Niedersachsen, Zehn-Punkte-Plan

Niedersachsen startet Zehn-Punkte-Plan für 15.800 Arbeitslose

05.07.2026 - 20:37:25 | boerse-global.de

Fachkonferenz in Heilbronn thematisiert Kündigungsschutz und Beteiligungsrechte. Niedersachsen startet neuen Zehn-Punkte-Plan zur Inklusion.

Inklusion am Arbeitsplatz: Experten diskutieren Teilhabe und Recht
Niedersachsen - Eine Gruppe von Menschen, darunter einige im Rollstuhl, bei einer Konferenz, die sich austauschen und diskutieren. 05.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Am 8. Juli 2026 diskutieren Experten in Heilbronn über betriebliche Teilhabe schwerbehinderter Menschen. Unter dem Motto „Inklusives Betriebsklima als Chance“ geht es um Kündigungsschutz und Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretungen (SBV). Die siebenstündige Tagung ist für Certified Disability Management Professionals (CDMP) zertifiziert.

Kritik an Sparplänen der Bundesregierung

Die Fachkonferenz steht im Schatten deutlicher Kritik an der aktuellen Sozialpolitik. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) warnte vor geplanten Einsparungen bei der Eingliederungshilfe – basierend auf einem Beschlusspapier vom 25. Juni 2026. Michaela Engelmeier betonte für den Rat: Teilhabe sei ein Menschenrecht. Der Verband lehne Maßnahmen wie Pooling oder pauschale Geldleistungen ab, da diese Teilhaberechte aushöhlen könnten.

Auch der Sozialverband VdK Baden-Württemberg kritisierte die Streichung des Entlastungsbetrags im Zuge der Pflegereform. In Heilbronn formierte sich bereits Widerstand. Bei einer Podiumsdiskussion am 4. Juli 2026 wurde die Gründung eines Bündnisses zur Verteidigung des Sozialstaats initiiert. Für den 7. Juli 2026 ist eine Kundgebung auf dem Kiliansplatz angekündigt.

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Niedersachsen startet Zehn-Punkte-Plan

Während in Heilbronn die rechtlichen Rahmenbedingungen diskutiert werden, geht Niedersachsen in die Offensive. Am 4. Juli 2026 startete das Land einen Zehn-Punkte-Plan zur Stärkung der Inklusion im Erwerbsleben. Ziel: Die rund 15.800 schwerbehinderten Menschen, die im Juni 2026 als arbeitslos gemeldet waren, besser in den ersten Arbeitsmarkt integrieren.

Das Programm setzt auf enge Kooperation zwischen Arbeits- und Sozialministerium, Bundesagentur für Arbeit, Integrationsamt, Unternehmerverbänden und Gewerkschaften. Transparente Beratungsangebote und finanzielle Anreize für Arbeitgeber sollen bestehende Hürden abbauen.

Risiken bei der Überprüfung des Behinderungsgrades

Experten warnen im Kontext der SBV-Arbeit vor rechtlichen Fallstricken bei der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB). Ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis schützt nicht uneingeschränkt vor erneuter Prüfung. Gemäß § 48 SGB X kann eine wesentliche Besserung des Gesundheitszustandes eine Herabsetzung des GdB auslösen.

Beratungsstellen wie der SoVD raten zu Vorsicht bei Verschlimmerungsanträgen. Diese könnten im Rahmen einer Neubewertung nicht nur zur Ablehnung führen, sondern im Extremfall zum Verlust des Schwerbehindertenstatus. Vor Antragstellung sei eine sorgfältige Prüfung ärztlicher Befunde anhand der Versorgungsmedizin-Verordnung zwingend erforderlich.

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Steuerliche Neuerungen seit Januar 2026

Seit dem 1. Januar 2026 greifen neue Verfahren beim Behinderten-Pauschbetrag. Die Versorgungsämter übermitteln die relevanten Daten zum GdB elektronisch an die Finanzbehörden. Voraussetzung: die Steuer-Identifikationsnummer und die explizite Zustimmung der Betroffenen.

Die Pauschbeträge für 2026 bewegen sich gestaffelt zwischen 384 Euro (GdB 20) und 2.840 Euro (GdB 100). Für Personen mit den Merkzeichen H (Hilflosigkeit), Bl (Blindheit) oder den Pflegegraden 4 und 5 sind 7.400 Euro vorgesehen. Fehlt die Zustimmung zur Datenübermittlung, kann der Pauschbetrag im Steuerbescheid fehlen.

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