Niedersachsen, Grundsteuer-Härtefälle

Niedersachsen führt Grundsteuer-Härtefälle ein: Anträge bis Jahresende

25.06.2026 - 23:43:32 | boerse-global.de

BFH-Urteile und neue Landesregelungen verändern die Grundsteuer. Eigentümer können bei deutlichen Wertabweichungen Steuern sparen.

Grundsteuerreform 2026: Neue Chancen und Risiken fĂĽr EigentĂĽmer
Niedersachsen - Nahaufnahme eines komplexen Finanzdokuments oder Steuerformulars, möglicherweise zur Immobilienbewertung, mit Taschenrechner und Stift. 25.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der Bundesfinanzhof (BFH) und mehrere Landesregierungen haben die Rahmenbedingungen fĂĽr die Grundsteuer zuletzt konkretisiert. FĂĽr EigentĂĽmer ergeben sich daraus neue Chancen und Risiken.

Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts

Finanzämter berechnen den Grundsteuerwert im Sachwertverfahren oft pauschal – ohne Besichtigung vor Ort. Die Folge: Der steuerlich festgestellte Wert kann vom tatsächlichen Marktwert deutlich abweichen.

Hier greift § 198 Bewertungsgesetz (BewG). Demnach können Eigentümer einen niedrigeren Verkehrswert ansetzen, wenn der Finanzamtswert den tatsächlichen um mehr als 40 Prozent übersteigt.

Ein Beispiel aus Köln zeigt die mögliche Ersparnis: Ein Bürogebäude taxierte das Finanzamt auf 605.200 Euro. Ein unabhängiger Gutachter kam auf 390.000 Euro. Für den Eigentümer bedeutete das eine jährliche Steuerersparnis von über 370 Euro.

BFH stärkt Eigentümer von Agrarflächen

Ein Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 20. Januar 2026 (Az. II B 50/25) stärkt die Position von Landbesitzern. Der BFH stellte klar: Bei Agrarflächen am Ortsrand muss der offizielle Bodenrichtwert für Land- und Forstwirtschaft herangezogen werden – sofern eine Bewirtschaftung möglich ist.

Im konkreten Fall hatte ein Finanzamt ein 1.000 Quadratmeter großes Grundstück fälschlich als Bauland bewertet – mit 92.000 Euro.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg ergänzte bereits im Herbst 2025 (Az. 3 K 3154/22): Bauliche Anlagen wie Trafohäuschen mindern den Bodenwert nicht. Entscheidend sei das bestehende Baurecht.

Niedersachsen führt Härtefallregelungen ein

Der Niedersächsische Landtag beschloss am 23. Juni 2026 eine Änderung des Grundsteuergesetzes. Gemeinden können die Grundsteuer nun in bestimmten Fällen ganz oder teilweise erlassen.

Anzeige

Neben der Grundsteuer belasten auch die laufenden Bewirtschaftungskosten die Rendite von Immobilien massiv. Dieser kostenlose Report zeigt, wie Sie als Vermieter alle zulässigen Betriebskosten rechtssicher abrechnen und kein Geld verschenken. Betriebskosten 2026: Jetzt rechtssicher abrechnen

Betroffen sind unter anderem Resthöfe mit leerstehenden Nebengebäuden über 300 Quadratmetern sowie unbebaute Grundstücke über 3.000 Quadratmetern – sofern sie nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.

Härtefallanträge für 2025 können noch bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Für die Folgejahre gilt jeweils der 31. März als Frist.

Die gesetzliche Anpassung erfolgte kurz nachdem das Niedersächsische Finanzgericht am 18. Juni 2026 das landeseigene Flächen-Lage-Modell in einer Musterklage (Az. 1 K 38/24) für verfassungskonform erklärt hatte. Der Weg für eine Revision zum BFH ist damit geebnet.

Kommunale Hebesätze: Große Unterschiede

Anzeige

Während die Grundsteuerreform die Bewertungsgrundlagen verändert, bestimmt der Mietspiegel oft den finanziellen Spielraum für Eigentümer. Erfahren Sie in diesem Gratis-Leitfaden, wie Sie Ihre Mietpreise 2026 korrekt einordnen und rechtssicher anpassen können. Kostenlosen Mietspiegel-Report 2026 herunterladen

Während einige Kommunen die Reform aufkommensneutral gestalten wollen, zeigen sich in der Praxis deutliche Unterschiede.

In Paderborn stieg das Grundsteueraufkommen von 29,5 Millionen Euro (2024) auf prognostizierte 29,8 Millionen Euro (2025). Dabei verschoben sich die Lasten: Das Aufkommen bei Nicht-Wohnimmobilien sank um 24 Prozent, der Anteil der Wohnimmobilien stieg. Der Hebesatz liegt mit 579 Prozent deutlich unter dem nordrhein-westfälischen Durchschnitt von 702 Prozent.

In Hessen beschloss die Gemeindevertretung von Hainburg am 23. Juni 2026 eine Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 615 auf 850 Punkte – rückwirkend zum Jahresbeginn. Ein Einfamilienhaus, das vor der Reform 719 Euro zahlte und zwischenzeitlich auf 455 Euro entlastet wurde, kostet nun wieder 629 Euro.

Maintal hingegen lehnte am selben Tag eine Erhöhung ab – trotz eines prognostizierten Defizits von 16,5 Millionen Euro für 2026, das vor allem aus sinkenden Gewerbesteuereinnahmen resultiert.

Einige Gemeinden in Baden-Württemberg wie Sasbach setzen zudem auf die Grundsteuer C. Sie besteuert baureife, unbebaute Grundstücke höher – als Anreiz für mehr Wohnraum. Experten erwarten, dass angesichts angespannter Haushalte weitere Kommunen folgen könnten.

de | wirtschaft | 69627951 |