Gewährleistungslabel, Verbraucherrechte

Neue Verbraucher-Label: Diese Rechte gelten bei defekten Produkten

Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 00:15 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Seit dem 27. September müssen Händler in der EU mit zwei einheitlichen Labeln über gesetzliche Gewährleistungsrechte und bestimmte freiwillige Garantien informieren. Verbraucher sollen dadurch beim Kauf schneller erkennen, welche Ansprüche sie bei defekten Produkten haben.

  • Was können Verbraucher bei Problemen tun? Auch darüber klärt das Label auf. (Symbolbild) - Bild: Jan Woitas/dpa
    Was können Verbraucher bei Problemen tun? Auch darüber klärt das Label auf. (Symbolbild) - Bild: Jan Woitas/dpa
  • Das Label macht deutlich: Kunden können in der EU defekte Neuware mindestens zwei Jahre lang reklamieren - in manchen Ländern auch länger. (Symbolbild)  - Bild: Jan Woitas/dpa
    Das Label macht deutlich: Kunden können in der EU defekte Neuware mindestens zwei Jahre lang reklamieren - in manchen Ländern auch länger. (Symbolbild) - Bild: Jan Woitas/dpa
Was können Verbraucher bei Problemen tun? Auch darüber klärt das Label auf. (Symbolbild) - Bild: Jan Woitas/dpa Das Label macht deutlich: Kunden können in der EU defekte Neuware mindestens zwei Jahre lang reklamieren - in manchen Ländern auch länger. (Symbolbild)  - Bild: Jan Woitas/dpa

Seit dem 27. September informieren zwei neue EU-weit einheitliche Label beim Einkauf über gesetzliche Gewährleistungsrechte und zusätzliche Herstellergarantien.

Hinweis auf mindestens zwei Jahre Rechte

Wer Konsumgüter verkauft, muss mit dem Gewährleistungslabel darauf hinweisen, dass Verbraucher mindestens zwei Jahre lang gesetzliche Rechte haben. Das Label kann zum Beispiel an der Kasse angebracht sein und soll beim Einkauf im Geschäft oder im Internet leicht erkennbar sein.

Liegt ein Gewährleistungsfall vor, haben Verbraucher Anspruch auf eine kostenlose Reparatur oder Ersatz. Die Regel betrifft etwa Waschmaschinen, Smartphones und andere Produkte, die kurz nach dem Kauf einen Mangel aufweisen.

Zusätzliche Garantie wird gekennzeichnet

Gibt ein Hersteller freiwillig eine Garantie auf die Haltbarkeit eines Produkts, muss die Ware künftig mit dem sogenannten GARAN-Label gekennzeichnet werden. Verbraucher sollen daran erkennen können, wie viele Jahre der Hersteller eine einwandfreie Funktion zusichert.

Die Garantie verpflichtet den Hersteller bei einem entsprechenden Fall zur kostenlosen Reparatur oder zum Ersatz. Die Kennzeichnungspflicht gilt für freiwillige gewerbliche Garantien, die länger als zwei Jahre laufen, die gesamte Ware abdecken und für Verbraucher kein zusätzliches Entgelt kosten.

Einheitliches Zeichen in der EU

Beide Label sind in der gesamten Europäischen Union gleich gestaltet. Damit sollen Verbraucher die Hinweise unabhängig vom jeweiligen Land und vom Kaufort leichter erkennen und unterscheiden können.

Gesetzliche Rechte gelten unabhängig vom Label

Die neuen Kennzeichnungen sollen eine Information sichtbar machen, die bereits bisher zum europäischen Verbraucherschutz gehört: Bei mangelhafter Neuware können Käufer grundsätzlich kostenlose Nachbesserung oder Ersatz verlangen. Zuständig für diese gesetzliche Gewährleistung ist der Verkäufer, nicht der Hersteller.

Die zweijährige Frist bedeutet nicht, dass jedes Produkt zwei Jahre lang ohne Einschränkung zurückgegeben werden kann. Entscheidend ist, ob ein Mangel vorliegt und ob dieser bereits bei der Übergabe angelegt war. Tritt der Defekt kurz nach dem Kauf auf, gelten für Verbraucher erleichterte Nachweisregeln; später kann die Beweisführung schwieriger werden.

Garantie ist ein zusätzliches Versprechen

Das GARAN-Label betrifft dagegen freiwillige Herstellergarantien. Deren Bedingungen können über die gesetzlichen Rechte hinausgehen, unterscheiden sich aber je nach Anbieter. Eine Garantie kann etwa die Funktionsdauer oder bestimmte Bauteile abdecken, während Verschleiß und unsachgemäße Nutzung häufig ausgeschlossen sind.

Für Verbraucher liegt die praktische Bedeutung daher vor allem im schnellen Vergleich: Das Gewährleistungslabel weist auf einen gesetzlichen Mindestschutz hin, das GARAN-Label auf ein zusätzliches, zeitlich festgelegtes Garantieversprechen. Bei einem Defekt sollten Kaufbeleg, Garantiebedingungen und die Kommunikation mit dem Verkäufer aufbewahrt werden.

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