis zu 7,5 Jahre betragen kann. Ab dem 1. Januar 2027 soll fĂŒr FreiflĂ€chen-Solaranlagen zudem eine maximale Einspeisung von 70 Prozent gelten, wĂ€hrend fĂŒr Windenergieanlagen eine Begrenzung auf 280 Watt pro Quadratmeter RotorflĂ€che vorgesehen ist.

Nach bisherigem Kenntnisstand soll der Redispatch-Vorbehalt ab dem 1. Januar 2027 im Erneuerbare-Energien-Gesetz verankert werden, wobei Betreiber neuer Anlagen in Engpassgebieten bis zu 10 Jahre auf Ausgleichszahlungen verzichten. Bestandsanlagen erhalten die EntschÀdigung weiterhin.

Netzbelastung und wirtschaftliche Folgen

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Der Regierungsentwurf zum Netzanschlusspaket liegt Bundestag und Bundesrat vor und verĂ€ndert die Kalkulationsgrundlage fĂŒr neue Wind- und Solarprojekte: kapazitĂ€tslimitierte Netzgebiete, Einspeisegrenzen und ein Verzicht auf Ausgleichszahlungen in Engpassgebieten. Unser kostenloser Leitfaden ordnet die vorgesehenen Regelungen ein und zeigt, welche Stellschrauben Projektierer jetzt prĂŒfen sollten. **Kostenlosen Leitfaden zum Netzanschlusspaket anfordern

Hintergrund der Initiative sind die steigenden Aufwendungen fĂŒr die Netzstabilisierung. Einem Quartalsbericht der Bundesnetzagentur fĂŒr das Jahr 2024 zufolge beliefen sich die Gesamtkosten des Netzengpassmanagements im Jahr 2024 auf 2,95 Milliarden Euro. Davon entfielen 554 Millionen Euro auf EntschĂ€digungszahlungen fĂŒr erneuerbare Energien gemĂ€ĂŸ Paragraph 13a des Energiewirtschaftsgesetzes.

Eine Erhebung des Beratungshauses E-Bridge im Auftrag des Bundesministeriums fĂŒr Wirtschaft und Energie, die auf Daten aus dem Jahr 2024 und Teilen des Jahres 2025 basiert, lieferte eine bundesweite Übersicht zur Auslastung.

Demnach konzentrieren sich Windengpassgebiete ausschließlich auf Norddeutschland – konkret auf Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und das nördliche Nordrhein-Westfalen –, wĂ€hrend EngpĂ€sse bei Photovoltaik ĂŒberwiegend in Bayern auftreten. Allerdings liegen 70 Prozent der noch unbebauten Windvorranggebiete an nicht-limitierten Umspannwerken.

Eine gemeinsame Untersuchung von E-Bridge und dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), die 3.000 Umspannwerke erfasste, ergab zudem, dass 6 Prozent fĂŒr Windenergie und 5 Prozent fĂŒr Photovoltaik als kapazitĂ€tslimitiert gelten, diese Anlagen jedoch fĂŒr 72 Prozent des Redispatch-Bedarfs verantwortlich sind.

Berechnungen von Aurora Energy Research zeigen, dass der Redispatch-Vorbehalt die interne Verzinsung (IRR) bei Onshore-Windkraftprojekten im Maximalfall um 1,0 Prozentpunkt und bei Photovoltaik um 0,8 Prozentpunkte verringern könnte; im Basisszenario liege der RĂŒckgang bei jeweils 0,3 Prozentpunkten.

Kritik von VerbÀnden und rechtliche Bedenken

Fachleute warnen ungeachtet der Nachbesserungen vor unnötig steigenden Finanzierungskosten fĂŒr Projektierer. Die Stiftung Umweltenergierecht sieht in einem Rechtsgutachten eine Kollision des geplanten Redispatch-Vorbehalts mit Artikel 13 Absatz 7 der EU-Strombinnenmarktverordnung 2019/943.

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Laut einer Auswertung von 3.000 Umspannwerken gelten nur 6 Prozent fĂŒr Wind und 5 Prozent fĂŒr Photovoltaik als kapazitĂ€tslimitiert — diese Standorte tragen jedoch 72 Prozent des Redispatch-Bedarfs. Wo Ihr Projektvorhaben liegt, entscheidet damit maßgeblich ĂŒber die ErlösqualitĂ€t. Die Standort-Ampel fĂŒr Engpassgebiete und die Rendite-Szenarien im Leitfaden helfen bei der Einordnung. **Standort-Ampel und Rendite-Szenarien jetzt abrufen

BDEW-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrerin Kerstin Andreae erklĂ€rte, dass die Annahmen derzeit geprĂŒft wĂŒrden und ein enges Monitoring sowie eine Evaluierung notwendig seien, welche als Klausel im Paket verankert ist.

Zudem forderte Andreae klare, rechtssichere Regelungen fĂŒr den Bestandsschutz, eine BeschrĂ€nkung der limitierten Gebiete auf Engpass-Hotspots und eine deutliche Beschleunigung des Netzausbaus, da Ausbauzeiten von zehn Jahren nicht akzeptabel seien. Ebenso drĂ€ngt der Verband auf flexible Vereinbarungen zum Netzanschluss sowie Co-Location-Lösungen.

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